Druckschrift 
Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
626
Einzelbild herunterladen
 

hiemit gleichstimmende Gutachten untcrthänigst in Erinnerung bringen, welches diehiesige fürstl. General-Kommission rücksichtlich der fuldischen Lehen, welche die StadtFrankfurt zu Donamss, sodann wegen der fuldischen Lehen, welche das Haus Solmszu Nieder-Ursel besitzt, an Höchstdieselbe erstattet hat, worauf Euer Hoheit zuresolviren geruhet haben, daß vor der Hand und solange über Fuld nichtdefinitive werde entschieden sein, die Sache in ihrem bisherigen Zustande ver-bleiben solle.

Der hessische Lehnhof zu Gießen hat schon früher mit dem Hanau- und fuldischenLehenhofe Streit über dergleichen Lehen gehabt, welche die der hessischen Souveraiuitätunterworfenen Freiherrn von Riedesel besitzen. Er wollte dieselben ohne weiteres ansich ziehen: allein, sobald die Lehenhöfe zu Hanau und Fuld etwas ernstlich wider-sprochen hatten, ließ man hessischer Seits von seinen Behauptungen ab und stellte eins-weilen alles wieder in Stockum Mstinnm her, indem man es nicht für rathsam hielt,mit Napoleon zu streiten. Dagegen scheint man den ministeriellen Weg der Unter-handlung einschlagen zu wollen, und der Antrag des Gr. von Pappenheim zu Parisist der Fingerzeig dazu. Daß eine Übereinkunft mit dem Kaiser — im Fall er Hanauuud Fuld für sich zu behalten willens sein sollte, wünschenswerth sein werde,unterliegt wohl keinem Anstände. Ohne eine ihm zu machende Kompensation aberwird er sich schwerlich dazu verstehen! Sollten dagegen Hanau und Fuld an einenkonföderirten Fürsten vergeben werden, so wird sich wohl aller Anstand vonselbst heben.

Der Unterhandlungen mit Darmstadt wegen habe ich schließlich noch die Gnadebeizufügen, daß vor ungefähr 14 Tagen der jenseitige Hr. Kommissarius Geh. RathBigeleben hier bei mir war, große Entschuldigungen über die Zögerungen machte,in acht Tagen wiederzukommen versprach, bis jetzt aber nicht erschienen ist.Respektsvollest beharrend Euer Hoheit unterthänigster Diener

Eber.strm.

Nr. 485.

Afchaffenburg, de» ISten. Ich danke dem Hrn. Staatsrathc für dieBesorgung und bin mit dein Inhalte Ihrer gründlichen Bemerkungen ganz ein-verstanden. Ls war vorzusehen,.. daß die Darmstädtcr sich in den Unterhand-lungen nicht übereilen würden. Üble Dinge wollen Weile haben. Ich bin mitvieler Werthschätzung Dero freund Cnrl.

Nr. 486.

Aschaffenlmrg, 28. Okt. 1809. Werthester Herr Staatsrath! Ich über-sende Ihnen hierbei die Abschrift meines Briefwechsels mit dem bekannten Grafenvon Pfaffenhoven. Ich bitte, seinen Brief und meine Antwort dem Herrnv. Hedouville im Vertrauen vorzulegen. Ich bin von Herzen dero Freund

C»rl.

Nr. 487.

Frankfurt, 26. Mai 1810. Euer Hoheit! Der hiesige Bürger und Handels-mann v. Bethmann hat mir gestern in seiner Eigenschaft als russischer General-Konsulin der Rheinischen Konföderation den unterthänigst anliegenden Brief geschrieben,worin er Euer Königliche Hoheit von dem kais. Dekret über eine neue Organisationdes russischen Staatsraths, sodann von dein zwischen Nußland und Österreich geschlossenenAbtretungs- und Demarkations-Vertrage in Gallizien Theil giebt. In soweit als Hr.v. Bethmann einen bloßen Brief an mich geschrieben hat, möchte nichts dabei zu er-innern sein, wenngleich die Konsuls, als für bloße Kommerzial - Gegenstände bestellteAgenten, nirgends zu diplomatischen Kommunikationen zugelassen werden, und wennHr. v. Bethmann es versucht hätte, eine Note einzureichen, dieselbe ihm ohne Zweifelhätte zurückgeschickt werden müssen. Die Nicht-Anwesenheit eines russisch-kaiserlichendiplomatischen Agenten möchte dennoch diese sonst ungewöhnliche Kommunikation ent-schuldigen. Dagegen finde ich mich verpflichtet, Eurer Köuiglichen Hoheit darauf auf-merksam zu machen, daß Herr v. Bethinann affektirt zu zwei Malen in diesem Schreiben