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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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worden. Er besorgt ferner die Angelegenheiten nnd Korrespondenz in Beziehungauf auswärtige Staaten.

H Z. Jedes Acitglied der Kommission berichtet in seinem Fache unmittelbaran den Souverainen Fürsten; nebstdem versammelt sich die Kommission alle Sams-tage bei dem General-Kommissarius und berathct sich gemeinsam über diejenigenGegenstände, die eine wechselseitige Zusammenwirkung erfordern. Ein annoch zuernennender Kommissions-Sekretair führt das Protokoll, das dem SouverainenFürsten zur Bestätigung einzusenden ist.

H K Das sämtliche Militair und der Ober - Polizeidirektor, Direktions-rath Ztzstein, sind an den General-Kommissarius zur Ausführung und Befolgungin Erhaltung öffentlicher Auhe und Sicherheit, auch Bollstreckung der Gesetze an-gewiesen.

§ 5. Die Oberaufsicht, die dein Aonkommissarius anvertraut ist, wirdallen Stellen bekannt gemacht. Seine Bemerkungen über den wirklichen Geschäfts-gang geben dein General-Kommissarius, dem solche mitgetheilt werden, Anlaß zuvollstreckenden Blaßregeln. Dem Aefcrendair liegt ob, die Bersassung der zu ent-werfenden Weisungen, die in dringenden Fällen provisorisch von der Kommissiongemeinsam zu erlassen sind; in entscheidenden jedoch erhalten solche durch die fürst-liche Bestätigung ihre Kraft. Archivarius Holbein und die Kanzlei-Personensind an den Rcserendair angewiesen, stehen aber demnächst wie alle übrigen dahingehörige Subalternen in wesentlichen Sachen unter dem General-Kommissarius undwerden deshalben von der Kommission verpflichtet.

H 6. Wenn ein Blitglied der Kommission abwesend ist, so wird die Besorgungseines Geschäftes von den beiden andern übernommen.

Frankfurt, den 2st. Novbr. s306. EM Littet kiiinit«. (K. dl.)

So wenig es nun aber dem Gründer und Protektor des Rheinbundes, dein aufdie Welt-Despotie hinarbeitenden Napoleon, Ernst mit dein Bunde war, so betrachtetendiesen auch die größeren in ihn eingeführten Staaten nur als Mittel zu ihren egoistischenZwecken. Zunächst beschickten sie den ausgeschriebenen Bundestag nicht und brauchtenden zwischen Napoleon und Preußen ausgebrochenen Krieg als Vorwand, die Ver-handlungen über das Neichsgrnndgesetz hinauszuschieben.

Eine Darstellung der ferneren erfolglosen Bemühungen Dalberg's giebt ein aufgenauer Kenntnis der Aktenstücke beruhender Vortrag, welchen der großherzoglich hessischeBezirksgcrichtsrath Herr I)r. K. G. Bockenheimer am 24. Febr. 1870 im Vereinefür Erforschung rheinischer Geschichte und Alterthümer gehalten hatte. Da einmaldieser Gegenstand nicht sachgemäßer geschildert werden könnte und eine in Wortenabweichende Darstellung doch nur eine bloße Umschreibung sein würde: so hebe ich,unter Berücksichtigung der Betheiligung Karl Theodor's v. Eberstein, indem ich derstillschweigenden Genehmigung des Herrn Verfassers theilhaftig zu werden hoffe, diebetreffenden Partien aus.

Voraus schicke ich das allgemeine Urtheil Herrn I)r. Bockenheimer's über Dalberg(S. 4 f.):

„Ausgestattet mit einem für alles Edle leicht empfänglichen Herzen, van den: regsten Eifererfüllt, den Kreis seines Wissens nach den verschiedensten Richtungen auszudehnen, van dem Wunschebeseelt, seinen Rainen mit den bedeutendsten nnd wichtigsten Erscheinungen nnd Verhältnissen seinerZeit in Verbindung zu bringen, würde Dalberg mit seinen keineswegs hervorragenden Talentenim ruhigen Verlans der Zeiten ein väterlicher Regent, etwa nach dem Illuster des KurfürstenFriedrich Karl v. Erthal, ein warmer Beschützer van Kunst und Wissenschaft, ein Ivohlthäter fürHülfsbedürftige innerhalb nnd außerhalb der Grenzen seines Landes geworden sein, wenn nichtdie Stürme der französischen Revolution den Bestand des Kurfürsten wesentlich verändert nnd damitdem Koadjutor vorerst den Boden zur Entfaltung seiner Thätigkeit entzogen hätten. Es war eingefährlicher Ersatz, den sich Dalberg bei seinem Drange nach großen Thaten suchte; er drängte