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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
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571
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Demnächst ersuche Ew. Durchl. ich nomine Dnpiiiornm aufs inständigst, ge-horsamste, weilei, aberinaleu der kerminus solutionis derer Eichischen Eeusiten undEontribuenteu (I. ^.pr. 1728) sich nähert, die Exekution ihnen zu gute zu ordnenund dergestalt anzubefehlen, daß solche die Gefälle nach der ihr von dein AssistenteilDietrich zuzustellenden Specisikation auf vorgedachten bisdaherigen Huß ohne An-sehen und Nachsicht eintreibeil, sintemalen die Unmündigen zu Bezahlung der Inter-essen au Herrn Professor Schräm solcher ohnumgänglichen benäthiget. Es werdensolche sowohl als ich diese in Recht und Billigkeit begründete hochfürstl. Anordnungmit ewigem gebührenden Dank erkennen Ew. Durchlaucht unterthäniger und ge-horsamer Diener G. F. Gr. rou Oberstem.

Dillenburg, 27. Uurtij 1728.

Dem Durchlauchtigsten Kirsten und Herrn, Herrn Christian Fürstenzu Ilassau, Grafen zu AatzenElonbagen, viaudcn und Diez, Herrnzu Beilstein.

Dillettlnrrg, de» Mär? 17Ä8. Dem Grafen v. Eberstein zeigt der FörsterLütsch an, wie der Pachter Theiß die Güter von denen Eichen sehr ruinirtc, dieFrüchte von denen Eichen nach Eringshciusen wegführen ließe und das Vieh so weitverkauft hätte, daß er seinen Ackerbau nicht bestreiten könnte; 2) hielte die Frauvon Büring Ziegcnvieh, wodurch die Obstbäume sehr ruinirt würden; 3) so würde dieFriinicm in denett Eichen sehr miserabel von der Frau von Büring zc. inEssen und Kleidung gehalten und oft mit Schlägen traktiret, derowegen ihine, Lütsch,die Fräulein vor etlichen Tageil die Hände gedrücket zc. und um Gottes Willen ihngebeten, dies Jhro hochgräfl. Exc. Herrn Grafen von Eberstcin bekannt zu machen,damit sie aus denen Eichen erlöset würde.

Nr. 419. Schreiben des Grafen von Köerstein an das reichsritterschaftlicheDirektorin,» zu Iriedverg «I. ä. Mainz, 5. Inn, 1728.

Reichsfreie, Hoch- und Wohlgeborne Herren zc.! Meine Unwissenheit hatmich einen Hehler begehen machen, welchen Ew. Hoch- und Wohlgeb. um deswillengütigst zu öxeusiren belieben werden, nämlich ich habe nach dem Absterben meinessel. Brüdern, des fürstl. Dillenburgischen Gber-Iägermeisters Rarl's Hreiherrnvon Eberstein, wodurch mir die natürl. und legitim,« Natal seiner hinterlassenenunmündigen Rinder erster und zweiter Ehe zugefallen, bei Denensclben die tutorischeBestätigung nicht gesuchet, daß also vorsetzt annoch hierdurch meiue hochgeehrtestenHerren aufs angelegenste will gebeten haben, mir ein formales Tutorium diesfallsbaldmöglichst ausfertigen zu lassen.

Demnächst wird nicht unbekannt sein, was dieses meines sel. Bruders Rindererster Ehe auf ihrem unter der Reichs-Ritterschaft gelegenen freiadeligenGute, die Eichen genannt, vor harte fdroccdurcn von der fürstl. dillenburgischenRegierung, ingleichen den gräfl. Hachenburgischen Rüthen und Beamten ausge-standen, ohnerachtet man sicher gehofft, es würden solche durch die ergriffenen undreiterirten UMallutionss wo nicht abgewendet, doch wenigstens sistiret werden.Gleichwie solches alles verhoffentlich mein Assistent, der Herr Doktor Steuber, in-gleichen der Herr Notarius Dietrich von Dillenburg des mehreren bei einer hochl.Ritterschaft angebracht haben werde, worauf mich Rürze halben hierdurch beziehe.Gleichwie aber diese Eingriffe in die von Raiserl. Mas. so höchst pukrooinirteImmekiekük und Jurisdiktion der ohnmittelbaren Reichs-Ritterschaft, wieauch die nktenknkn eontwu, aMkIIukiones nicht alleine Denenselben, sondern auchineinen unmündigen Neffen zu äußerstem Präjudiz gereichen, also will, um michaller vormundschaftlichen Verantwortung zu entschütteu, solches nochmalen Ew.Hoch- und Wohlgebornen denunzirct und um Schutz, Vertretung und Remedur aufsinständigste ersuchet haben. Dagegen ich mit ganz besonderer Widmung verbleibe zc.

Mainz, den 5. llnni 1728.