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statte. Ich will hoffen, es wird bis zu meiner nächsten Hinkunft damit anstehenkönnen, sodann es leichte in Richtigkeit zu stellen, dann es doch auf mich alleineankommt.
Die übersandte Rechnung wegen der restirenden 200 Thlr. hat allerdings ihreRichtigkeit, wie ich niemalen in Abrede gewesen, alleine es kommt auf die Zurück-habung des Wechsels an, welcherhalben mir von den Rindern zweiter Ehe Nach-wehen gemacht werden könnten, nichtsdestoweniger aber will ich doch auch dieser-wegen bei meiner Hinkunft Richtigkeit zu treffen suchen. Der Herr Rot-kmius schickenur doch Abschrift von der dem ötich gegebenen Assignation nach wachsen undschreibe mir die eigentl. Lnnnng,, welche seinerzeit bezahlet worden sein muß.
Die Reparaturen betreffend, weiß ich dazu keinen andern Rath, als daß dieHachtere das Rkacherlohn und Rmterialien bezahlen und es an der Nuethe ab-rechnen. Ts muß aber durch Ihn und Herrn Doktor chteubern veraccordirt werden.An die Burg oder mittclrheinischen Areis habe ich wegen der Eichen sH ff.sH Xr. bezahlet. Aäainz, den 6. llau. 1729.
Nr. 423. Antertliiinigste Darstellung und Mitte mein des lVntni'ii Dietevielisin Dittenö. tut. vom. Kerrn Grafen von Kachenvnrg :e. n. Kail) Deich-mann in Aill'env. nebst Anlage snb M. 1.
Durchlauchtigster Fürst w. Daß Ew. hfl. Dchl. wichtigere akkairs ich durch diese untcrthste.Supplikation verstöre, ein solches bitte mir in Ungnaden nicht zu vermerken, in welcher Hoffnung ichauch um damehr lebe, weilen Dieselbe mich den IS. März 172g zum Vormund über die Ebcr-stcinische Kinder erster Ehe gnädigst vereiden lassen, mir auch letzthin die große Gnade erzeiget,-daß, wann in dieser meiner Pflegbcfohlcncn Namen etwas unterthst. vorzustellen hätte, solches schriftl.an Ew. hfl. Dchl. einsenden sollte, die auch als hoher Vormund pro stustitia helfen und gegen dieBilligkeit die armen Waisen nicht supprimircn lassen wollten. Dcrowcgcn wird mir niemand verübeln,wann meinen so thcucr geleisteten Pflichten gemäß ein und anderes unterthst. remonstrire.
Es ist 1) zur gnüge bekannt, wie das frciadelige Gut Eichen vom sel Hrn. Obcr-Stall-meister von Büring gekauft und nach seinem Tod der sel Hr Ober-Jägermeister von Eberstcinuxorio nomine diese Erbschaft angetreten hat, wie ein solches prot.ooollmn Eanoellarias vom 30. Inn.1720 des mchrcrn besagen wird. Nun verstarb aber des scl. Ober-Jägermeisters v. Eberstein Frau Ehe-liebste, eine geborne Büringen, einige Jahre nach dieser Erbschaft; er, Hr. v. Eberstcin, aberhcirathete eine von Quernheim, welche beide Ehegatten dann den 31. Uartij 1723 von Jhrohochgräfl. Lxe. Herrn Grafen von Hachenburg ein Kapital uffnchme», in solistnm sich obli^ationeverschreiben und das ganze frciadelige Gut Eichen cum appertiusutiis Hr». Grafen von Hachenburgdargegen verpfänden.
Da nun Jhro hochgräfl. IZxo. Hr. Graf von Hachenburg 2) sähe, daß der sel. Hr. Ober-Jäger-meister von Eberstein gestorben und ziemliche Schulden hinterließe, so daß er befürchtete, sein Kapitalnebst Interesse möchten Schaden leiden, dcrowcgcn aetionirts dieser 3) den 20. März 1727 meinePflegbefohlenen und die Frau Debitrix, nämlich Frau von Eberstein und geborne v. Quernheim, welchesprostuot denen Vormündern sowohl, als Frau veditrioiu sud tsrm. ö Wochen zu zahlen, oder waSdargegen einzuwenden kommunizirct wurde Weilen nun die Vormündere deren Ebcrsteinischcn Kindernerster Ehe das Licht nicht scheuten, so kamen solche 4) lusto tempore mit ihren IZxoeptiomIms einund zeigten antoritate suris. daß der sel. Hr. Ober-Jägermeister von Eberstcin kein Heres des frei-adeligen Guts Eichen, sondern bloßer usukruotrmrius gewesen, cinfolgl. dieses Gut nicht verschreibenoder verpfänden können per .... Anstatt nun u. 5) daß Jhro hochgräfl. Lxo. von Hachenburg dieseSache per viam orciiimriam treibe», mit ihren replieis cinkommcn und ein Urtheil abwarten wollen,so geschiehet dieses nicht, vielmehr suchet solcher bald sich selbst, bald per viam aliam in die Posscssionzu setzen. Weilen aber Gott als ein Vater der Waisen dieses verhütete, so bin aber g) gestern perexpressnm aus dem Grund Burbach von Frau von Büring berichtet worden, daß Ew. hfl Dchl. nach-gesetzte Kanzlei diesen Hrn. 0restitorsm in die Trumbachische Haubcrge, so anitzo ohndisputirlichzum freiadeligen Gut Eichen gehören, immittiren wollten und deshakben orclres an Hrn. VogtMüllern ertheilct wären, die Haubcrge an den Meistbietenden zu verkaufen oder schützen zn lassen unddas Geld nach Hachenburg uff Abschlag deS Hrn. Grafen hochgräfl. iZxo. Forderung zu zahlen; ingleichcnu. 7) daß wegen einer gewissen Forderung vom Jud Speier von Frankfurt, welche an Hrn. RathReichmann ccdiret, auch Güter weggeschätzet werden sollten.
Wann aber nun Durchlchstr. Fürst zc ich als Vormund dieser Waisenkinder vorzustellen ver-pflichtet bin und w. anzeigen muß, daß 8) Hr Graf von Hachenburg keineswegs in die von dem scl.Hrn. Ober-Jägermeister von Eberstein den 0. ^pril 1723 von Ew. hfl. Dchl. in Gott ruhenden Hrn.Brüdern vor 72S Rthlr. 28 ald. gekauften und vormalen Trumbachisch gewesenen Haubcrge immittiretwerden könne, angesehen u. 9) dieser ein bloßer Kreditor sowohl als andere sind, der seine Ordnungund Klassifikation wie der geringste abwarten muß, dies Verfahren aber l O) in praejnciieinm pnpillorummeorum u. übrigen Kreditoren gereicht, dann II) zur gnügcn bekannt, daß meine Pflegebefohlenen keine