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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
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diesem Geschäft der Anfang gcmachet worden im Beisein Hrn. Kammer Sserstorius Donvaäi, so namensder Ebersteinischen Frau Wittib oon der Kanzlei dazu deputiret worden, und Herrn Stich, weil derHerr Oberförster Groß, welchen der Ober-Jägermeister dazu benennet, nicht abkommen können unddabei sein wollen, nebst Hrn Notmrio Dietrich. Hierbei sind verzehret worden 2 Thlr. t> nid.

Obgedachte mit Arrest beschlagen gewesene Sachen sind der Frau Wittib auf Kanzlei-Befehlausgeliefert worden im Beisein Hrn. Dr. Steubcrn und des Vormundes Dietrichs.

^otiii» den 9. X>»rD 17A6. Dito ist Herr -Viulreas zu Hcrborn mit 34g fl an HerrnOber-Stallineister von Eberstein (nicht Büring) zu Eichstädt auf Abschlag seiner Prätcnsion an-gewiesen worden.

4ei»m den 15. ,1»». 1?A?. Dito hat der Herr Spröde, gewesener Informator imEbcrstcin'schcn Haus, seinen rückständigen Lohn gefordert und dabei in pros8sii8 des Hrn von Dcickerzählet, wie daß die Eberstcin'sche Frau Wittib, als ihr Ehehcrr sel. auf dein Krank- und Tot-Bett ge-legen, mit ihrem Vater, Mutter und Herrn von Nordcck sich manchmal einen ganzen Tag einge-schlossen, daß niemand zu ihnen kommen können, und alles, da der Herr Ober-Jägermeister noch nichtverschieden gewesen, durchsuchet hätten.

Revers der verwitweten Oder-Jägermeisteri» v. G>, ihre JUata und dir ihr vonihrem ff Ehemann geschenkten Pretiosen betreffend — vom As. Mär? 17Ä7.

Hiermit sei zu wissen, nachdem meines Ehcherrn sel nachgelassene Kinder erster Ehe undtireäitvres bei Abholung meiner Illatorum um deswegen auf besagte meine illata Arrest begehret haben,bis ich alle die Dretiosa und andern Sachen, so mein Ehehcrr sel. mir geschenket, restituirt und uckIvouin uncks gebracht haben würde, ich aber dieselben sogleich nicht anhero und zur Stadt bringen kann:als gelobe und verspreche hiermit bei meiner adeligen Ehr, Treu und Glauben, daß, wann durch Urthclund Recht hiesclbst erkannt werden wird, daß die Schenkung nicht bestehen und unkräftig sein sollte,daß ich alle solche Dretiosa und gedachte Sachen wiederum (von Langen-Dcrnbach) anhero verschaffenund bringen lassen will bei Verpfändung aller meiner gegenwärtigen und zukünftigen Güter und Effekten,alles treulich sonder Gefährde. Zu Urkunde habe ich diesen Revers nach bcschchcner Renunciation allerwcibl. Deuizkeiell, so mir sind erkläret worden, wissentlich und wohlbedächtig von mir gestellct, eigen-händig unterschrieben und mit meinem adeligen Petschaft bekräftiget. So geschehen Dillcnburg, den25. Nuitii 1727. (D. 8) Milhelmivr von Gkerstei», gcborne v. Quernheim.

Daß mir der Herr Kommissarius Jcckcl die mir vcrarrestirt gewesenen Mobilicn wieder aus-geliefert hat, welches bescheine. Dillenburg, den 25. illarbii 1727.

Milhelmine v. Oberstem, gcborne v. Enernhrim.

Unter den Gegenständen, welche an die Frau von Büring ausgeliefert wurden, befand sichein Kästchen mit dem Schmuck von dem verstorbenen Fräulein von Eberstcin erster Ehe, dannein in einem Futterale befindliches Besteck silberne Messer, Löffel und Gabel und ein silbernes Thee-kännchen, dem Frln. Johannettcn gehörig; endlich zwei kleine silberne Leuchter, der kleinen Frln.Zweite gehörig.

Graf Eberstein antwortet dem Rath Jeckel am 11. April 1726 und erklärt,daß er den Advokaten Dietrich als Nebenvormund nicht admittiren könne.

Nr. 403.

Hochedler, hochgelahrter Herr Rath und Amtmann! Deroselben letzthin verlassenesSchreiben nebst beigelegtem Protokoll habe ich wohl erhalten und bin davor verbunden,thut mir aber leid, daß wegen Abwesenheit meiner Frau Schwägerin nicht fcrnersverfahren werden kann, wundere mich auch, daß selbige Zimmer verschlossen haben soll,worinnen in die Kommune der Schulden gehörige Sachen verschlossen sein sollen; eswäre solches nicht wohlgethan. Daß sie aber Sachen und Pretiosen prätendiret, so ihrgeschenket sein sollen, kommt aus das an, daß sie ihr Angeben, wie sie sich offerierthat, eidlich erhärte, nämlich daß ihr alles Angegebene von ihrem sel. Eheherrn wirk-lichen geschenket worden sei, welchenfalls es sodann seine gewissen Wege damit hat.

Ferners ersehe, daß der Frau von Büring abermalen Sachen ausgeliefert wordensind, welches schlechterdings wider mein Verlangen und Bitten auch die Sicherheit derunmündigen Kinder ist; also bitte ich einmal vor allemal, ihr zuvorderst alles das-jenige, was ihr ausgeliefert worden ist und denen Kindern gehörig, wiederum abzu-fordern und solches in Ihre kommissarische Verwahrung zu nehmen, auch ihr in keineweqe das allermindeste außer was zu der Kinder Kleidung und linterhalt nothig ist,die Hände zu geben, sondern alles zu Vortheil der Kinder nach Befinden entwederaufzubehalten, oder aber zu Gelde zu machen; dann erstlich hat sie, wie ich höre, anIhr» Durchl. den Fürsten deklariret, daß sie ihres Alters halber der Vormundschaft