wcscn, solches sogleich zu benntworten. Die Ursache der Verzögerung ist gewesen, weilen dato keinDekret von hochfürstl Kanzlei herausbringen können. Indessen habe ich gegen alles einseitige Verfahrenprotestirct und eingegeben, daß Ew. hochgräfl. Lxo. annoch oor Ostern allhier eintreffen wurden,bis dahin man mit Wegschätzung der Viehischen Güter einhalten möchte, zweifle auch nicht, dies wirdgeschehen. Daß Ew. hochgräfl. Dxo. aber mein unterm 18 (muh heißen 12.) dem. a. e. untcrthst. ab-gelassenes Schreiben erst den 14. ?stzr. zu Händen kommen, daran bin ich gar nicht schuld, zumalcnda ich oon denen allhiesigcn oräiimirsn und uff Ffurt gehenden Boten einen Schein in Händen habe,daß ich solches snd dieto dato geliefert; wo selbiges nun liegen blieben, ist mir unbewußt.
Es haben indessen gdstc. und gnädige Herrschaft- abermal von der verflossenen Hüttenrcißüber III Thlr. denen armen Waisen, ohncrachtet daß in no. 1726 ein Mandatum de rsstitnendosxolio erkannt und insinniret worden, hinweg genommen und sich um niemand gekümmert Ob ichnun schon dies Procedere sogleich nach Wetzlar an Herrn D. Hoffmann dnniorsm berichtet, selbigerin Iure vnusn ^.dvoonws und Procnrator ist, so sehe schlechte Hoffnung zur Erlösung, zumalcn daman mit Geld nicht helfen kann und die Ccnsiten sich uff die Hinterfüße setzen und keinen Xr. zahlen,weilen sie weiche Seite vom Vogt zu Burbach spüren, Herr vr. Steuber auch keine Feder ansetzet,ich indessen allein die Sache ausmachen soll, da ich doch mit denen 20 Prozessen, die ich in imo vnnsa.bediene, genug zu thun habe.
Nr. 418. Wach erfolgter Anlnmft in Dill'enöurg schreibt Hraf Oberstes» am27. März 1728 an den Jürsten Obristian zn Wasfau:
Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Herr! Ew. Durchl. finde ich mich gezwungen,hiedurch mit rechter Wehmuth zu repräsentiren, wclchergestalten ich mit größterGemüthsbestürzung bei meinem Anwesen erfahren müssen, daß Dero nachgesetzteRegierung allhier (weiß nicht, ob vielleicht durch unrechte Information oder ausnicht genügsamer Einsicht) sich nicht geschcuet, 8ins omni. OoAnitzionk duusakomiti'g, nvtn et trits. Kirn Dossessimiis die unmündigen Eberstein'schen Kindererster Ehe an Kollektirung ihrer Eensiten und andern Kontribuenten zu denenEichen nach dem hergebrachten und zu Zeit Ew. Durchl. höchstsel. Herrn Brüdernund deren nachherigen Eigenthümern gangbaren Fuß also zu hemmen, daß siegar den Vogt zu Burbach ausdrücklich anbesohlen, solche Eensiten bei ganz anderen,dem ?0S8k8L0i'i0 ganz entgegnen, uns unbekannten und bloß in dem einseitigen,seichten Vorgeben der Eensiten beruhenden, falsch also betitelten, alten Drusstzuncliszu schützen.
Nun aber Ew. Durchl. gnädigst bekannt ist, daß keinem Richter in der Weltzusteht, jemanden, geschweige Pupillen, aus ihrer notorischen ?»88K88 durch der-gleichen bemächtigte Dekreta zu stoßen, sondern Selbigem im Gegentheil kraft obrig-keitl. Amts oblieget, jedermann bei seinem Besitz wider alle Beeinträchtigung undVergewaltigung zu schützen, Ew. Durchl. auch von Selbst wissend, daß Sie alsOber-Vormund die armen Unmündigen vielmehr bei ihrer ?088«88, Rechten undGerechtigkeiten zu vertheidigen haben, und Sie dazu zweifelsohne aus eigener ange-stammter Fürst!. Großmuth von selbst geneigt sein werden, endlich alle dergleichenUnternehmungen während der Unmündigkeit ohnedem von keinem Bestand undrechtlicher Wirkung sind und dawider denen Pupillen i'k8tzitziitzio in intössrmn oderdie Stellung in vorigten Stand auf ewig offen und frei verbleiben, zu geschweige?!,daß niemand und am wenigsten Unmündige ohngehöret (gleich als hier geschieht)auf simples Vorgeben eines Interessirten und sich opponirenden Eensiten kondem-niret, und zwar aus dem Besitz ihres Kollektations-Fußes geworfen werden können;So stelle ich völliglich außer Zweifel, Ew. Durchl. werden dieses unstatthafte Be-ginnen Dero Regierung, welchem ich hierdurch aus vormundschaftlicher Pflichtsolmiiuitkr im Namen meines Brüdern unmündigen Kinder erster Ehe za kontra-diziren mich genothdränget sehe, Ihro höchsten Gemüths Billigkeit nach von Selbstencie8UWrobiren und os.88iren, als worum ich hierdurch eui'ütorio noinius unter-thänigst gebeten haben will, dahingegen die gnädigste Verfügung thun, daß oftbe-sagte unmündige Ebersteinische Kinder s. Ehe bei dem bisherigen vor und bei Derohochfürstl. Herrn Bruder und nachher stets gangbaren Fuß der Kollektation derEichischen Eensiten so lange gelassen, geschützet und gehandhabet werden, bis Gegen-theil ein anders in pstKorio ausgeführt.