7 o
Nach dieser Ziffer 2 zahlte Hilarius Holbein eine Abgabe vonValentin Sonntags Gütern. Dieser Valentin Sonntag — oder wennes nicht derselbe wäre, dann wohl sein gleichnamiger Vater — istin der Obertrebraer Kirchenrechnung von 1661 als damals schonverstorben aufgeführt. Denn unter der »Einnahme Erbzinsen« zahlenValtin Sonntags Erben einen Groschen von einer Wiese und unterden »Einnahmen Geldzinsen« zahlt Valentin Sonntags Witwe zehnPfennige. In dem Seite 68 erwähnten Erbzinsregister von 1626—32ist er noch Bl. 3 b genannt. Ein Grundstück dieses Valentin Sonntaglag neben denjenigen des Leinewebers Börnschein, und neben einemBörnscheinschen Grundstück der Flurstedter Flur lag nach der Ober-trebraer Kirchenrechnung von 1712 oder 1713 der Grundbesitz derWitwe des Hilarius Holbein. Diese Witwe besaß also erst alsValentin Sonntags Witwe den Grundbesitz neben dem LeineweberAndreas Börnschein, und sodann als Hilarius Holbeins Witwe gleichenGrundbesitz neben Börnscheins Erben. Die Erklärung findet sich,wenn man annimmt, daß Hilarius Holbein der zweite Mann derWitwe Sonntag geworden ist. Er mag sie kennen gelernt habenvon dem Nachbarort Flurstedt aus, wo sein Bruder Friedrich Holbein1683 nachgewiesen ist. Dessen Nachweis findet sich allerdings nichtin kirchlichen Urkunden. Bei dem Kirchenbrande Flurstedts 1724hielt man es für das Wichtigste, die drei Abgabenbücher zu retten,dagegen die anderen Kirchenbücher über Geburten, Trauungen undSterbefälle verbrennen zu lassen, und in den geretteten drei Büchernfindet sich, wie gesagt, nichts.
Aber in dem Großherzoglichen Haupt- und Staatsarchiv zuWeimar finden sich noch unter dem Titel
7 Rs. T S O 17
Specificationesdes Dorfes Fluhrstädt1683
(rs B 28057ein
»Fluhrste dter - Verzeichnis
derjenigen Punkta, so Bey der Revision der Hzl.? Fürstl. Sächs.Comision Brand wordentl. übergebe werd. soll und übergebe solcheden 22. 9 bris Anno 1683.«