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kleinen Karl's habe ich auch Anstalt gemacht, wie er nach Sachsen kommen und zuStolberg in die Schule gehen soll, wann ich ihn nicht vielleicht erst hier rauhen aneinen Hof bringe. Und wäre mir (nach der Mittheilung des Informators Spröde,die Fürstin zu Usingen wolle Karin in zwei Jahren zu ihrem Prinzen nehmen, umhernach mit ihm zu reisen) schon recht, wenn er nacher Usingen zu dem Prinzen undmit ihm zu reisen kommen könnte."
Als der Graf v. Eberstein von dein Könige von Polen und Kurfürsten vonSachsen von dem bis dahin versehenen Gesandtschaftsposten nach Dresden im Herbste1729 zurückberufen wurde, nahm er die älteste Nichte, wegen welcher der Fürst Christianzu Nassau-Dillenburg den Vorschlag machte, daß „ermeldte Fräulein die Bedienungbei der Gräfin v. Baar annehme", dagegen mit sich nach Sachsen, um sie daselbst beiseinen eigenen Kindern ferner erziehen zu lassen, nachdem die jüngste, bisher bei derStiefmutter befindlich gewesene Nichte schon zu Ende des Jahres 1726 nach Harzgerodezu dem Ober-Berghauptmann Anton Gottlob v. Eberstein geschickt worden war.
Ob nun auch der damals 10 Vs jöhrige Karl von seinem Onkel mit nach Sachsengenommen worden und gemäß der oben angeführten und der Frau v. Büring gegen-über ausgesprochenen Absicht behufs Schulbesuchs nach Stolberg zu dem dort woh-nenden gräfl. Hof- und Jägermeister Christian v. Eberstein oder ebenfalls nachHarzgerode zu seinem Onkel, dem fürstl. anhaltischen Ober-Berghauptmann AntonGottlob v. Eberstein oder gar an den anhaltischen Hof gekommen ist, darüber fehlenbis 1735 alle Nachrichten, wo wir Karln als jüngsten Fähnrich im Tilsiter Dragoner-Negimente finden, dessen Chef vom Jahre 1732 bis 1738 der Generalmajor PrinzEugen von Anhalt-Dessau war.
Für die Zwischenzeit ist behufs Kenntnisnahme der Vermögensverhältnisse undwirthschaftlichen Umstände noch anzuführen, daß in seiner Vormundschaftsführung derGraf v. Eberstcin mit den erdenklichsten Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, wohingegendie Führung der Vormundschaft für die Kinder 2r Ehe durch den Hauptmann WolfDietrich v. Eberstein zu GeHofen diesem viel leichter fiel.
Was die Lage der von dem Ober-Jägermeister Karl hinterlassenen Kinder un-günstig gestaltete, war der Umstand, daß Karl's sau. fürstlicher Gönner und väterlicherFreund, der Fürst Wilhelm von Nassau, dem Karl Gerechtigkeit und christliche Ge-sinnung nachrühmt, ein Jahr vor Karl selbst gestorben und der Nachfolger FürstChristian ihm fremder gegenüberstand. Dieser nahm dann auch nach Karl's san.Tode, wenn er auch dem sich nicht entziehen konnte, die persönliche Übernahme derOber-Vormundschaft zuzusagen, doch nicht das gleich werkthätige und warme Interessean den hinterlassenen Waisen. Er ließ es sogar geschehen, daß seine Regierung, welchegar zu gern die schon einmal in fürstlichem Besitze gewesenen Büringischen Güterwieder in solchen gebracht gesehen hätte, und auch Beamte des Grafen v. Kirchbergihre Sichel in einen gänzlich fremden Schnitt legten.
In Bezug auf das unter der freien Reichsritterschaft stehende Gut in den Eichenkümmerte es die zahlreichen Erbzinsleute und wiederkäuflichen Inhaber der zu jenemgehörigen an Zahl und Fläche fast dem wirklich bei dein Gute gebliebenen Arealegleichkommenden Güter und Pertinenzicn wenig, ob sie Unterthanen eines zur freienNeichsritterschaft gehörigen Herrn oder eines über ein größeres Gebiet herrschendenReichsfürsten waren; mit den Behörden des letztern, mit Amtleuten, Vögten, Försternhatten sie aber in ihren übrigen Angelegenheiten vielfach zu verkehren, und schien ihnender früher, wo der Fürst von Dillenburg zugleich auch Herr dieses im Burbacherfreien Grunde gelegenen Rittergutes gewesen war, einige Zeit obwaltende Zustandbequemer; und so wären sie es daher ganz gern zufrieden gewesen, wenn dieser Zu-stand wieder eingeführt worden wäre. Hierauf bauten die fürstlichen Kanzleibeamtenund unterfingen sich, Eingriffe zu thun in die freiadlige Hütte zu Heller, Uber-hüttengeld zu fordern, sogar das hergerichtcte Eisen gewaltsam hinwegzunehmen undsonstige Anmaßungen in Bezug auf Akte der Jurisdiktion sich zu Schulden kommen zulassen. Die alte Frau v. Büring, sie mochte sonst sein wie sie wolle, hatte hierin,
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