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Änderungen eintraten; einmal wurden seine reichsunmittelbaren Besitzungen mediatisirt,dann aber erlitt auch sein bisheriges Reichsamt eine Verschiebung.
Der Fürst Karl Alexander von Thurn und Taxis konnte daher „bei den ein-getretenen Verhaltnissen" das unter dem 5. Juli 1789 von seinem verstorbenen Vater,dem Freiherrn v. Eberstein gegebene Versprechen auf eine kaiserliche Neichs-Postmeistcr-Stelle „nicht mehr in Erfüllung bringen". Er ertheilte aber dicserhalb auf Grunddes von dem nunmehrigen Fürsten Primas und Vorsitzenden des Rheinbundes ge-äußerten Wunsches, dein Freiherrn v. Eberstein die Erlaubnis, in die Dienste desFürsten Primas zu treten, indem er ihm zugleich als Elitschädigung den lebens-länglichen Genuß von 3500 fl. rhn. aussetzte.
Nr. 460. „Zlecret für Kerrn Geheimen Watts Areyljerrn v. Köerstein."
Wir von Gottes Gnaden Rarl Alexander, des h. röm. Reichs Fürst vonThurn und Taxis ze. zc., Urkunden und bekennen anmit: Nachdem der Herr Ge-heime Rath Aarl Freyherr von Eberstein die wiederholte Vorstellung an Ansgebracht, ihn wieder auf eine angemessene Weise in Unsere wirkliche Dienste aufzu-nehmen, oder ihm zu erlauben, mit Beibehaltung seines bisherigen Besoldungs- undPensions-Bezugs in andre, namentlich in Fürst Primatifche Dienste treten zudürfen; Und da Uns Se. Hoheit der Fürst Urimns den Wunsch zur Ertheilung dieserErlaubnis selbst haben zu erkennen geben lassen: So haben Wir sowohl in dieferHinsicht und zu Bezeugung Unsres schuldigen und aufrichtigsten Bestrebens, denenWünschen Sr. Hoheit nach Wcöglichkeit Genügen zu leisten, als in Erinnerung desVersprechens, welches Unser hochseliger Herr Vater dem Frey Herrn v. Ebersteinunterm 5. Juli (789 aus eine kaiserliche Reichs-Postmeisters-Stelle verliehenhaben, von Uns aber bei den eingetretenen Verhältnissen nicht mehr in Erfüllunggebracht werden kann, die gnädigste Entschließung genominen, dem eben erwähntenFreyherrn v. Eberstein hiermit die Erlaubniß zu ertheilen, in die Dienste Sr.Hoheit des Fürsten Urimns zu treten, wobei Wir ihm andurch zugleich aus obenangeführten Ursachen und zur Entschädigung der ihm entgangenen Postmeisters-Stelle den lebenslänglichen Genuß von dreitausendsünfhundert Gulden rheinischaussetzen und dessen Zahlung aus die Gberpostamts-Rassa in Regensburg,oder wenn diese nicht hierzu hinlänglich und Freyherr von Eberstein die Zahlungmit der Zeit lieber in Frankfurt beziehen sollte, aus die Gberpostamts-Rassain Frankfurt vom eintretenden Hten Quartal anfangend für Uns und Unsre Nach-kommen und zwar so bestimmen und anweisen, daß selbige zu denen wirklich ausgedachte Postämter radizirten ständigen Ausgaben gerechnet und als solche vondenen respective zwei Gberpostamts-Aassirern ausgezahlt werden sollen. Zu Urkunddieses Unsres festen und steten Willens haben Wir gegenwärtiges Dekret eigenhändigunterschrieben, Unser fürstliches Znsiegel beisetzen, auch solches visiren und mmt.ru-signiren lassen, So geschehen lSchloß Trugenhofen, den 30. Sept. (806.
UM Alrxmuter mp. Vt. Al. Frli. Wrints Derbcnrll.
Auf Br. hochfürstlichen Durchlaucht ausdrücklichen gnädigsten Befehl G. F. Müller.
Abgesehen von diesen politischen Verhältnissen, welche das Ausscheiden Ebersteiu'saus Taxis'schen Diensten veranlassten, waren aber dabei auch noch andere, auf persön-lichen Jntriguen beruhende Umstände im Spiele gewesen, wie aus folgender (wie esscheint bei Gelegenheit der Kondolenzbezeigung auf den wenige Tage zuvor erfolgtenTod von Eberstein's Mutter an diesen gerichteten) gemeinschaftlichen Zuschrift des FürstenKarl Anselm ssn. und des damaligen Erbprinzen Karl Alexander herauszulesen ist:Nr. 461.
V. G. G. Rarl Anselm ?c. Fürst von Thurn und Taxis bekennenandurch: Es ist Uns erinnerlich, daß Wir im Herbst vorigen Zahres :c.Unserem Geheimen Rath und damaligen Regieruugs - Präsidenten, AarlFreiherrn von Eberstcin zu Unseren zweiten dirigirenden Geheimen Rathund Präsideuten bei Unserer geheimen Aanzlei und Gcneral-Post-Direktion:c.,