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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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Den Augenblick, da ich schließen wollte, erhalte das gnädige Schreiben vom7. dieses; sage zuvörderst unterthänigen Dank vor Dero wohlmeinenden guten Wunschzu heiligen Feiertagen und Iahresänderung :c. Das versprochene Geld habe schonin vorigem geschrieben, daß ich vor länger als Tag Grdre gestellt, an Ihnenzu schicken, und Sie nichts als das Kostgeld davor zahlen dürfen und nur eineQuittung schicken, und wollte Gott, es wären die Umstände so, daß ich alles aufeinmal schicken könnte, so wollte es mit größten: Vergnügen thun, damit ich baldmeine Vormundschaft niederlegen könnte. Womit in aller Hochachtung verharreGuer Gnaden gehorsamster Diener Gr»k rou GberMi«.

Groß-Leinungen, 23. Xbris s?63.

?. 8. Luer Gnaden empfangen hierbei die Rechnung von Z7s; bis ;7SZ, desgleichen von;7SZ bis Z768, woraus Sie ersehen, daß ich Ihrem Herrn Gemahl Thlr. Gr. 2 Pf.sämldig bleibe, wovon nun die verhoffentlich angekommenen sechshundert Gulden, oder wieviel esist, abgehen. Den .berschnß können Hochdicselbcn, wie ich in Derschlag gebracht, als ein Kapitalbei mir gegen 5 pro conto wenigstens ein Jahr oder zwei, stehen lassen; sollte aber dieses nichtgefällig sein, mir doch wenigstens Zeit lassen, es ans gewisse Terminen zu bezahlen.

Graf Friedrich v. Eberstedt starb 17. Juli 1772 zu Groß-Leinungen. Da der-selbe vor seinem Tode die der Frau v. E. zu Mannheim schuldig gebliebenen 1476 Thlr.17. 2 noch nicht ganz abgezahlt hatte, so ersuchte letztere das Stadtgericht zu Mainz,dafür Sorge tragen zu wollen, das; die genannte Summe auf das den Grafen v. E.gehörig gewesene Haus zu Mainz als Hypothek eingetragen, auch dies Haus nichtzun: Nachtheil ihrer Kinder veräußert werden möge. Dies Haus hatte zwar eiuenWerth von ungefähr 4000 fl.; es haftete aber darauf schon eine Hypothek von 2000 fl.,welche i. I. 1756 der Domsänger Frhr. v. Specht dargeliehen hatte.

Nr. 451. Ans Stadtgericht zu Mainz. Gehorsame rechtliche Vorstellung undWitte um hochgeneigteste Sicherheitsverfügung von Seiten und in SachenderIreifran von Kverstein gebornen Areiin von Dalberg eni'atoi'io nomineihrer Kinder «antra derselben Wormund Kerrn Ariedrich Grafen von Kber-stein zu Grofz-Leinungen in Sachsen punvta resilliii et rmlürn'tariim ratio» um.

Wenn es nicht äußerste Nothwendigkeit wäre und die gegen meine minder-jährigen Ainder tragende als die damit verknüpfte Auratelpflicht von mir unnach-sichtlich es nicht erforderte, so würde ich gegenwärtigen Schritt bei G. Zc. zu thunannoch Bedenken tragen. Der nunmehro selig verstorbene Herr Graf Friedrichvon Tberstein zu Groß-Leinungen in Sachsen wurde nach Zeugnis der unter Ziffer sin beglaubigter Abschrift angefügten Nebcnlage zun: Luratore msntis meines Ghe-herrn gndgst. ernannt und demselben zugleich die Alitadministration aller jenem inSachsen zustehenden Gefälle zu besorgen übertragen. Gr unterzog sich diesen beiden,und ob er gleich die meinen Aindern jährlich eingegangenen Gefälle in Gefolgseiner Anrate! einnahm, auch verschiedene Lieferungen thate, so bliebe er gleich-wohlen ausweislich der snb dio. 2 hierneben verlcslichen Anlage und dessen amTndc gemachte Nota einschl. des s?63. Jahres seiner eigenen Bekanntnis nachf^7S Thlr. s? Gr. 2 H>f. sächsischer Währung Hinterstellig. Gb es nun zwarunstreitig ist, daß meinen Aindern das sämtl, vermögen ihres Euratoris mit einerstillschweigenden Hypothek verhaftet, so wird es dennoch denenselbcn nicht zu ver-argen sein, wenn sie auf ihrer Hut stehen und von ihrer Forderung die geziemendeAnzeig erstatten, damit das ihnen stillschweigend verpfändete, dem Herrn Grafenvon Gberstein zuständige in Alainz ge!egene Haus etwan nicht zu ihrem Nachtheilveräußert werden möge. Darum so gelanget an G. :c. namens meiner Aindermein rechtl. Bitten um die hochgeneigteste Verfügung, wornach das eingangs be-nannte von den: Herrn Grafen von Gberstein zu ersetzende Quantum all sH76 Thlr.s? Gr. 2 Hff. sulvis o. j. auf dessen Haus zu Alain; gesichret und bis zu derenBerichtigung in keine Wege veräußert werden möge.

Den 22. Iulii s772 Hrn. Amtmann Hebell zugeschickt.