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3) Wegen des Hof-Weihers bei den Höfen. Pachter Theiß beschwert sich,daß den 27. Atai dieses s727. Jahres die Hr. v. Büring Z Weiher ziehenlassen, wodurch viele Hische zu schänden gegangen. Ter Hörster soll den Hof-Weiher ohne Ronsens des Vr. Steuber nicht ziehen lassen und soll angeben,wie viel Stück Rarpfen aus den gezogenen Weihern herausgenommen, welche denRindern zum Besten verkauft werden sollen. Ten untersten Weiher nach demersten gelegen, belangend, soll derselbe im künftigen Oktober mit Vorwissen derAssistenten gezogen und der darin befindliche Hassel dein Hrn. Theiß überlassen,die großen Rarpfen aber verkauft und von dem davon fallenden Raufgelde ^/zden Rindern erster The, ^/g aber dem Hrn. Theiß zu gut kommen. RR. Tie2 kleinen Weiher sollen mit Ronsens und Vorwissen Ör. Steuber's zusammengestochen werden.
4) Wegen des vierten Theils Heu und Grummet, welches vor einemJahre vom Hofe gekommen ist. Die Hr. v. Büring muß den Schadenwegen des abgeführten H. Theils Heu und Grummet dem Hrn. Theiß ersetzen,weil sie den alten Hofmann vertrieben und veranlaßt hat, daß das Heu ab-geführt werde und man das Znventarium den Rindern zun: Schaden bei dessenAbzug nicht verstümpeln lassen kann.
5) Wegen des Vieh- und Weidgangs. Herr Tieterich muß hinausreitenund mit den Leuten in der Güte mit Zurückgebung eines Reverses verhandeln.
6) Wegen der Gartenstube, Rammer, Reller und Speicher. Was sich indes Theiß Hachtkontrakte befindet und er sich nicht begeben hat, soll ihn: ge-liefert werden, wobei dann abgeredet worden, daß die Hr. v. Büring den ganzenmittlen: und untern Stock in: Hause samt den: ganzen Reller haben soll, aus-genommen die Weiherstube und daran gelegene Rammer, welche Hrn. Theißzu seiner Benutzung verbleiben; dagegen sollen demselben die beiden Rammernauf den: Speicher abgetreten, mithin der ganze oberste Stock allein zugestandenwerden.
7) Wegen der Hcnsterladen und Ofen in der Weiherstube. Theiß soll aufseine Rosten die Hensterladen inachen und den Ofen setzen lassen. Bei seinen:Abzug aber sollen ihn: die Bretter, Bänder und der eiserne Ofen vergütetwerden?
3) Ta Pachter Theiß ein Znvcntarium zu haben wünscht, welches nicht einseitiggemacht worden, so soll' ohne einigen Anstand dasselbe durch den AssistentenTieterich in: Beisein des Herrn Theiß gefertigt, voi: beiden unterschrieben undjeden: ein Exemplar davon zugestellt werden.
Nr. 412. Schreiöen des Notar Dietrich in Dilkenönrg an den Graten vonKlierstei», das kleine Kränl'ein v. Sverstein in den Eichen, Arauer-kok», des Jürsten Wilhelm I'oitrnit nnd den Mringischen (Anton he-treffend, v. 10. Inni 1727.
Hochgeborncr Graf zc.! Em. hochgräfl. Excellenz oräres gemäß habe ver-gangenen Sonntag einen Boten wegen der Fräulein Sachen in die Eichen gesandt,nichts aber als beigchende Antwort erhalten. Wegen des Brauhauses habe michinformirt, und thufl der Brauerlohn vom 3br vorigen Jahrs bis hieher ohngefähr21 fl. Was den Weber wegen des getheilten Lehen betrifft, gedenke ich dies nicht zuändern, indem Kanzleibefehle dagewesen sind, solches zu theilen, dahero diese SachAnstand nehmen muß, bis Ew. hochgräfl. Exc. selbsten hieher kommen, Die besser alsich durchdringen können.
Sodann hat Jhro hochfürstl. Durchl., mein Herr, zu den: Büringischen Portrait,so in: Saal über den: Kann:: gehangen, nämlich Jhro hochfürstl. Durchl., mein sel.Herr zu Pferde, Lust und will es kaufen. Der Husewend als Maler hat solches20. Thlr. estimirct, vernehme also, ob man solches weglassen soll; ingleichen dieBüringischen Euntor, so doch sonsten sneesssu tamporis verfallen, welche erst geschätzt
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