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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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von Westphaleu und Nassau durch einen mit Frankreich abzuschließenden Vertrag„zur Mitübernähme der auf die Rente Lohneck und den Zoll Vilzbach versichertenkurmainzischeu Schulden verbindlich gemacht wurden".

Hr. Staatsminister Fhr. v. Gberstein wird ersucht, diesem Manne zu ant-worten: meine eignen Sachen besorge ich, in anderer Verhältnisse könne ich michnicht einlassen. Aschaffenburg, 23. Juli tz2. Carl.Die befohlene Antwort wird am 27. Inn! i812 in angegebenem Sinne crthcilt.

Nr. 497. Ankda, ll. Januar 181Z. An Se. GFcell'enz den Staatsminister Krhrn.v. Kverstein.

In anliegendem Diu Namuria bittet der Hr. Tabor, Bürger von Frankfurt,um ein Vorschreiben an Hrn. Fürsten von IValdeck. Ich ersuche Sw. Bochwohl-geboren, als Buntster der auswärtigen Angelegenheiten, Bur ein solches Vorschreibenzur Ausfertigung gefälligst zuzuschicken. Der Graf v. Laust: begleitet dies Dro Na-moriu mit einem Schreiben aus Dresden, welches erst gesteril angekommen ist.

Carl.

Nr. 498.

Frankfurt, 1t>. Jännev 1813. Ewer Kölliglichen Hoheit habe ich dieGnade, das befohlene Empfehlungsschreiben an den Herrn Fürsten von Waldeck fürHrn. F- K. Tabor zur Genehmigung und h. Unterschrift hierbei unterthänigst vor-zulegen. Der jetzige Hr. Fürst (tsoi-KSs ist ein durchaus rechtlicher Herr; es ist alsonicht zu zweifeln, daß er dasjenige gewissenhaft erfüllen werde, was das fürstl. HausWaldcck dem Hrn. Tabor vertragsmäßig zu leisten schuldig ist. In tiefstem Respektbeharrend Ew. Königlichen Hoheit unterthänigster Diener Cbcr-äcin.

IVerthester Herr Buntster! Das Vorschreiben geht ab, und danke Ich für diegute Besorgung. Fulda, den s2. Jan. k3s3. Carl.

Nr. 499.

Frankfurt, 21. Jänner 1813. Eurer Königlichen Hoheit habe ich dieGnade, das gndgst. befohlene h. Antwortschreiben an den neuen Hrn. Landammainl derSchweiz hiebei unterthgst vorzulegen. Auf den in dein h. iusoript,. v. 13. d. ge-äußerten Zweifel, ob dem Hrn. Landammann nicht das Prädikat Lxesltsim gebühre,habe ich die Gnade zu bemerken, daß, wenn das Ministerium eines souverainen Hofesoder eine Gesandtschaft an diesen ersten touetüouairö und zeitigen Chef der erhabenenSchweizer-Republik schreiben würde, denselben allerdings dieses Prädikat gebühre; daßihm hingegen dasselbe von keinem Souverain im eigeneil Handschreiben selbst nicht vonden Fürsten zweiter Klasse des Rheinbundes gegeben werde, am wenigsten aber voneinem Königliche Würde und Ehre habenden Souvcraine, namentlich nicht von denHerren Großherzögen, und also auch nicht von Euer K. Hoheit, gegebeil würde. Intiefstem Respekt habe ich die Gnade zu beharren Euer Kölliglichen Hoheit unterthänigsterDiener GbcrBtei».

Afchnffenknrg, 22. Jan. Ich danke für die Buttheilung des Schreibens,welches abgehen wird, und bin mit vieler Hochachtung dero Carl.

Nr. 500.

Frankfurt, 3. Fekr. 1813. Euer Königliche Hoheit! Der Hr. Staatsrathlind Ober-Postdirektor Frhr. v. Vrints hat mich gestern darum angegangen, ich möchteseine schon einige Male unterthänigst angebrachte, aber unerfüllt gebliebene Bitte beiEuer K. Hoheit empfehlen, daß doch eine Schildwache an das Bureau des großherzogl.Ober-Postamtes gestellt werden möge, um dein oft ärgerlichen Zudringen und den sichzwischen den die Briefe abholenden oder solche aufgebenden Personen ergebenden Streitig-llnd Thätlichkeiten vorzubeugen. Ich halte unmaßgeblich diese Anstalt für allerdingszweckmäßig und nothwendig, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei dieserStaatsanstalt, bei welcher der aufgehängte großherzogliche Postschild Ruhe und Respektschon an sich gebieten sollte, erhalten werde. Es besteht auch diese staatspolizciliche