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also, daß weder Dieselben nach Deroselben künftige Erben und Erbnelsmen ohneUnterschied des Geschlechts jemals und bis zu ewigen Zeiten sich zu denen Graß-Lein- und Morungischen ^Amilian-, Berg- und Hüttenwerken zudringen undaus was vor Grunde es auch geschehen möchte, davon einige Lmolumanka, wie dieNamen haben mögen, verlangen und pruabönckire?? sollen, können und mögen, vielmehrwollen 8is allem Recht und Nation, so ihnen dergleichen zugestanden hätte, hierdurchzugleich in der feierlichsten Rechtsform entsagen und sich davon lossprechen. Gleichwie nun
ß 3. Eingangs benannter Herr Obristwacht?>? eister ckoI? n?? ?? Karl Friedrichvan Marskkin diese friedsnme Gesinnungen wohlgedachter Deroselben Frau Schwester,der verwitbeten Frau van ^nsssm, und die von derselben auf das gemeinschaftlicheBerg- und Hüttenwerk geleistete Verzicht bestens angenommen haben; also hat derselbeauch zu raeiprognsr Beförderung eines vollkommenen Vergleichs und dauerhaftenfreundschaftl. Vernehmens für sich, seine Erben und Erbnehmen numnehro allen Ein-wendungen gegen den über das imnivdmte Zieichsvittergnt zur Eichen genannterrichteten Kauf-Eoutwaek, von welcher Beschaffenheit dieselben auch sein mögen, hier-durch und kraft dieses in der salannaskan Rechts-?orm abgesagt und sothanen Kauf-Eont,i'k?eb nicht allein, wie hiermit geschiehet, in allen seinen lNrnoksn und Verfassungengenehmiget, sondern auch auf die gemachte Anforderung derer 6500 fl. rückständigerKaufgelder samt denen fällig wordenen intarssssn, es möge nun vom Enpikal undZinsen noch soviel im Rückstände sein, als immer wolle, hierdurch völlige Verzicht undErlaß thun, auch darüber in Mirena et in Speele guittiren dergestalt und also, daßoftwohlernannte Dero vielgeliebte Frau Schwester, die verwitbete Frau von Aussein,solches Gut zur Eichen genannt samt allen Ein- und Zubehörungen fortmehro ohnealle fernere Ansprache und Eontrnckiotion besitzen, innehaben, behalten und damit nachderen Gefallen erb- und eigenthümlich schalten und gebahren könne und möge; jedochwollen auch vorgedachtcrHerrObristwachtmeisterJohann Karl Friedrich von Marstoinaus dieser Kaufhandlung zu keiner iZviotion und Gewährsleistung, aus welchem Grundesie auch gefordert werden könnte, weiter verbunden und gehalten sein.
Z 4. Nachdem nun also beiderseits vergleichende Geschwistcre durch diesenehrlichen Vertrag und Drnnsaet alle bis anhero obgewaltete Irrungen und Zwistig-keiten aus dem Grunde gehoben und niedergelegt zu haben bekennen, dannenhero auchdenselben nochmals völlig genehmigen, also wollen sie auch allen unter sich aus obigenGründen gegen einander tormirten Rechnungen und Gegenrcchnungen gänzlich absagen,solche hiermit und in Kraft dieses vor sich, ihre Erben und Erbnehmcn völlig nieder-legen, allermaßen dieselben beiderseits hierdurch ausdrücklich bekennen, und wollen, daßalle dergleichen Rechnungen, aus welchem Grunde dieselben auch möchten bis anherot'ormiret sein, oder noch hätten können kormiret werden, zugleich mit abgethan undvöllig oussiret sein sollen, also und dergestalt, daß ein jeder derer t.ransi-Zrenden undpncisoirendcn Theile dasjenige, was ihm durch diesen aufrichtigen Vergleich abgetreten,ein und zugestanden worden, für sich, seine Erben und Erbnehmen in völliger Ruheund Zufriedenheit genießen könne und möge.
Z 5., Schließlich wollen beiderseits vergleichende Theile, daß dieser ehrliche undmit reifer Überlegung unter ihnen abgeredete und also niedergeschriebene Vergleich undVertrag von allen Seiten lionatemenk gehalten und dagegen von keiner Seite, es ge-schehe ckiraeto oder psr inckirooknm gehandelt werde, noch wollen sie zugeben, daßsolches durch die Ihrigen oder sonst jemand geschehe, vielmehr solle solcher als ein be-ständiges itAmilikn-Gesetz unter ihnen bestehen; wollen und befehlen auch, daß derenNachkommen, Erben und Erbnehmcn denselben in der Maße annehmen und sichdarnach ohne allen Wandel lind Einwand darnach gehorsamlich achten und richtensollen, als zu welchem Ende dieselben nicht allein eine völlige ^innesti« und Ver-gessenheit alles desjenigen, was unter ihnen vor diesem ehrlichen Vergleiche vorge-gangen, oder von einen? oder andern Theile vorgenommen sei?? möchte, hiermit stiftenund errichte??, sondern auch eine mnknella aufrichtige Freundschaft unter beiderseitigenAngehörigen hiermit verknüpfen und fortgesetzt wissen wollen. Es sollen auch keinen?