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und des Landes verwiesen wurden, bitten den Großhcrzog, als ihren früheren Landes-herrn, sich beim Großherzog in Darmstadt für sie zu verwenden, oder wann diesnicht angängig, daß sie sich im hanauischen Freigericht mit Handarbeit ernährenund niederlassen dürfen.
Herrn Staatsrath Freih. von Gberstein gcschiehet der Auftrag, sich mit vielerAläßigung für die Supplikanten in Darmstadt, ohne dieselben zu nennen, zu ver-wenden, und „wenn sich die Supplikanten bei Euer Hochwohlgeb. melden, denselbengefälligst Trost zuzusprechen". Hanau, 27. Iunius (8(0. Cml.
Nr. 490.
Frankfurt, 13. Juli 181V. Euer Königliche Hoheit geruhetcn, auf dievon den geflüchteten hessischen Unterthanen zu Albstadt eingereichte, hier unterthänigstanliegende Vorstellung mir unterm 27. v. M. aufzutragen, „mich mit vieler Mäßigungfür die Supplikanten in Darmstadt zu verwenden, ohne dieselbe zu nennen, und diesenLeuten, wenn sie sich bei mir melden würden, Trost zuzusprechen". Ich hielt es dem-nächst vordersamst für nothwendig, das Erscheinen dieser Leute bei mir abzuwarten,um genauer mich über das Verhältnis der Sache zu belehren, worüber die eingereichteSupplik nur unzulängliche Bruchstücke zu enthalten schien. Erst nach acht Tagen stelltensich zwei Männer von den Albstädtern bei mir ein, welche ich näher über alle Um-stände vernahm. Da mir aber schon vorher, besonders durch den sehr verträglichenund billigen Herrn Geh. Rath Frhrn. v. Türckheim bekannt worden war, daß dasAmt Alzenau sich sehr gröblich gegen die landesherrlichen Befehle vergangen hatte, unddie in offene Empörung übergegangene Auflehnung nicht zu rechtfertigen seie, wenn-gleich v. Türckheim mir selbst zugegeben hatte, daß man großherzoglich-hessischer Seitsmit zu strengen Maßregeln verfahren seie; so erachtete ich der Klugheit gemäß zu sein,um durchaus nicht Euer Königliche Hoheit zu kompromittiren, mich noch vorher inDarmstadt bei einem vertrauten Manne näher zu erkundigen, insbesondere auch darüber,ob überhaupt einer diesseitigen höchsten Verwendung stattgegeben werden .... Ichschrieb demnach an den Euer Königlichen Hoheit bekannten sehr redlichen und bescheidenenHerrn Hof-Kammerrath und Kammer-Prokurateur Hofmann, von dem ich gestern diein der Urschrift unterthänigst anliegende Antwort erhielt. Wenn es nun gleich seinmag, daß die im Februar d. I. eingerückte Militär-Kommission (wie es meistentheilsbei dergleichen Konnnissionen der Fall ist) in mocko excedirt habe; so scheint es dochdagegen nicht minder wahr, daß die Albstädter, nachher entflohene Unterthanen, sehrstrafbar sein, wie denn Herr Hofmann behauptet, daß einige derselben sogar Todes-strafe verdient hätten. Als Haupt-Rädelsführer und besonders gravirt nennt er die2 Männer Joh. Kunzmann ssn. und den sogenannten Bayerfürsten Ulrich, welche beideauf keinen Fall Vergebung von Sr. König!. Hoheit dem Herrn Großherzog von Hessenzu erwarten hätten. Überhaupt wird den sich geflüchtet habenden und sich dermalenim Hanauischen aufhaltenden Unterthanen Schuld gegeben, die Zurückgebliebenen heim-lich aufzuwiegeln und zur ähnlichen Auflehnung gegen ihren Souverain anzureizen.
Ich habe diese Beschuldigungen den heute wieder bei mir erschienenen zweiAlbstädtern nicht verheimlicht und sie namentlich über Kunzmann und Ulrich befragt.Sie nahmen aber stark die Partie zwei der Genannten und gaben sie für ebensorechtliche als verständige Männer aus. Ich konnte diesen Leuten übrigens nichts weiteressagen, als daß ich vordcrsamst an Eure Königliche Hoheit meinen unterthänigsten Berichterstatten würde und dieselbe bei Höchstderoselben glücklichen erfolgenden Rückkunft vonFuld wohl daran thun würden, sich neuerdings bei Höchstdenenselben zu präsentiren.Es wird nun darauf ankommen, ob Eure Königliche Hoheit mir zu befehlen geruhenwollen in Höchstdero Namen öffentlich für diese Leute aufzutreten oder nicht? Ver-wendungen dieser Art sind schon an sich immerhin bedenklich und werden von denbetroffenen höchsten Souverainen nicht gern gesehen. Bei den Unterthanen des AmtesAlzenau ist eine solche um so bedenklicher, als dieselben schon unter kurmainzischerHoheit als sehr unruhig bekannt waren — und sich gegen ihren dermaligen höchstenSouverain grohe Verbrechen sollen schuldig gemacht haben. Dem Amte Alzenau würde