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ernannt, insbesondere aber ihn, zc., unterm 28. Okt. gedachten Jahres die Zusagegemacht haben, daß, da es den Anschein habe, als hätten gewisse sdersonen gewußt,ihu an dem Uaiserl. Aönigl. ,c. Hose anzuschwärzen, Wir gegen ihn die Garantieübernehmen :c. Sollten Wir aber eine ihn, etwa entgegenstehende Abneigung zuüberwinden nicht im Stande sein :c., so versprechen Wir :c., ihm und seiner Ge-mahlin all jenes ohne Schmälerung zu belassen, was beide von^Uns 'entweder anBesoldung oder Pension beziehen :c., oder was wir letzterer auf das Absterbenihres Gemahls als Pension versprochen haben. So geschehen Schloß Tru Zeil-hofen, den 26. Jänner (7ß3.
Kurl. UM Erbprinz von Thun, und Taxis.
Wie schon oben bemerkt worden, bewahrte der junge Fürst sjseine», vormaligenMentor bis in die Zukunft sein Wohlwollen; er dehnte solches sogar auf Eberstcin'sdritte Gemahlin aus; als dieser wahrend seines Aufenthalts in Paris (in Begleitungdes Fürsten Primas) sich mit der Gräsin Ä1nrANsrit,s ^äkleilö Imäors äs IZrosssverlobt und hiervon den, Fürsten v. Thun, und Taxis „freundschaftliche Eröffnung"gemacht hatte, übertrug er auch auf diese zukünftige 3. Frau Eberstein's auf den Fallvon dessen Ableben die Zusicherung einer jährlichen Pension, wie solche die verstorbeneGemahlin von dem fürstlichen Hause gehabt hatte — „in Rückerinncrung dervielen nützlichen und ersprießlichen Dienste, welche genannter Herr hoch-fürstl. Primatische Staatsrath und Unser geheimer Rath Karl Frhr.v. Eberstein Uns und Unserem fürstlichen Hause seit langen Jahren ge-leistet und immer noch besorgt und bemühet ist, Uns mit Rath und Thatnützlich zu werden.
Ztr. 462. Menlionsverkcherungs - Dekret für Areifrau von Kkerstein gev.von Mrosse dermalen in Maris.
Wir Aarl Alexander, Fürst von Thurn und Taxis ,c. ,c., Bitter desGoldenen Vließes auch Erbland - Postmeister, Urkunden und bekennen anmit, DaUns der hochfürstl. s)ri,na tische Staatsrath und Unser GeHein,er RathAarl Freyhcrr von Eberstein die freundschaftliche Eröffnung seiner vorhabendenVermählung mit dem Fräulein Unrtzimrils Pälieitä äs Lrosse gemacht und zugleichdie Bitte gestellt hat, daß Wir dieser seiner künftigen Gemahlin aus den Fall seinesAblebens eine gleiche Pension verleihen möchten, wie dieselbe seiner verstorbenen FrauGemahlin von Unser,,, fürstlichen Hause zugesichert gewesen. Und da wir in Rück-crinnerung der vielen nützlichen und ersprießlichen Dienste, welcher genannter HerrStaatsrath Uns und Unser,,, sürstlichen Hause seit langen Jahre» geleistet und immernoch besorgt und bemüht ist, Uns mit Rath und That nützlich zu werden, Sohaben Wir in diesen Hinsichten und zur Bewährung Unsers erwähntem Freyherruvon Eberstein gewidmeten besondern Wohlwollens und Theilnahme an alle dem-jenigen, was demselben Angenehmes zugehet, gegen Unser,, genommenen und seitUnser», Regierungsantritt feste befolgten Grundsatz, in dermaligen Zeitverhältnissenkeine dergleichen Zusicherungen zu geben, dennoch die ausnahmsweise Entschließunggenommen, der obgenannten Fräulein von Urassg auf den Fall, daß sie sich mitden, Freyhcrn von Eberstein vermählen und Witwe werden würde, eine jähr-liche, in Hlllartals-Raten zahlbare Pension von fünfhundert Gulden in der An-hoffung und unter der ausdrücklichen Voraussetzung hiermit zusichere, daß sich dieUmstände Unsers fürstlichen Hauses nicht „och mehr und empfindlich verschlimmernund dadurch eine solche Pensions-Bezahlung unthunlich machen würden. Zur Ur-kund dessen haben Wir gegenwärtiges Pensions-Versicherung?-Dekret eigenhändig„nterschrieben, Unser Jnsiegel beidrucken, auch solches visiren und contrasignirenlassen. Geschehen zu Regensburg, den (5. Febr. (303.
(U. 8.) Ui,rl Alcxnmtcr Fürst roir Tkurn uml Tu,vis.
Vt. AI. chrlrr. Nint.s Jerberirli.
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