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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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der dortigen Meyer um jene Zeit nirgends sichtbar ist, wohl aberein Wegzug des Meyers von Bürglen. Dieser Wegzug erscheintnach S. 3 ja gerade als Grund, weshalb um 1248—56 der MeyerConrad, genannt Zant, welcher in Altdorf lange ansässig war, plötzlichdie Verwaltung des Meyeramtes von Bürglen mit übernimmt.

Die Meyer von Bürglen sind es also, welche als Träger desWappens übrig bleiben. Damit stimmt, daß deren Wappen, wie iches im Wappenbuche Altdorfs noch 1901 sah, dem Holbeinischengleicht. Freilich ist dieses Wappenbuch erst später angelegt, apokryph.Aber im Rathause zu Altdorf wird es als wichtig amtlich aufbewahrt,und warum sollte es gerade in unserem Punkte irren? Nur mit denangeblich echten Gemälden Hans Holbeins, die der Altdorfer Pfarrer1790 als solche für seine Kirche, wo sie noch hängen, erwarb undpries und die Hegner S. 32 u. 120 erwähnt, ist es nichts, wenn ichmeinem Urteile trauen darf.

Nachdem ich so die Richtigkeit der Familienüberlieferung dar-getan und sogar noch genauer den Wohnort der Familie in Uri,nämlich Bürglen, Teils Geburtsort, glaubhaft gemacht habe, bin ichin der Lage, nunmehr sogar das Gebäude anzuführen, welches alsStammhaus der Familie erscheint. Es ist der uralte Turm in Bürglen,welcher heute noch den Namen Meyerturm führt und welcher soburgfest gebaut ist, daß er deshalb und wegen seiner ganzen Bauartnoch auf die alte Römerzeit zurückgeführt wird. Das veranlaßt zueiner kleinen Abschweifung über die Geschichte jener Gegend biszur Römerzeit und zur Beschreibung jenes Turmes.

Kapitel II.

In der Schweiz. Die Stammburg. Schwabe oder Franke?

Bei Betrachtung des eben erwähnten Meyerturmes nämlich»denkt man zuerst an Römerbauten, an ein Kastell nach Art der-jenigen zu Irgenhausen oder auf Burg bei Stein. Der Name Bürglenselbst weist ja anderswo auf römische Ansiedelung hin, und es istsicher, daß Bürglen in Uri seinen Namen nicht erst von der mittel-alterlichen »Burg« der Meyer erhielt, sondern denselben schon 857