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zwischen dem persönlichen Wappen des Kaisers und dem des Reichesfing man erst im 13. Jahrhundert an zu unterscheiden. VergleicheAkademische Turnzeitung von 1903 Seite 339 und Mitteilung derantiquarischen Gesellschaft a. a. O. Seite 116, wo ein solches UrnerMeyerwappen abgebildet ist.
Auch spätere urnerische Landesvorsteher und ihre Familiennahmen den Stierkopf in ihr Siegel und Wappen auf, z. B. mit zweiSternen zu seiten des Stierkopfes (ebenda). Ferner die Feers 159 °mit drei Sternen und Hans Kämbli 1588 mit Stern in schwarzemRinge laut der Abbildungen im Kantonsmuseum des Meyerturmes.Uris Landestyrann Geßler führte im Schilde, wie es in der Kapelleder Tellsplatte abgebildet ist, drei sechseckige Sterne (ohne Stier-kopf). Nebenbei bemerkt findet sich auch außerhalb Uris der sechs-eckige, auf die Spitze gestellte Stern im Wappen einer Meierfamilie,nämlich dem der Familie Mayr in Memmingen um 1450 1 t. v. Stetten,Tafel IX, Nr. 38. Da man also zwischen dem Privatmanne undseinem Amte noch nicht genauer unterschied (wodurch ja auch dieSchwierigkeiten einer Unterscheidung zwischen fürstlichen Privat-gütern und Staatsgütern entstanden sind, welche noch in unserenmodernen Staatsverfassungen eine Rolle spielen), so kann es nichtauffallen, wenn jemand, welcher als Meier ein Siegel oder Wappenführte, nach Aufgabe seines Meieramtes dasselbe Siegel und Wappenweiter führte. So nahm also der Stammvater der Familie bei seinerÜbersiedelung von Uri nach Ravensburg sein in Uri geführtesWappen mit nach Ravensburg und brachte dadurch dort zugleichzum Ausdruck, wo er herstamme. Auf solche Abstammung wurdedamals noch Gewicht gelegt und mußte es. Herrschte doch z. B.im Rechte noch das sogenannte Personalitätsprinzip, wonach jedersein Stammesrecht mit sich nahm, ihm unterworfen lebte. Geradebei Grundstücksbegabungen kam dergleichen auch zum Ausdrucke:z. B. heißt es in einer Urkunde von 1136, daß das Benefizialgutsecundum leges Francorum et Allemannorum possesum est.Abgedruckt in Lörsch und Schröder, Urkunden zur etc., Bonn 1881,S. 77 Nr. 102 (75). Und solche Begabung fand ja an die Holbeiner1248 statt laut Weingartner Urkunde in Anlage I. Demgemäß wirdin der schon Seite 4 erwähnten Supplikation des Großhandelsmanns