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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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licher Liebe für die Schwestern darauf ein, die bisherigen Verhältnisse bestehen zu lassengegen eine von jeder Schwester an ihn zu zahlenden Abfindungssumme von 500 Gulden.Aber schon im folgenden Jahre verkaufte der einem Kommun-Besitze abgeneigteFähnrich Karl seinen Antheil, sowie die Antheile seiner in Leinungen wohnendenunvcrheiratheten ältesten und der in Harzgcrode wohnenden ebenfalls ledigen jüngstenSchwester an die mittlere Amalie und deren Gemahl, den k. pr. Major und nassau-oranischen Landdrosten Andreas Jakob v. Außem. So leistete demnach Karl selbstVerzicht auf jenes zweifelhafte Majorat und bekräftigte dies auch dadurch, daßer sich behufs von ihm beschlossenen Einleitung des Prozesses zur Wicder-einlösung des Löhnberger Zehnten die eventuellen Ansprüche der Schwesterncediren ließ.

Zugleich erhellt aus den hier klar gelegten Verhältnissen uud Umständen diegänzliche Kedentnngs- und Werthlostgkeit der Führung und Fortführung desBeinamens „von Büring" innerhalb der Dillenburger Branche der Eberstein'schenFamilie. Der Hof- und Justitienrath Wilhelm und dessen Sohn Karl Freiherrv. Eberstein haben sich dieses Zusatzes von Büring oder auch genannt v. Büringzu dem Geschlechtsnamen „Freiherr v. Eberstein" in feierlicher Unterschrift bedient,weil ihnen theils die einschlägigen Urkunden, theils die damals von bestimmendemEinflüsse gewesenen Thatsachen und Umstände unbekannt geblieben waren. — Derin dem Testamente des Ober-Stallmeisters v. Büring eventuell in Betracht gezogeneNeffe (Johann Karl Friedrich v. Eberstein, der überdies zur Zeit der Errichtung desTestaments noch ungeboren war) hat sonst aus eigenem Antriebe niemals von jenemZusätze Gebrauch gemacht, außer in den Prozeßvollmachten zur Führung des LöhnbergerProzesses bei dem Reichskammergerichte, worin er auf ausdrücklich vorgeschriebeneAnweisung des Anwalts sich so unterschrieben hat. Es mar allerdings dem angeführtenTestamente zufolge ein Wunsch des Ober-Stallmeisters v. Büring gewesen, daß durchseiner Schwester eventuellen ältesten Sohn und dann allezeit durch den ältesten vondessen Nachkommen „sein sonst mit ihm untergehender Geschlechtsname von Büringfortgeführt und fortgepflanzt werden möchte"; — aber eben so sehr hatte er — unddas war doch ein hauptsächliches Moment — gewünscht, daß sein Schwager Ebersteinvon dessen eigenthümlichen Gütern so viel hieran wenden möchte, daß der Zehent zuLöhnberg und das Gut in den Eichen folgends bezahlt und frei gemacht, beidezusammen behalten und konservirt und nichts davon veräußert werde. Nachdem faktisch nicht erlangten Besitze des Löhnberger Zehnten und mit der Abtretungdes freien Reichsrittergutes Eichen an die vcrheirathete Schwester Amalie v. Außemkonnte daher Johann Karl Friedrich v. Eberstein leichten Herzens die Häufung undUernnziermtg seines alten einfachen Geschlechtsnamens Preis geben!

173Ä Ang. 13. König August verfügt, daß die Gebrüder Carl Friedrichund Christian Carl von Eberstein, ob sie Ihm gleich bisher mit Lehnspflichten nichtverwandt gewesen, dennoch, gleichwie verschiedenen anderen ihren Vettern nur erst in abge-wichenem Jahr widerfahren, bei ihrer gegenwärtig von hiesigen Landen weit entferntenAbwesenheit in kötttgl. prensz. Kriegsdiensten zu Nehmung der respvcckiväHaupt- und Gesamt-Jnvestitur an denen zu Gelzanen in der Grafschaft Mansfeldgelegenen Gütern bei dem Ober-Aufseheramte zu Eisleben ohne einige Konsequenzauf andere per mauckuturium zuzulassen sind (8.K. L. OXXII. Nr. 7128).

Mit Beginn des im sogenannten Polnischen Erbfolgekriege gegen Frankreicham Rhein geführten Feldzugs der Reichsarmce trat Johann Karl Friedrich Freiherrv. Eberstein, noch nicht 15 Jahre alt, im Januar 1734 in die preußische Armee.Durch den 4. Sohn des alten Dessauers, den Prinzen Eugen, wurde Karl, und zwarjedenfalls durch Verwickelung seines Oheims, des fürstl. anhaltischen Ober-Berg-Hauptmanns Anton Gottlob v. Ebcrstein, dem Tilsit er Dragoner-Regimentezugetheilt, dessen Chef der Prinz war. Nach der in einem Briefe seines Oheims,

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