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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
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Endes den Herrn >Inris pracüieinn Hrn. Ehristfried Adam Noskor dazu erwählethabe, dieser auch sothane Euratsl willig ueeopkirete; Zlls ist deren Votiko ckolbriretund ermeldeter Herr Ellri8kkriock Eckum llootckr gleichfalls gedachter ^rau Einuliuvon Vussem geb. v. Vbör8beiu in Euralorsm in gnnnre, IsAuli mocko dergestalteonstidniret worden, daß er sich seiner Frau b'ninnäin und ihren Angelegenheiten,in- und außer Gericht bestens annehmen, ihren Nutzen in alle Wege schaffen undfördern, Schaden und Nachtheil aber nach Möglichkeit abwenden, auch alles das-jenige thun und verrichten solle und wolle, was einem getreuen Eurackori eignet,gebühret und die Aönigl. Normundschafts-Grdnung ihme befiehlst; Dagegen seineLrau Enrunckin nichts ohne seinen Eoimmm und Vorwissen vornehmen, auch allesdasjenige, was er für sie oder in ihrem Namen in und außer Gericht vornehmenund handeln wird, genehmigen und ihn in alle Wege schadlos halten solle undwolle. Urkundlich ist dieses Enrulorinm auf Verlangen und zu des Herrn EurukormlmpMmutckon in korma, probuuks unter des anhcro verordneten Eommi88ion8-Rathsund Justiz-Amtmanns eigenhändigen Unterschrift und Zmsiegels ausgefertigt worden.Lissuuwm Eisbksnlzsr^, den 8. Vekolw. s?63.

Uönigl. H>reuß. Iustiz-2lmt daselbst.

(U. 8.) E. Li'iluvi'.

Am 4. Oktober 1768 verzichtete Frau von Nutzem auf alle Ansprüche an dasBerg- und Hüttenwerk zu Grotz-Leinungen und Morungen (Histor. Nachr. S. 327).Nr/439.

Kund und zu wissen sei hiermit, denen es zu wissen von nöthen, datz auf vorher-gängige freundschaftl. Zusammenkunft und Beredung zwischen dem Kvnigl. Preutz.Herrn Obristwachtmeister und Eommuncksur des löbl. Eppsuburssiselmu Vrussonsr-Usssimsuks zu Nilsik, Herrn ckobunn Kttrl Friedrich vvu Vberstein an einemund Derosclben Frau Schwester, der verwitweten Frau Einuliu van Aussein geb.von Lborsksin mit Lonssns und Vollwort Dero gerichtlich bestätigten Eurackorm, desllnris pruekioi Herrn LllrisUrisel Eckum Uoekevs, an: andern Theile, nachstehenderehrlicher und ohnwidcrruflicher Vergleich wohlbedächtig verabredet und geschlossen worden.

ß 1. Nachdem nämlich unter obbenannten trunsissirenden Geschwistern bis anherodarüber einige Irrungen obgewaltet, datz erstercr einmal den in seiner Minder-jährigkeit geschlossenen Kauf-Eontruet, über das immockiuto Reichs-Rittergut zurEichen genannt nicht ferner genehmigen, sondern denselben widerrufen, wenigstens aberden rückständigen Kaufschilling uck 6500 fl. nebst der lutsrossk von Zeit des geschlosseneuKauf-Eoutraeks bis hierher verlangen, dargegen aber letztere Frau von Aussein geb.von blbki'8kein einen ihren Herrn Brüdern gleichen Antheil an denen zu Grotz-Leiuuugen belegenen von Ebersteinischen Vainilisn-, Berg- und Hüttenwerkenpruskonckiren und des Endes eine weitläuftige Gegenrechnung kormiren wollen, welcheMitzverständnisse dann gar leicht zu weitläufigen und Geld versplitteruden Zwistigkeitenund Vroeosssu ausschlagen können; als haben beiderseits ro8p. puomeirende undkrmmiMvnde Geschwistere um so mehr auf diensame Mittel und Auswege gedacht,damit alle diese Vitktzrsnkion auf eine freundschaftliche Art beigelegt und dadurch dasunter ihnen bestehende Band der nahen Verwandtschaft und Freundschaft erhalten undmehr und mehr befestiget werde, zu solchem Ende also

H 2. haben Frau Emuliu verwitbcte von EnWom geb. von lAmrsloin mitBeistand und Bollwort ihres Eingangs gedachten Herrn Eurukorm, des cknrm pruetieiHerrn Christfried Adam Hafer, nach wohl überlegter Sache mit freiein Muth undWillen ihrerseits für sich, ihre Erben und Erbnehmen von nun an bis zu ewigenZeiten auf alle Ansprache, so sie oder die Ihrigen an dem Grotz-Lein- undMorungischen Berg- und Hüttenwerken, so der Vumiiio derer Herrnvon Vdoimtmin zugehöret, hätten macheu können oder wollen, obgleich dergleichenmit oder ohne Grund geivesen sein möchte, hiermit auf das feierlichste und in derallerbesten Vorm Rechtens remmeüren und öffentliche Verzicht thun dergestalt und