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hochgeehrten geliebten Herrn Großvater und Großmutter mütterlicher Imwas nebstdenen versprochenen und gereichten adeligen Bekleidungen eintausend Gülden guterfränkischer Landswährung zu dero Ehe- und Heimsteuer gegen gewöhnlichen Verzichtzu geben zugesaget und versprochen worden, welche meine hochgeehrte Herrn Vettern,die hochwürdige hochwohlgeborne Herrn Philipp Ludwig und Johann Hartmann,der kaiserl. und hohen Domstifter Bamberg und Würzburg rsspsekiv« Eupitulares,Sebokastieus und Landrichter des Herzogthums zu Franken, sodann Herr AntonPhilibert, hochfürstl. würzburg. Hofrath und Ober-Amtmann zu Lauringen und Hof-heim, samtliche Gebrüdere von Rosenbach, nicht nur auf sich genommen und eineZeit lang verzinset, sondern auch zu mehrerer Bezeugung dero gegen meine seligeFrau Mutter getragener brüderlicher Affektion uff zweitausend Gülden vor-gedachter fränkischer Währung, als den Thaler zu achtzehcn und den Gülden zu fünf-zehen Patz oder achtundzwäinzig Schillinger gerechnet, verbessert und vermehrt haben:Urkunde und bekenne hiemit, daß nachdeme Gott der Allmächtige obseliggedachte meineFrau Mutter durch einen frühzeitigen Todfall, ehe und bevor deroselben vorangeregtezweitausend Gülden vergnügt werden können, von diesem Zeitlichen abgefordert hat,in dero Namen und Statt, als ihrer aus der ersten Ehe hinterlassener Tochter undErbin, die mir an sothaner Summa, zustehende Portion, nämlichen fünfhundertGülden fränkisch, in guten gangbaren unverschlagenen Sorten samt davon verfallengewesenen Zinsen laut darüber geflogener Abrechnung und produzirte Quittungen anden hochwürdigen hochwohlgebornen Herrn Herrn Johann Philipp Fuchsen von Dorn-heim, Domkapitularen raspaotivk Sabolaskieum ab .lubilaeum, dann Pröpsten desKollegial-Stifts Neuen-Münsters dahier zu Würzburg, hochfürstlichen würzburgischenGeheimen Rath und Kammer-Präsidenten zc., als Vormündern, in ^.nno eintausendsechshundert fünf und neunzig würklich erleget worden, damithin wegen der vonmeinem hochgeehrtsten Herrn Großvätern, Großmuttern und Herrn Vettern meinerFrauen Mutter sel. gegönnt und zugesagter Ehesteuer, Heirathgut und völligen Ab-fertigung sattsame Befriedig- und Vergnügung geschehen feie, inmaßen mich des Aus-zugs nicht dargezählt oder empfangenen Gelds hiemit wissent- und wohlbedächtigverzeihe und begebe, darauf auch in Kraft dies in Betracht und zu Ehren auch Affek-tion abgedachter meiner Herrn Vettern und des hochadeligen männlichen Stammensderen von Ro senk ach Flor und Konservatiou nach des löbl. fränkischen Reichsadelswohlhergebrachter Observanz und Gewohnheit und auf Art und Weis, als oftsel. ge-dachter meiner Frauen Mutter übrige Frauen Schwestern solches gethan, auch meineFrau Mutter hätte thun sollen, auf alles, so meiner Frauen Mutter sel., sowohl audero väterlichen (so hauptsächlichen in denen in Lehenbriefen designirten Lehen bestanden)als mütterlich und brüderlichen Verlassenschaft, Erbfällcn und Gütern, so eigen alsLehen von Rechtswegen gebühren möchte, dergcstalten renuntiire und mich verzeihe,daß ich samt ineinen Erben darzu einen weiteren Zuspruch nit mehr haben und gewinnensolle; mit diesem Vorbehalt glcichwohlen, da von mehrgedacht meinen geistlichen HerrnVettern acguisikis durch Donation, Legaten oder andere diesem Verzicht ohnnachtheiligeDisposition mir oder denen Meinigeu etwas übergeben oder vermacht würde, daß mirdurch gegenwärtige Renuntiation nichts prasfucliairet seie. Wie nicht weniger ich unddie Meinige derjenigen Erbgerichtigkeit, so mein Frau Mutter zu dero Väter- und Mütter-lichen erlanget, sodann von denen brüderlichen Erbfällen ab iukeskako mir weitersgebühren möchte, inskünftig, falls nämlich obmehrgedachte meine Herrn Vettern (sodoch Gott väterlich abwenden und dero Generation immerfort groß wachsen lassenwolle) ohne eheliche männliche Leibserben insgesamt verstürben oder als der männlicheStammen abgicnge, nicht änderst als wann von meinetwegen kein Verzicht geleistetworden wäre, mit und neben andern meiner Frauen Mutter sel. Frauen Schwesternoder deren Brüdern uf die renuntiirtc und vorhandene Rosen bachische Güter undMittel mich, oder auch nach meinem tödlichen Hintritt meine äesosuclmrtss wiederumanzumaßen haben sollen. Wider welchen also gesetzten Verzicht mich nit schützen noch schirmensolle einigerlei Gnad, Freiheit, Gericht, geist- oder weltliche, päpst. oder kaiserliche und