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wovon keiner dein andern und keiner dem Original ähnlich sähe. Ein Mißstand,wodurch anstatt die durch die bisherige verschiedene Landrechte bestandenen Rechts-Un-sicherheiten zu heben, nur neue und größere Verwirrung entstehen würde. Vielleichtwären Euer Hoheit dieser Betrachtung ivegen geneigt, der von Hessen und Nassau fürnützlich erkannten gemeinsamen Berathung beizutreten, als welches ich Höchstdero tiefenEinsicht und Ermessen der vermischten und angrenzenden Lage des FürstenthumsAschaffenburg, dann des hiesigen und Wetzlarer Gebiets mit jenen Staaten halbernnterthänigst anheimstellen muß, und respektvolles! verharre Euer Hoheit unterthänigsterDiener Ebrrsteii».
Nr. 478.
Am 37. Ultti 1807. Euer Hochwohlgeboren bemerke ich hierauf aus höchstemAuftrage blm"", daß Höchst Sie mit diesen Grundsätzen allerdings einverstanden seien,wenn es einmal zur Einführung des Eocka Rnpoläon kommen werde. Vorerst ist nurden Professoren Bachmann, Sticket und Abel die gutachtliche Bearbeitung der etwaigenModifikationen nach allgemeinen und Lokal-Verhältnissen aufgetragen. Diesen wardauch der badische Entwurf zugeschickt und sollen sich auch in Gießen nin die Grund-sätze des Eackv ack lloe erkundigen. Ihr Gutachten soll alsdann den verschiedenenRegierungsbehörden zu Frankfurt, Regensburg, Wetzlar und Aschaffenburg mitgetheiltwerden und hierauf durch ein paar ausgezeichnete Rechtsgelehrte ein Ganzes gemachtwerden, welches sich vorzüglich nach den Grundsätzen unserer Nachbaren, wie es EuerHochwohlgeboren richtig bemerken, richten soll. habe ich dem Grafen v. Hazfeld
aufgetragen, sich wegen der Einführung des Eocks Rnpoläon in Sachsen die Meinungdes Königs zu erbitten; das Definitive ist demnach noch ausgesetzt, weil lZm'""° Sichhierin nicht übereilen wollen; ohnehin würde eine politische Veränderung alles einzelnewieder umwerfen, und wir können derselben doch am Ende nicht entweichen. Mitinnigster Hochachtung gehorsamster Freund Gruben.
Nr. 479.
Herr Staatsrath Freiherr von Eberstein wird beiliegendes darinstädtischeSchreiben zur Einsicht mitgetheilt mit dem Bemerken, daß Ich zu der vorgeschlagenenKonferenz nach Gießen absenden werde den hiesigen Gber-Appellations-Rath Danz,den Professor in Aschaffenburg Bach mann und den Professor in Wetzlar Stickel.Ich ersuche den Hrn. Staatsrath Freih. von Eberstein in dieser Waß ein Antwort-schreiben in meinem Namen zu entwerfen und beizufügen, daß ich deswegen dreiAommisfarien ernenne, weilen die Verhältnisse von Frankfurt, Aschaffenburg, Wetzlarlind Regensburg so sehr verschieden find. Gnrl.
Frankfurt, 20. Iunius s309.
- Nr. 480.
Fra»rlif«rt> 30. Mai 1809. Eurer Hoheit habe ich die Gnade, anliegen-des gestern erhaltenes Schreiben des Herrn Konsuls Hestermann zu Neapel unter-thänigst vorzulegen. Es enthält seine vermeintliche Rechtfertigung gegeil die von demHerrn Minister äss Ualnkioils Lxlkrisurss murgnis <lk Enlla durch den königlichenBotschafter zu Paris an Eure Hoheit gebrachte Beschwerde. Unmaßgeblich erachte ichunterthänigst, daß dasselbe ohne weitere Rückantwort lediglich aus sich erliegen bleibenkönne, da diese Sache seitdem schon ziemlich in Vergessenheit gekommen ist. Zweitödliche, kurz auf einander gefolgte Krankheiten des Herrn Konsuls sollen seine Recht-fertigung verspätet haben. Respektvolles! beharrend unterthänigster Diener
Gberxitkin.
Nr. 481.
Afchaffenburg, den 38ten. Am besten ist's, die Sache beruht auf sich.Auch wüßte ich ihm weiter nichts zu antworten, als den bekannten Denkspruch:8is Immilis, krnter. Die Warnung wird dem sonst braven Wanne nützlich sein.
Cm!.
Frnnlrfnrt, 37. Wni 1809. Euer Hoheit habe ich die Gnade, zu berichten,daß ich die dahier eingesammelten Beiträge für Regensburg in dein Betrage von