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königliche Eanstitutivnss und Satzungen oder lilxespticmss und Behelf, wie die immerNamen haben und diesem meinem Verzicht entgegen erdacht werden mögen. Dessenalles und jedes, fürnehmlich aber dein weiblichen Geschlecht zum Besten verordnetböimlloü 8. E. Vallojani (von dessen Inhalt ich zuvor von ineinen Herrn Beiständengenugsain verständiget worden), ivie nit weniger der ltixekptiou äoli, krauckis, luösionmsucwmissimaö, ksnölleii rsstitutäanis all intaZzimm nebst dein Rechten, sagend, daßein General-Verzeihung nicht binde, es gehe eine besondere vorhero, in best und be-ständigster Form Rechtens mich begebend und verzeihend. Welchemnach ich mich (auch?)zu desto beständiger Vollzieh- und Festhaltung abgeschriebenen allen mit Rath undgutem Vorwissen abgedachter meiner Herrn Beiständen freiwillig, ohne Zwang, Bered-oder Bedrohung, bei guter Vernunft, uf vorgehende genügsame Unterricht und Er-innerung alles dessen, so in diesen: Verzicht begriffen und einverleibet ist, einen leiblichenEid mit Auflegung der rechten auf die linke Brust solönuitsr zu Gott und seinenHeiligen mit gelehrten Worten geschworen, diese Verzeihung und Renuntiation in allen:ihren Inhalt, Meinung und Begriff ohne alles Dispensiren, Widerrufen, Restituirenund all andere Wege wie die durch Menschen Sinn oder Vernunft erdacht werdenmöchten, wahr, stet, fest und unverbrüchlich zu halten, darwider nit zu sein, zu thuennoch zu schaffen, alles getreulich und ohne Gefährde. Dessen zu wahrer Urkund habeich und meine Herrn Beistände unser angebornes Jnsiegcl hiervor gedrucket und unszugleich eigenhändig unterschrieben. So geben und geschehen Würzburg den drittenJulii in: Jahr eintausend siebenhundert und eins.
(I/. 8.) Mini» chrimcrsei: Äulümn rou (li. 8.) Job an AumtZ Kclienck FreyherrMttwrg geborene Aiclysi» von von Mmttcnderg als Beystandt.
Dornlleiinb. (I-. 8.) Kanus Eyrirl: Freyherr von
(I-. 8.) FrnntZ Erllenbertl: Cämmerer von Münster alß Beystand.
Worinbsz Freyherr von Dalberg.
Nr. 520. üxtiuetn« ex llutiieulu I>i>p<i/i:t«»m:»l pei«ii:u:i> veteii l'ieele^ineUesselllnsuiiue.
1669 den 11. April ist abends zwischen 6 und 7 Uhr der freireichs wohledel-geborne Herr Johann Franz Zobel von Giebelstadt geboren worden. Semdseine Taufpathen gewesen der hochwürdige, freireichs wohlcdelgeborne Herr Hr. JohannSamuel von Thüngen, der beeden hohen Domstiftern Bamberg und WürzburgKapitular, und der hochwürdige, freireichs wohledelgeborne Hr. Hr. Johann Reinhardvon Bechdolsh., zu Würzburg Domicellarherr.
Ls.es iisäem verbis st sMsbis ia Ustrisuls baxti^atoruni lini-atis Loele«iss vontiiisri sts ms subsoripto tickeUter extraeta esss msiiu «isillogus xroprüs Mtsstor. llIe->Le1bauseir Iis5. Isimsrii 1779. (I,. 8.) 1osnnv8 lleorxins llesvli p. t. llnrntn«.
Nr. 521.
Zu wissen seie hiermit zc., daß nachdeme zu Befolgung göttlichen Berufs vonzc. ^.ckolpl:: Abten des Stifts Fulda zc. ich endsberührter Ferdinand Zobel vonGiebelstadt auf allhiesiges hochfürstl. Stift nicht allein bereits vorm Jähr ?c. statuten-mäßig aufgeschworen, sondern auch nach fast in hiesigem zc. Konvent aci 8. 8ulvut,0remüberstandenem s-imum i^ovibiutus zur wirklichen Profession aus zc. hochfürstl. undeins zc. Kapituls Genehmhaltung und resp. Disposition zc. admittiret worden, nnthindie Zeit meines zc. Lebens mit Abthuung aller weltlichen Geschäfte sub rapulu 8. ?.Lsnsckietä hinzubringen schlüssig bin, höchstgcdachte Seine hochfürstl. Gnaden aber nurzc. erlaubet zc., über meine gegenwärtigen oder künftigen Habseligkeiten oder erbschaft-lichen Anfälle vorhero zu disponiren: solchemnach zc. umvre eonsörvunckus Kmilius zc.cedire zc. ich meinem hochverehrtesten Herrn Vater und nach ihm dem Bruder, soStammherr und dessen Güter besitzen wird zc., alle Anwartschaft, so ich hatte ankünftigen oder gegenwärtigen, so eigentümlichen als lehenbaren Gütern, Einkünften,Unterthanen, Rechten zc., oder was mir auch sonsten etwa zc. vermacht werden möchte,