— 625 —
sechszehntausend achthundertnndneunzig Gulden heute dem Postwagen in zwei mir vonden Hrn. Gebr. Bethmann unentgeltlich gegebenen Anweisungen an Hrn. Dittmer'sSöhne zu Regensburg an des Hrn. Staatsministers Frhrn. von Albini Exe. abgeschickthabe. Ohne ruhmredig zu sein, darf ich mir schmeicheln, daß ich durch meine Auf-munterung Vieles zu diesen Gaben beigetragen habe, so gering auch der Beitrag ist,den ich aus eigenen Mitteln dazu leisten konnte. Respektsvollest beharrend Ew. Hoheitunterthänigster Diener Eber,stein.
N. S. Soeben erhalte ich daS Moratorium E. H. dieses Gegenstandes wegen. Dieses ist folglich er-ledigt. Die Gelder waren schon am Mittwoch zur Absendung bereit. Ich konnte aber erst heute frühemit den Hrn. Gebr. Bethmann des Zählens derselben halber in Richtigkeit kommen. S.
Nr. 482.
Aschaffenburg, den 39ten. Ich danke dem Hrn. Staatsrathe verbindlichund erkenne Ihren edeln Eifer mit lebhaftem Danke. Ich bitte, dem Hrn. General-konsul Bethmann viel Schönes zu sagen. Ich bin mit großer Hochachtung IhrFreund von Herzen. Em!.
Nr. 483.
Afchaffenburg, 11. Aug. 1899. Wohlgeborner Freiherr, werthester HerrStaatsrath! Ich bitte, beide Anlagen mit Aufmerksamkeit zu lesen. Sie werdendaraus bemerken, daß ungegründete Ansprüche früher oder später von selbst scheitern.Aus guten Gründen wünsche Ich eben nicht in Beziehung auf das Haus Darm-stadt Beschwerde bei dem Kaiser Napoleon zu führen in einen: Zeitpunkte, inwelchem Sie, werthester Herr Staatsrath, über diesen Gegenstand in freundschaft-lichen Unterhandlungen begriffen sind. Unterdessen kann es nicht schaden, wennSie gelegentlich dem Hrn. Gesandten von Hedouville davon sprechen, ohne jedochnoch zur Zeit etwas Schriftliches zuzustellen. Gut ist es immer, daß dieser braveUlann die wahren Verhältnisse und unsere Uläßigung kennt. Ich bin mit be-sonderer Werthschätzung Dero Freund Eurlus.An den Herrn Geh. Staatsrath Frhrn. v. Lberstein.
Nr. 484.
Frankfurt, 14. Aug. 1899. Euer Hoheit! Der gnädigste« Weisung vom11. dieses zufolge habe ich nicht versäumt, dem Herren Gesandten v. Hedouville denAntrag zu erzählen, welchen der großherzoglich hessische Hr. Gesandte v. Pappenheimzu Paris an den Hrn. Grafen v. Beust daselbst wegen gemeinsamen Vorstellungenbei des Kaisers Maj. gegen die von dein Hanau- und Fuldaischen Lehnhofe aufgestellteBehauptungen der fortdauernden lehensherrlichen Verhältnisse in den Landen derkonföderirten Fürsten gemacht hat. Herr v. Mckouvilla wird davon den erforderlichenGebrauch höchsten Orts machen. Ewer Hoheit haben schon in der Antwort an denHrn. Grafen v. Beust die Grundsätze umständlich entwickelt, aus welchen man diesseitsdie Möglichkeit der Fortdauer lehensherrlicher Rechte eines konföderirten souverainenFürsten in den Landen des andern, jedoch der Souverainität untergeordnet, von An-beginn an behauptet hat; und selbst bei Erlassung des Aschaffenburger Lehen-Patentszur Einziehung.der fremdherrlichen Lehen zu dem diesseitigen Lehnhofe haben Ew.Hoheit u) den Fall ausdrücklich ausgenommen, wo, wie mit Darmstadt, besondereVertrüge in cantrarium vorliegen; b) haben Höchstdiesclben immerhin diese Anordnungnur provisorisch und in rstorsionnin der Erklärungen aller übrigen konföderirtenFürsten in so lange verstanden, bis der Bundestag die strittige Frage in welch einemSinne werde entschieden haben.
Der dermalen unterliegende Fall mit Hanau und Fulda ist aber noch ganzanderer Art, als jener zwischen zweien konföderirten Fürsten unter sich. Diese beidenFürstenthümer waren weder am 12. Juli 1806 der Konföderation beigetreten, nochhaben sie sich inzwischen dazu bekannt. Sie bleiben demnach gegen die konföderirtenFürsten in ebendem Verhältnisse, in welchem jeder dritte nicht konföderirte Fürst gegendieselbe steht. Der Rheinische Bund hat nämlich den wohlhergebrachten Rechten einesDritten weder derogiren können noch wollen. Ich darf hiebei Euer Hoheit jenes
40