Vogel einen Fehler in punccko ssxli gemacht hatte und dadurch, sowie in Verbindungmit dem Umstände, das; er sich zuweilen betrank und in den Schulstunden betrunkenwar und darüber Zänkereien mit dem Rektor und Schul-Jnspektor hatte, nach Verhörvor einer eigenen nach Tilsit geschickten Untersnchungs-Kommission der geistlichen Be-hördeveranlaßt worden war, seine Dimission zu fordern: so brachte ich meinen Vater dahin,diesen Mann ins Haus auf unbestimmte Zeit zu nehmen dergestalt, daß er Logis »ndTisch u. s. w. nebst 15 Thalern monatlich Ironoruris erhielt. Denn dieser Mann waran sich, sein Sittliches abgerechnet (das mir nicht mehr auffallend war, da ich in meinerMilitär-Karriere mit dergleichen bekannt und übrigens für mein Alter ziemlich gesetztnnd determinirt war), ein wahres Genie, der besonders in mutchsnmtieis vorzüglicheKenntnisse besaß, dabei in obimieis ein Schüler von dem Begründer der wissenschaft-lichen Chemie, dein berühmten Stahl, und in Pottens Laboratorio in Berlin eine WeileFamulus gewesen war. Dieser Mann hielt mir Vorlesungen in der Mathematik,Physik und Chemie, wobei ich bei meinem erwähnten Rektor üln»i8tsr Schuster dieLatinität und schöne Wissenschaften forttrieb. Die 18 Monate vom März 1769 bis Sep-tember 1770 nutzte ich nun mit anhaltendem Fleiße und eigner Bearbeitung meinerselbst. Mein Herr Vogel betrank sich nun zwar nicht selten, darin er ordentlichePerioden hatte, wo er oft 8 Tage stets betrunken war und den echten HöllischenBurschen in seinem 50sten Jahre spielte, aber dann auch etliche Monate wieder ganzregulär sich verhielt."
Zu Michaeli 1770 ging Wilhelm nach Königsberg zum akademischen Unterrichtund sollte vom Oktober 1772 mit einem Führer, dem Kandidaten der Rechtswissen-schaft Martini, der aber leider selber einen Führer nöthig gehabt hätte, die Univer-sität Leipzig beziehen. Jedoch mehrere Monate vor Beginn der Vorlesungen da-selbst liest der Oberstlieut. Karl seinen Sohn von Haus abreisen, um vorher nochnach Groß-Leinungen in der Grafschaft ManSfeld gehen zu können, woselbst er indes Vaters Auftrage verschiedene Familienangelegenheiten reguliren sollte. Auf demWege dahin machte er in Eisleben dem Ober-Aufseher der Grafschaft Mansfeld seineAufwartung, welcher Schritt ihm auf seinen Bericht vom 21. Aug. das Lob des Vaterseinträgt. Dies Kommissorium war für Wilhelm nicht nur in Rücksicht überhaupt aufdie in den Amtern Lein- und Morungen herrschenden Fideikommiß- und Bergwerks-angclegenheiten, auf welche sich die von seinem Vater ihm aufgegebenen Aufträge be-zogen, sondern durch die gerade damals eingetretene Vervielfältigung der seit längererZeit dort obwaltenden Verwickelungen eine wahre Schule und die beste Vorbereitungfür den gewählten Beruf.
Daß Wilhelm hier bei Bearbeitung solcher durch und durch verwickelten Ver-hältnisse, wobei er in gespanntester Energie Eifer, Fleiß und Verstand zu bewähren hatte,in Ansehung seines jugendlichen Alters den strengen Anforderungen seines Vaters Ge-nüge zu leisten vermochte, sogar zu solcher Zufriedenheit, daß ihn? derselbe in einemBriefe vom 21. Febr. 1775 schreibt: „Aus Deinen Nachrichten und Raisonnementsüber die dortigen Umstände sehe ich Deine vollkommen gute Einsicht in alles, indeineDu alles weitläufig detaillirt hast, ohne auch nur das Geringste dabei zu vergessen,und Du hast ganz recht." Das ist, abgesehen von seiner außergewöhnlichen Begabung,nur zu verstehen aus der mit militärischer Disziplin von frühester Jugend an durch-geführten planvollen und doch auch durch besondere Umstände begünstigten Erziehung,wie solche von Wilhelm selbst in seiner Autobiographie geschildert ist. Aber auch seinVater kennzeichnet sich in der Anordnung dieser Erziehung als einen echten Repräsen-tanten fridericianischer, unbeugsamer Pflichttreue und Straffheit und an Bildung desHerzens eine dein alten Zieteu ebenbürtige Persönlichkeit. Als Oberst Karl seinenSohn Wilhelm von Königsberg auf die von Tilsit aus für damalige VerkehrSverhält-nisse fern gelegene Universität Leipzig gehen ließ (einmal ans Rücksicht auf die inLeinnngen zu besorgenden Geschäfte, dann aber zun? Zwecke des Nertrautwerdensmit dem sächsischen Lehnrechte, wie mit dem sächsischen Prozeßverfahren), gab er dem-selben unter dem 8. Juli 1772 jene vortreffliche Ermahnung mit, welche Karl Gutzkow