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>6) Von der Fr. von Büring habe selbst ein Schreiben vom >4. Ilms erhalten, darinnen siealle die puuct« leugnet, die draußen in ihrer Gegenwart und auch nachher in Dillcnburg zu der Kinderunstreitigem Besten mit dein Theiß und sonsten verabredet worden. Ich muß bekennen, daß dieses michnicht allein befremdet, sondern auch dahin bringen wird, daß ich, weil sie gar dergleichen Sachen nichtmit Recht zu fordern hat, ihr ihre Mg fl. und sonst nicht einen Kreuzer mehr geben lassen werde.
Reden Sie doch mit Herrn Stendern wegen des 3. Punkts der Fr von Büring ihres Schreiben :c.und sagen dem Theiß, daß er der Fr. von Büring ihren Hafer und was er sonst von ihr bekommenzahle; halten auch nebst Herrn Or. Stcubern darauf, daß er das Pachtgeld bezahle und richtig abführe,wovon Sie der Fr von Büring auf ihre Armenien so viel als möglich zahlen wollen, doch gegen hin-längliche Quittung, nicht weniger an Herrn Or. Schräm IM fl. in Abschlag der Interessen seinesKapitals auf den Eichen nicht zu sehen bekommen, daß sie doch am besten wüßte, was dagewesen, wolleer also es ihr kommuniziren, damit man bei den Kindern keine Verantwortung habe.
An Hrn. Dr. Steuber schrieb der Graf E. F. v. E.; Aus denen snd si ^illo vol-mtshierbei liegenden Schreiben an die Frau von Büring und Herrn Notarius Dietrich werden dieselben desNäheren ersehen, was ich wegen der an mich berichteten Vorfallcnhcitcn und sonst in ein und andernanzuwenden gcnöthiget bin. Wciln nun darinnen verschiedene puncto mit enthalten, darinnen Sie denbesten Nachdruck sowohl bei dem Fürsten, als Herrn Rath Archenholz, item der Fr. v. Büring gebenkönnen, so bitte so sehr als ich nur kann, sich deren ja mit Ernst angelegen sein zu lassen.
Ich komme schwer daran, daß ich nach Wetzlar gehen soll; wann ich aber sehe, daß bei Sr. Durchl.dem Fürsten so gar vor die armen Kinder nichts zu gewärtigen ist, so muß ich es thun, um mich der-cinsten der Verantwortung gegen die Kinder zu entschritten.
Wegen dem Vogt von Burbach sein Sie doch so gut und lassen sich einen rechten Ernst sein,selbigen auf christl. und freundschaftl. Gedanken zu brigcn; er wird wenig Ehr und Segen davon haben,daß er an vatcr- und mutterloser Waisen Arrnuth zum Ritter werden will. Mit dem Herrn Grafenvon Hachenburg seinem Vogt oder Beamten, welcher bei uns in Dillenburg (Anfang Juni 1727,s. oben) gewesen, ersuche gleichfalls umständlich zu sprechen, ob dann nicht möglich sei, daß man überein oder andern ihnen gethanencn Vorschlag in Gutem zurecht kommen könnte. Von Herrn Theißenstünde mir gar nicht an, wann wahr wäre, was die Frau von Büring und Herr Dietrich mir geschrieben;sein Sie von der Güte und sehen dahin, daß alles auf solchen Fuß gestehet werde, daß die Kinderkeinen Schaden haben rc. Ich werde zwar gewiß noch, so bald es nur möglich ist, selbst hinkommen,allein wciln ich doch nicht weiß, wie bald, so verlasse mich lediglich auf Ihre Dcxterität und Rccht-schaffenheit ec. Ich bin voller Dankerkcnntlichkcit gegen Ihre Mühe rc.
Das freiadlige Gut Eichen samt Hütte zu Heller hatte der Ober-Stallmeistervan Büring am 9. März 1715 von der Fürstin Dorothea Johannetta vonNassau-Dillenburg mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie solche dem FürstenWilhelm am 25. Febr. 1705 von Frau und Fräulein von Seelbach überkommen,käuflich an sich gebracht und war von ihm auf des Ober-Jägermeisters Karl v. EbersteinKinder erster Ehe ab inlkslalo gefallen. Nun zeigen die Kaufbriefe deutlich, daß dieEiche ein freiadliges Gut war und unter niemand als unter der Burg Friedbergstand, mithin keinem Fürsten oder Grafen die Jurisdiktion darüber zustand. Dessenungeachtet hatte man sich von Seiten Dillenbürg und Hachenburg untersangen,Eingriffe in die freiadlige Hütte zu Heller zu thun, das Überhüttengcld zu fordernund sogar die hergerichteten Eisen hinwegzunehmen, weshalb man sich bei dem Kaiser-lichen Kammergerichte beschwerte, worauf auch ein manclalnm äs rssliluknäo ablala.enm omni eauaa kl äs nan amMim lurbanäo in posskSLivnk v«I guasi juris über-latis kl ünmunilalis erkannt und beiden Beklagten am 14. Sept. 1726 durch einenKammerboten insinuirt worden war. Trotzdem liest man xosl insinualionkin manäaliim genannten Jahre und 1727 und 1728 eine groste Quantität Eisen hinweg nehmen.
Der Fürst Wilhelm war von 1705 bis 1715, daraus der Ober-Stallm.v. Büring und dessen Erben von 1715 bis 1726, zusammen also 21 Jahre inruhigem Besitze des Eichen-Gutes gewesen, und es waren von den Eichischen Censitendie jährlichen Renten, und zwar nach dein Fuste empfangen worden, wie das i. I. 1705vom damaligen Vogt Philipp errichtete Heberegister und Lagerbuch zeigte; nichtsdesto-weniger unterstanden sich die fürstliche Kanzlei zu Dillenburg und die gräfliche zuHachenburg, auf dem gemeinschaftlichen Verhör zu dekretiren, dast die Eichischen Censitendie Zinsen in der Weise entrichten sollten, wie dieselben vor 50 und mehr Jahrenerhoben worden.
Auch erhielten Dr. Schräm und das Gotteshaus Attendorn von der fürstl.Regierung Dekrete, dast der Vogt zu Burbach von dem Gute Eichen so viel, als ihre