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»de ao 1636. 28. März, pag. 331a:
Obwohlen Fr. Barbara geb. Weyckhmännin Philipp Holbain’sgewesten Joyliers und Bürgers zue Augsburg sei. eheliche Haus-frau auf ihr vorhabende anderweitige Verheyratung mit ihrer Toch-ter — Euphrosyna genannt — verordneten Pflegern . . . um dasväterliche Ausgemacht und Erbguet nach dieser Stad Gewohnheitund Rechten, wie billig (sich) hat vergleichen sollen; weil abersie allerseyts wissentlich befunden haben, daß vom bedeüttemvatter seel. kein andere Verlassenschaft vnnd vermögen vorhanden,dann was die Kayserliche Schuldt p. 14000 fl. Capital vnnddie IOOOO fl. bey dem Tyrolischen Zoll zue Luis ligendt samptdauon vnbezahlt aufstehenden Zünsungen sein thuett, welchenKays. Original Hauptbrieff Ires May. Hofkoch wegen seiner darobhabenden schuldt Pfandtweiß innhatt; Auff die abbedeütte Tyro-lische Schuldt auch sie die Frau Wittib vmb ihre heyratlicheZunbringen vnnd praetentiones durch eines Ehrlobl. Magistratsallhie ergangene Decreta specialiter verwisen worden, also unß:vnnd zweiflich ist, ob deren vnnd anderer mehr HolbainischeCreditoren halber (wann man schon gar allerdings solche Capi-talia vnnd Zünssungen über kurz oder lang einbringen sollt) etwasim Rest zuem besten verbleyben wirdt. Dammehero nit möglichgewesen dem kindt etwaß gewises zu bestimmen, vnnd also diePlerren Oberpflegern erkennt vnnd müssen geschehen lassen, daßmehrernante Frau Wittib abbeschriben ihr kindt im Gottes Nahmenbey sich behalten, es wie biß dato erziehen vnnd mit gebürenderNottdurfft fürsehen vnnd derselben ihrer Tochter künfftiger Zeitdaß Jenis waß nach Abzug der Mueter vnnd anderer vätterlicherCreditoren Schuldtforderungen an vorbedeütten beeden Postenvbriges, vnnd ihr Euphrosinae Holbainin zueständig seyn würde,treulich vnnd müeterlich zuegehen, vnnd alß waß vätterliche Erbvnwaigerlich folgen lassen soll vnnd wöll. Hatt darauf die FrauMuetter ehrnbesagten Herrn Oberpflegeren, an eines LeyblichenAydts Statt bei Trauen vnnd glauben würcklich angelobt, Sichauch die Herren Oberpflegern mit aigenen Händen vnderschriben,vnnd Herr Reichs Stattvogtt den Pflegebrief gesigelt.
Datum den 281511 Marty Anno 1636.«