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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
572
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Nr. 420. Hauptmann, Mätke und Ausschuß der nnmittrll'areu freien Meichs-ritterschaft des mittelrhein. Kreises zu Zsriedverg schrciven an den Grafenvon Kverstein zu Mainz am 20. Dez. 1728.

Hochgeborner Graf :c.! Demnach bey dem dahier letzhin gehaltenen Rittcr-Raths-(lonvsnt unter andern auch vorgekommen und in Doliborntnin gezogen worden,welchergestalten die gewöhnliche jährliche Ritter-Anlage zu rkAuIiren und auszu-schreiben sey, wobey dann auch sich aus denen abgehörten Ritterschastlichcn Rech-nungen ergeben, wie die dem Oorzwri obliegenden Schulden-Last aus vielen Rer-hindcrnüssen noch nicht getilget werden mögen, zumahleu zu Beybehaltung derRittcrschaftlichcn Innnuuibäten und Freiheiten noch immer sonderbahrer Aufwandterforderlich gewesen und noch nöthig ist. So hat man in dessen L!on8iÄkrg.tion dieAnlage vor künfstiges s72stte ^ahr so leidlich als es geschehen können, vspuitiretund auszuschreiben verordnet.

A?ann es nun Außeres Hochgeehrtesten Herrn Pupillen dein Nntrieulnr-Fußnach daran ^ st- ll Xü'. sage Bier-Zehen Gulden Xr. ertrüget und solchesHnuutuiu in nächstkünfftigcm Alouath Nart-io zur Ritter ohnfehlbar zu ent-

richten seyn wird;

Als wollen N)ir auch dessen behörige Ginlieffer- und Bezahlung hierdurchAnserer Gbliegenheit nach gebührend erinnert und Aus in: übrigen allerseits deinSchutz des Allerhöchsten bestens empfohlen haben. Geben zur Aayserl. und desHeil. Reichs Burg Friedberg den 20. Beeembr. Xuuo f723.

Anßers Hochgeehrtesten Herrn

Dienstbereitwillige

Niiuiitnlittui, Kntli ninl AuB^cltn.s.s stcr oluniuttcldnrc» checke» Brick.s KittcrsclniM,les Mitte!'M<ei»i,sr1»rn Crr»;^ üiWrit Asteins in st er Mettenni ninl ^ugcliörigc»

Orten.

Dem Hockgcbohrnen Grasten undt Herrn, Herrn Ernst Frieder ich, desHeyl. Röm. Reichs Greffen von Ebcrstcin, Aönigl. Polnischen, wieauch Ehnrfiirstl. Sächsischen Gesandteil :c. Unßcrm HochgcEhrtcsten Herrnkraneo. »nvnt^

Nr. 421. Die Länderei des Kichengntes wird am 2K. Hkt. 1728 an Whilippund Anna Sauer vom 1. Dez. 1728 an ans sechs Jahre verpachtet.

Kund sc. seie hiermit rc., daß heut untengesetzten clnto zwischen dem Hrn. voetor Ltsuder,als Bevollmächtigten von Jhro hochgräfl. ZZxeellen? dem Hrn. Rcichsgrafcn von Ebcrstcin, unddem Hrn. Xotnrio und Xstvoento orä. Disrerivlr, als Bevollmächtigten von der Frau Wittib vonBüring, Verpächtern an einem, sodann Dliilipp 8nnern und dessen Ehefrauen Anna Katharinenals Pachtern am andern Thcil, jedoch unter ausdrückt reservirter Genchmhaltung Jhro hochgräfl. Lxosll.des Herrn Grafen von Eberstein, als hohen Vormunds und der rc. Frauen von Büring alsVormündcrin des Herrn Obcr-Jägcrmcistcrs von Ebcrstcin sel. nachgelassener vier Kinder erster Eheein aufrichtiger Pacht-Kontrakt rc. geschlossen worden folgcndergestalt:

ES verpachten nämlich obermeldter Herr Vormund und Frau Vormündcrin denen Philppsund Gerhard Sauern und dessen Ehefrauen vom l. Xdris dieses seht laufenden 1728. JahrS anzu-rechnen auf Sechs nach einander folgende Jahre das freiadeligc Rittergut Eichen an darzu ge-hörigen Äckern, Wiesen, Mühle, Hofhaus, Scheuer, Boden und Ställen mit darauf befindlicher Fütterungan Heu, Grummet und Stroh, die gedungenen Äcker samt vierzigvier Mcstcn Winter-Aussaat Korn,und versprechen Pachters, die ihnen ausgestellten vicrzigvier Mcstcn Saatkorn im Feld bei Endigungderen l! Pachtjahren wieder richtig zu liefern.

Die Hofrcnten, Hauberge, Waldungen, Jagden und Mästung, wie auch das adeligeWohnhaus, sämtliche Weiher, samt der freiadeligcn Hütten und Hammer zu Heller sindnicht in diesem Kontrakt mitbcgriffcn, sondern verbleiben denen Eberstcinischen Kindern ersterEhe und denen Herrn Vormündern so lange zu ihrer Disposition, bis sie selbige an andere ver-lehnen werden.

2. Wird denen Pachtern versprochen, daS nothdürftige Brandholz durch den Förster anweisen zulassen, und wann eine gute Heuernte ist, so sollen denen Pachtern nach Endigung der kontrahirtcn6 Jahre vier Wagen Heu und zwei Wagen Grummet ohncntgcltlich abgcfolgct werden.

Dagegen verspricht der Philipp und Gerhard Sauer und deren Ehefrauen, ein jedes alsHauptschuldner und Zahler der ganzen Lumm vor sich und ihre Erben erstlich, jährlich und jedesJahr besonders einhundert und sechzig Rthlr, jeden Nthlr. zu 45 nld, und den all,, zu 8 Pf. ge-rechnet, an guter gangbarer Münz, und zwar jedesmal auf Ostern sechzig Rthlr., auf Jakobitag fünfzig