hat, was das Gesetz van ihm forderte, sv glaube ich nicht, daß er zu etwas weiteremangehalten werden könne, vielmehr daß er von aller weiteren Leistung hinsichtlich desvaterländischen Militärdienstes frei ist und ihm von Euer K. Hoheit die andern Höchst-dero sich im ähnlichen Falle befundenen Unterthanssöhnen schon mehrmals gewährteErlaubnis gegeben werden dürfte, sein Glück anderswo zu suchen. Wenigstens müßtenihm in dein Falle, wenn er angehalten würde, jetzt wieder diesseitige Militärdienste zunehmen, die bezahlten Vermögens-por-Lanks pro äispmmations wieder heraus bezahletwerden. Der Staat verliert auch au diesem coinbutkuns nicht viel. Es ist einkleines schwächliches Männchen, welches in keinem Stande recht gut thun willund daher seinem selbst wählenden Schicksale am besten überlassen werden möchte;dahcro ich Herrn lmeno um sv mehr der Gewährung seines Gesuchs unterthänigstempfehle. Die h. Entschließung Euer K. Hoheit unterthänigst erwartend, habe ich dieGnade, in tiefstem Respekt zu beharren Euer Königlichen Hoheit unterthänigster Diener
Elmstein.
Nach vorliegenden Umständen finde ich hierbei keinen Anstand. Cnrl.Nr. 503.
Frankfurt, 2. März 1813. Euer Königliche Hoheit! l) der K. Württem-bergische Gesandte Frh. v. Esmmin^on schreibt mir unterm 25. Febr. et, reeeptoneokernc», er könne, da er von dem Könige von Westphalen bis jetzt die gebeteneAbschieds-Audienz noch nicht erhalten habe, noch nicht bestimmt angeben, wann er vonKassel abgehen werde. Er werde mich aber zeitig davon prusveniren und sodannhier bei seiner Ankunft die weiteren Befehle Eurer K. Hoheit erwarten. 2) Hr.Elonorul-b'rütälctur-Ssorotuir« Riss zu Hanau, welchem ich die gegste. GesiunungenEurer K. Hoheit überschrieben habe, wornach Höchstdieselbe geneigt seien, ihm privativedie Aufsicht über die Hanauer Oetroi-Nonminon-Waldungen mit einem besonderenGehalte von 100 Thlrn. zu übertragen, nimmt in seiner Antwort v. 28. Febr. diegdgste. Zusage mit schuldigstem Danke untcrthst. an, wonach Euer K. Hoheit die deshalberforderliche h. Weisungen zu erlassen gndgst. geruhen wollen. 3) Theile ich EuerK. Hoheit in denen h. iuseript. v. 28. Febr. geäußerten Entschluß vollkommen, daßdie Ernennung des Hrn. Gesandten Gr. IlZau als Gesandten nach Dresden undBerlin dermalen noch ausgesetzt bleiben könne, bis man sieht, welche Wendung dasKriegsglück bei der eröffnet werdenden Eumpugmo nehmen werde. Respektvollst habeich die Gnade :e. Elmstein.
lVerthester Herr Akinister! Ich ersuche 5ie, () mir zu melden, wann derIVürttembergische Hr. Gesandte von (Zsminin^on bestimmt hierher kommen wird;sodann 2) dem verdienstvollen Herrn Kies zu ratheu, daß er mir eine bestimmteInstruktion wegen seiner besondern Berechnung und Norschläge für die Vktroi-Do-mänen-N)aldungen einsende; das Dekret für die zugesicherten (00 Thaler wird als-dann sogleich erfolgen. Aschaffenburg, 7. Akärz (3(3. Carl.Nr. 504.
Frankfttrt, 19. März 1813. Eure Königliche Hoheit! Der in der unter-thänigsten Anlage unterzeichnete Eapitamo bllor des 2. kaiserl. Regiments ictrangor(Isenburg) hat mir dieser Tage die au Eure K. Hoheit gerichtete Vorstellung über-reicht, in welcher er bittet, daß nach den: Vorgang des Herzog!, und fürstl. NassauischenHofes ihm als Rekruten für dieses Regiment alle diensttauglichen Leute «ans uvouvu^ubonels, suspsets st untres eis eette sspees überlassen und dazn der h. Befehlgegeben werden möge. (Es mag dieses auf solche Weise ein wohl komponirtesRegiment sein.) Wenn Eure K. Hoheit diesem Anstichen gnädigst zu clolsriron geneigtsein sollten, so möchten jedoch zwei Dinge zu beobachten sein: u) daß nur solche undzwar dem Großherzogthum fremde Leute jeuer Art dahin abgegeben würden, ivelchedurch Urthcil und Spruch der einschlägigen Krinnnal-Korrektionell- oder dem Polizei-gerichtc zur Abgabe an besagtes Regiment förmlich verurtheilt werden; und es wäreden benannten Gerichten zu' erlauben, daß sie anstatt des Gefängnisses auf gleiche