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nichts davon ausgenommen, außer daß mir nicht nur allein ans diesen rcnuntiirtenGütern jährlich trno. Karins Geburt und zwar gleich 1730 für das erste Mal propsenlio zc. 200 fl. rhein. zc. zum Gebrauch extraordinairen Nothwendigkeiten in solang und viel gereichet werden sollen, bis ich durch zc. Disposition meines zc. Fürstenze. versorget sein; sondern von dein väterlichen ferners für die von Sr. hochfürstl.Gnaden zu hoffen habenden und mir gestatteten Reisen 2000 fl. rhein. nebst denensonstigen Nothwendigkeiten, gleich mein in hiesigem Konvent wirklich seiender BruderEmilian solches bekommen zc., gereichet und nach meines zc. Fürsten zc. Dispositionmir gegeben werden sollte; demnach auch, was anjetzo wegen meines mütterlich mirzukommenden Antheils mir in ein und anderen zc. vorbehalten werde, also zwar, das;von denen Aktivkapitalien, welche von meinem Hrn. Großvater und Frau Groß-mutter v. Frankenstein auf meine vielgeliebte Frau Mutter erblich gefallen undauf meinen Antheil kommt, ein viertel zu eiuem Kapital sicher gegen Verzinsungausgelehnet oder aber von der Pfarrei zu Messelhausen gegen die gewöhnlichen :c.Interessen versorget werden solle, von welchem Zins zwei Unterthanenkinder nach derHerrschaft Gutbesinden ein Handwerk lernen und ferners bis solche ausgelernet ihreNahrung haben zc. könnten. Dann ferner solle der Pfarrer wöchentlich auf alleSamstag eine heilige Meß für ineine ganze Familie und Freundschaft zu lesen obligirctsein, hingegen auch dafür bezahlet werden, wie ich dann zu diesem Ende ein viertelebenfalls für ein Ewiges hierzu verschaffe und ein zeitlicher Pfarrer dafür besorgetsein soll. Die übrigen mir zustehenden ^ mütterliche Theil aber will ich hiermitnach meiner lieben Eltern zc. Tod meinen beeden Frauen Schwestern von Dalbergund Boineburg verschafft haben zc. zc.
Fuld, den 11. Nov. 1730.
Unterschriften: Ferdinandus v. Zobel von Giebelstadt; Adalbert Frhr. v. Waldcr-dorff, Kapit. kl Lupsrior; Leopold Specht de Bubenheim, Kapit.; I. Fried.Anton Valentinus Zobel v. Giebelstadt; Hugo Philipp Frhr. von und zuDalberg zc.
Nr. 522.
Dicweilen im Jahr ze. 1730 von meinem mir angehörigen mütterlichen Erbtheilmeinen Frauen Schwestern Antonetta von Boineburg und Sophia von Dal-berg, beide geborne von Zobel, 2 Theil (näml. 2 Viertel) vermachet zc., als habesolches zu meiner zc. Schwestern zc. Sicherheit zc. konfirmiren wollen. Fuld, den13. Sept. 1731. (U. L.) Lrrclmnml Bobrl ro» Giebel,stuckt.
Nr. 523.
Auch Ferdinand's Z. v. G. Bruder: Nmiliunus, stellte am 14. Febr. 1730zu Fulda einen Schein darüber aus, daß er seiner Profession wegen jeder seinerbeiden Schwestern ein Viertel von dem ihm zugekommenen mütterlichen neuntenKindertheil (38 048 fl. 28 Tr.) vermacht habe.
Nr. 524.
Kund zc. seie hiermit zc. Demnach ich Maria Anna Joscpha Sophia Freifrauvon Münster geborne von Zobel betrachtet zc., daß ich zc. dem zeitlichen Tod unter-worfen seie :c., und besonders da ich mich dermalen in schwachen Leibcsumständenbefinde zc.; Als habe mich zc. entschlossen, über mein mir zustehendes gesamtes Ver-mögen eine testamentarische Disposition folgendcrgestalten zc. zu errichten zc. Zu solchemEnde also 1) empfehle ich meine arme Seel bei ihrem Hinscheiden in die Händ ihresErlösers zc. Jesu Christi, und will ich 2) daß mein entseelter Leichnam christkatholischeinGebrauch nach und standesmäßig zc. zu Erden bestättiget werden solle; nicht minder3) vermache ich 100 fl. rhein. denen hiesigen Armen, und sollen 4) zu meiner armenSeelen Trost für 100 fl. rhein. heilige Messen gelesen werden.
Und obschon von einem oder dem anderen meiner Kindercn mir allschon mehr-malen viele Verdruß zc. verursachet worden, so ivill ich jedoch solches dencnselben vonGrund des Herzens verziehen zc. haben. Dahero ist 5) mein zc. ausdrücklicher Will,