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die Ang'nkos der damaligen Reichsstände, welche im Rückstände geblieben sind unddenselben dermalen nach schulden, oder falls ein Theil davon durch die RheinischeBundeS-Akte sollte mediatisirt geworden sein, an deren Souveräns. Um aber dieDebenten namentlich zu erfahren, hätte meines Erachtens vorerst der Hr. Gr.v. Pappenheim das Verzeichnis derselben Ew. Hoheit vorzulegen und zugleich dabei zubeurkunden, daß er seit der eingetretenen neuen Ordnung der Dinge diese Rückständevon den ÄnAmlis resp. deren Souverains gefordert habe, mit seinen Forderungenaber nicht gehört werde, oder aber deren Berichtigung verzögert werde. Inden: ichsolchermaßen den erhaltenen höchsten Auftrag der Begutachtung über das gräfl. v. Pappen-heim'sche Gesuch erfülle, überlasse ich alles Ew. Hoheit gdgst. Entschließung und beharrerespektsvvllest Ew. Hoheit unterthänigster Diener Oberstem.
Nr. 475.
Frankfurt, 21. Fekr. 1899. Einverstanden, und wird Hr. StaatsrathHrhr. v. Eberstein ersucht, eine Abschrift dieses gründlichen Gutachtens verfertigenzu lassen, welche durch Hrn. Staatsnnnister Hrhru. v. Albini den Grasen vonPappenheim zugehen wird, als ein Beweis, daß Ich mich in dieser Sache mit dembesten Willen dennoch nicht verwenden kann CM.
Nr. 476. Auf Gesuch <1. ck. Lünten:: cke llonKeiikoken, 21. Mai 1809 desWrinzeu Karl von Tljurn u. Caans.
Ich ersuche Herrn Staatsrath von Eberstein, das anliegende Schreiben den:Herrn von Brintz zur Besorgung zuzustellen, indem Ich nicht weiß, in welcherGegend das Schloß Trngenhof sich eigentlich befindet; 2) ersuche ich Sie, AcirIhre gutachtliche Weinung über den vorliegenden Gegenstand zu schreiben, sich auchzu erkundigen und Wir zu melden, ob in: Aönigreiche Westphalen, in: Hanauischen,in: Bayreuthischcn und hauptsächlich in: Herzogthume Berg die Patrimonialgerecht-saine aufgehoben seien, welches ich Wir bestimmt zu melden bitte; Z) da Ichauf jeden Hall entschlossen bin, an den Protektor des Rheinischen Bundes zuschreiben, so wünsche Ich sogleich die Abschrist des Württembergischen Ediktes infranzös. Sprache zu erhalten, sowie dasselbe wörtlich in das ckonrnnl cke Rrnnetorteingerückt worden. Ich bin mit großer Hochachtung Ihr Freund GM.
M. Der Bericht fehlt.
Nr. 477. Aic Kinfüljrung des Locke in dem Aürst-Arimatischen
Staate.
Frankfurt, 26. Mai 1869. Euer Hoheit! Gelegenheitlich einer änderet: An-gelegenheit bemerkte mir der Hr. Direktor v. Mulzer zu Wetzlar, Eure Hoheit hättenden Professoren bei der dortigen Rechtsschule ein Gutachten über die Einführung desLocke Xg.poleon in den: Fürst - Primatischcn Staate abgefordert. Ich glaube es denweisen Absichten Euer Hoheit schuldig zu sein, Hochdenenselben berichten zu müssen,daß, da man grvßherzoglich hessischer, sodann herzoglich und fürstlich naussauischer Seitsmit den: nämlichen Vorhaben umgeht, diese Höfe sich in den: Grundsatze vereinigethaben, gemeinsam hierin voranzugehen, da ihre Lande angrenzend, zun: Theil vermischtunter einander liegen. Man hat großherzoglich hessischer Seits eigene Kommissarienzur Vorbereitung der Sache ernannt, und von Seiten Nassaus befindet sich schon seiteiniger Zeit der hadamarische Herr Ober-AppellationSgerichtsrath v. Almendingen zuDarmstadt, um gemeinschaftlich mit den hessischen Kommissarien die Sache zu bearbeiten,wobei der inzwischen erschienene badische Locke blnpoleon mit zu Rathe gezogen undmit den wechselseitigen Gutachten verglichen wird. Gemeinsames Einverständnis zwischenden, vorzüglich den nahe angrenzenden konföderirten Fürsten scheint allerdings wesent-liches Bedürfnis zu sein, indem bei dessen Vernachlässigung ganz gewiß jener schäd-liche Mißstand erfolgen würde, welchen zwei der schätzbarsten Schriftsteller über denLocke Mpoleon (Hr. von Almendingcn und Hr. v. Dalwigk) geahnet haben, daß manansonsten soviele Locke Rnpoleon haben würde, als Gebiete in der Konföderation seien,