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1345 also in demselben Jahre, am 15. Juni wird vor dem »Stadt-amtmann« Friedrich Holbein zu Ravensburg eine Klage vor-getragen, welche in demselben Archive sich befindet, jedochohne sein Siegel. Friedrich, Fritz und Frick bedeutet alsodenselben. f
1348 ist derselbe Stadtamtmann Friedrich Holbein Zeuge bei einerStiftung. Sein Siegel ist abgerissen. Die Urkunde liegt imSpitalarchive zu Ravensburg.
1348—59 herrschte der schon Kapitel III uns bekannte BurkhardHolbein, »gebürtig aus Ravensburg«, als zehnter Abt inWeißenau. Als solcher war er natürlich unverheiratet undkinderlos, so daß wir nach seiner Linie nicht zu forschenbrauchen.
1350 wird derselbe Burkhard Holbein als Abt im Kloster Minderau(Weißenau) bei Ravensburg erwähnt. Gutermann setzt dazu:Holbeins sammeln großen Reichtum. Verwandtschaft mit denvornehmsten Patrizierfamilien Ravensburgs, z. B. Grämlich ge-nannt von Inngnigen, Haßweiler, Zogenweiler und Bettenreute,Bizighofer (S. 38), Schmidt auf Schindelin von Unterreitenaugen. Mettenbuch.
Von dem damaligen Patriziate sagt Freiherr von Lütgen-dorff S. 14—16, daß es dem Adel ebenbürtig war, weil esebenfalls nur den Kaiser zum Herrn hatte, und daß es ge-wöhnlich wohlhabender als die Landedelleute war. Spezielldie Papierfabrikation habe als adeliges Gewerbe gegolten.Ähnlich von Stetten in seiner Vorrede a. a. O., daß die Pa-trizier gleicher Rechte und gleichen Herkommens wie derLandadel gewesen seien.
1350 kaufte Friedrich Holbein der »frumme Mann« den Bauernhofzu Stellenried (den Schübelhof) oder (nach Gutermann) eineHälfte davon. Das Beiwort der frumme Mann lehrt uns, daßdamals ein Zug von Frömmigkeit durch die Familie ging.Dieses, sowie der obige Zusatz: »gebürtig aus Ravensburg«beim Abte Burkhard Holbein lassen nicht bezweifeln, daßdieser Abt in die Familie gehörte. Da er die Familie nichtfortgesetzt hat, so brauchen wir uns den Kopf darüber nichtHolbein, Die Holbeiner. 3