1254 eingeschlichen. Um 1248, die Zeit der Übersiedelung vonBiirglen nach Ravensburg, werden die Zustände im wesentlichendieselben gewesen sein. Diese im Kapitel II geschilderten Zuständemit dem in Kapitel I Erörterten kurz zusammengefaßt erscheinenalso als Gründe für die Richtigkeit unserer Familienüberlieferungeiner Zusammengehörigkeit zwischen Uri und Ravensburg, zwei all-gemeiner Natur, die jeden angingen, und drei besonderer Natur, dienur die Holbeiner angehen:
1. politische Kämpfe ä la Teil;
2. wirtschaftliche Abhängigkeit in Uri gegenüber wirtschaftlichemAufschwung der süddeutschen Handelsstädte — das sind diezwei allgemeinen Gründe;
3. Gelegenheit zur Ausnutzung der Papiererfindung;
4. das gleiche Wappen;
5. das gleichzeitige Verschwinden eines Meyers Kunorad inBürglen und das gleichzeitige Auftauchen eines zugezogenenKuno bei Ravensburg.
Kapitel III.
In Ravensburg. 13. Jahrhundert.
(Leser, welche Bequemlichkeit lieben, mögen dieses Kapitel überschlagen und nur seineZeittafel am Schlüsse lesen.)
Die bisher besprochene Zeit bis zum Jahre 1248 ist die Zeitder bloßen Sage. Die Sage kann wahr oder falsch sein. Als man3 1 /'. Jahrhunderte später in den Verhandlungen des Adelsbriefes von1612 sie aufschrieb, lief manche kleine Ungenauigkeit mit unter,welche jetzt noch nachweisbar ist. Deshalb kann der Hauptinhaltaber richtig sein. Daß er es nicht nur sein kann, sondern es auchwirklich ist, dafür haben wir nicht nur eine Reihe sprechender Einzel-tatsachen angeführt, sondern auch das ganze Bild jener Zeit mitgestreift, um daran zu zeigen, daß in den Rahmen dieses Bildesjene Einzelheiten und damit die sagenhafte Familienüberlieferung rechtgut hineinpaßt und ihr nichts entgegensteht. Das war die Aufgabeder ersten beiden Kapitel dieser Chronik. Als Motto könnten wir