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stellen. Seine Rückreise nach Tilsit nahm er über den Harz, um daselbst seine Oheime:den Grafen Ernst Friedrich zu Groß-Leinungen, den Ober-Berghauptmann AntonGottlob zn Harzgerode und den Jägermeister Christian v. Eberstein zu Stolbergund seine Schwestern Charlotte und Christiane zu besuchen und zugleich Erbschafts-geschäfte zu besorgen. Wie er sich mit seinem Onkel Christian am 18. März 1741wegen seiner Horla'schen Lehnstammszinsen einigte, ist S. 301 f. der „Histor.Nachrichten" zu finden.
Der damalige Lieutenant I. Karl Fr. v. Eberstein scheint in der Zeit von 1743/44einen längcrn Urlaub gehabt zu haben. Wie lange sich derselbe, nachdem der Löhn-berger Prozeß am 13. Januar 1744 seinen Anfang genommen, noch in Nassau auf-gehalten, ist aus den mir vorliegenden Akten nicht ersichtlich; ein Vierteljahr später aberwar er in Groß-Leinungen, wo er dem Grafen Ernst v. Eberstein folgendeQuittungen ausstellte:
Nachdem aus unscrs gnadigen Herrn Oheims, Herrn Ernst Friedrich des heil. röm. ReichsGrafen von Eversten» geführten und von dem Tode unscrs scl. Herrn Vaters, des nassau-dillenburgischen Ober-Jägermeisters Hrn. Karl's von Ebcrstein, an bis und mit Ostern 1744übcrgebenen Uormundfchafts-Rcchttvirg , welche sowohl vor mich als in Nollmacht meiner FrauSchwester, der Frau von Aussein in alle und jeden Posten der Einnahme und Ausgabe, auchLatent« richtig befunden habe und vor mich und sie agmoseire, sich ergeben, daß zu völliger Satdirungsolcher Rechnung noch 191 Thlr. 5 Gr. s/7 Pf. heraus zu geben gewesen, und ich davon sowohl vormich mein V? Theil an 14 Thlr. 14 Gr. gs/7 Pf , als auch von Frau von Aussein V? Thcil an14 Thlr. 14 Gr. M/v Pf- bar ausgezahlt bekommen und in Empfang genommen habe; Als guittirchochgcdachtem meinem Herrn Oheim darüber hiermit aufs rechtsbeständigste. SiAnatnm Groß-Leinungen, den 2. Nazi 1744.
Johann Karl Friedrrich voir kberstein vor mich und meine Frau Schwester vonAussein kraft deren obhabenden Vollmacht.
Nachdem des Herrn Grafen von Eberstcin btxeetl. wegen Frauen Amalien HenriettenElisabethen gcborncn von Eversten» verheirathctcu von 4n»sein dato mit uns unterschriebenenrssp. in obhabender ihrer Nollmacht meiner, ihres Bruders des Lieutenants Karl von Eversten»,und in vor hiesigem Amte auf deren rcchtl. Ansuchen vom dato Eichen bei Dillcnburg, den 19. tVovembr.1743 gerichtl. bestätigter Lnratet meiner, deS Justizraths Georg Heinrich Kilgard's, Berechnunggepflogen und vermöge deren sich befunden, daß dieselbe zu ihrem vierten Thcilc 339 Thlr. vonihrer Frau Mutter Ehegelde an 1999 Thlr.; 143 Thlr. 39 Gr. <1 Pf. von denen 571 Thlr.19 Gr. 19 Pf. auf alle vier Geschwister kommenden Wieder läge; 3?» Thlr. von denen in derVormundschafts-Rechnung spseitieirten 1599 Thlr. Interessen von ihres Hrn. Vaters Tode bis1. Uartii 1741; 33 Thlr. 9 Gr. von denen ferneren Interessen vom 1. ttlartii 1741 exvtusivsbis 1. ttlartii .1743; 899 Thlr. 3 Gr. 6 Pf. in Summa, haben müsse, worauf und wozu an-vörderlich der Lieutenant meine zu viel empfangenen 369 Thlr. IV Gr. 19 Pf. zuzuschießenhabe und werde, sowohl als meine Schwester Johannetta Charlotte weiters ihre auch zu vielhabenden 131 Thlr. 3 Gr. 4 Pf. zugleid) bar bezahlet hat, so mir, dem Lieutenant, richtig zuHänden gestcllet worden sind, und dann der Herr Graf von Ebcrstein zu deren ganzen Lomptetirnnguns die Summa von 418 Thlr. 8 Gr. 4 Pf. bar und in einer unzertrenntcn Summa dato aus-gezahlet hat, die ich, der Lieutenant, in deren Vollmacht in Empfang und zu mir genommen habe.Womit die ihr zukommenden achthundert Thaler 5 Gr. 6 Pf. ihre vollkommene Richtigkeit be-kommen und erhalten haben; Als werden dieselben hierdurch von uns beiderseits ihrethalben mit Be-gebung der Ausflucht des nicht gezahlten oder empfangenen Geldes auf das rechtbcständigste guittirct,und haben wir zu Urkund dessen diese Quittung eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehenGroß-Leinungen, den 2. Uaji 1744.
(I-. S.) Johann Karl Friedrich von küierstein in obhabender Vollmacht meiner FrauSchwester von 4usssm geb. von Lbsi'stsin.
Georg Henrich Hilgard, curatorio nomine der hochwohlgebornen Fra« von lusneingeborn von Eberstein.
Daß von meinem Herrn Oheiin dem Herrn Grafen von Eber st ein mein V? Theil vondenen den 4. April getheiltcn 299 Thlrn. mit achtundzwanzig Thlr. 13 Gr. 8>/z Pf. bar undrichtig ausgezahlt bekommen, nicht weniger in Vollmacht meiner Schwester der von Vussem gleicher-weise vor sie 26 Thlr. 13 Gr 8Vz Pf. bar empfangen und zu mir genommen habe; Solches bekennehicdurch und gnittirc darüber vor mich und sie aufs rcchtbestäudigstc Signatum Groß-Leinungen,den 2. ttlasi 1744.
Joham» Karl Friederich von ttberytein vor mich und ineine Schwester Frau vor»Bussen» geb. von Merdein kraft obhabender Vollmacht.
Daß ich Endcsuntcrschriebeucr von meinem Herrn Oheim, dem Herrn Grafen von Ebcrstein,den vierten Thcil der 21 Thlr. 9 Gr. Interessen von 428 Thlr. 14 Gr., welche uns Kindern erstcrcrEhe wegen der Wiederlage, so lange die Frau Stiefmutter Obristin von Guttenberg lebet, gleich-