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.äotui» bei grstaltrnrr Kommission !>. l<». Febr. > 726. Herr Ober-Stallmeistervon Nord eck brachte vor, wie daß die Stcphrothischo Erbgenahmc ein Kapital, dem Hrn. Obristenvon Seckbach genannt Quadvasscl zu den Eichen all 1200 Rthlr. iigä., samt vieljährigcm Interessezu fordern hätten, worüber auch vor einigen Jahren, und zwar noch bei Lebzeiten, Hr. Ober-Stallmeistersv, Büring auf den noch restircnden Kaufschilling von Sr. hochfürstl. Durchl. FürstWilhelm höchstsel. Gedächtnus einen Arrest unter hoher Hand erhalten, und nach dessen Absterben dennäml'.che» Arrest auf vorgedachtcn Kaufschilling der Hr. Ober-Jägermeister von Ebcrstein wohls.Gedächtnus nicht allein erhalten, sondern mit angehängtem ausdrücklichen Befehl, den restircndenKaufschilling samt Interesse all Cauoeiiarium zu deponircn. Bei nunmehrigem Absterben aberdes Hrn Ober-Jägermeisters scl wolle er dieses geziemend bei der Kommission angezeiget und gebetenhaben, demselben zulänglichen Schein darüber zu crthcilen, und zugleich wegen der Hütten undHammer, so zu dem Haus Eichen gehörig, und nicht gewesen, die davon und solang Hr. von Büringund von Eberstein solche im Gang gehabt, die jährlich davon gefallene Pachte vorbehalten und zurück-begchrt haben, anbei sich ratioue des Hammers und was davon hätte können gcnutzet werden, ebenfallsrescrvirct haben wollte.
^.vtuiu de» 18. Febr. 1726. Nachdcme die Frau Wittib jüngsthin ihre äotsm all inveu-turtum gebracht hat, mithin anch gesinnt wäre, dieselbe zu probiren, als hat selbige zu dessen Beweisnachfolgende Quittung all protoeoilum gebracht, welche von Wort zu Wort also lautet:
„Daß mir der hochwohlgeborne Herr Henrich Ernst von Quernheim, mein hochgeehrter undherzgeliebter Hr. Schwiegervater, die mir in unserer mit meiner herzgcliebten Ehegemahlinaufgerichteten Ehepakten verschriebenen eintausend sage 1000 Rthlr. richtig und wohl bezahlet,bekenne und quittire dankbarlich hiermit. Geschehen Langendörnbach, d. 10. 7dris 1722.
(I- 8) Karle Freiherr vo» Este» stein."
lotui» den 26. Febr. 1726. Nachdem unterm 4. Iiujus ein hochfürstl. Drckret ertheilt wordenist, daß alle diejenigen, welche in dem Ebersteinischen Stcrbhaus Kisten und Kasten sc. in Händen undvielmehr gehabt, das churumeutum Uauitestatiouis abschwören sollen, und dann den lg. ejusclem ferneran mich ein gnädigstes Hssoriptuiu erthcilct worden ist, unter andern auch daS besagte ckurumentumdenen, so Kisten und Kasten unter Händen und vielmehr gehabt, abzunehmen, als ist hierzu der 21. Febr.pro teriuiuo angesetzet und ein solches der Frau Wittib und der Frau von Büring nebst übrigenDoiusstigueu bekannt gemacht worden.
Ivtui» den 21. Febr. 1726. Zu heut angesetztem Termine hat die adelige Frau Wittibdas llururueutuiu illauilsstutiouis nachfolgcudcrgestalten abgeschworen.
loriuulit ^iirameiiti. Ich schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, in meine christliche Seele,daß ich von all demjenigen, so mein Ehcherr scl. und ich in dessen zweite Ehe gebracht, oderwir darinnen erworben haben, und bei oder nach dessen Tode annoch vorhanden gewesen ist,es sei an Barschaften, Juwelen, Hausrath, Geld oder Gcldcswerth, Briefschaften, Registern,Urkunden und wie all solches genannt werden möchte, nicht das aller Geringste weder sclbstcnzu mir genommen, noch jetzo bei mir habe, oder durch einen Verwandten, voruestigueu undandere in Verwahrung und bciseit bringen, sondern alles wissender Dinge in das Jnventariumtreulich bringen lassen und nichts davon verschwiegen habe, sonder Gefährde u. Arglist, sowahr mir Gott helfe durch seinen lieben Sohn lies. Cllrist. Xiueu.
lormill-l 1»i-!n»o„ti der adeligen Frau Mittib von Kürnrg und anderer6ai»o«ti«tnon. Ich schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, in meine christliche Seele, daß ichweder bei Absterben des Hrn. Ober-JkgermeisterS sel. oder nach dessen Tode, so lange ich imSterbchaus gewesen bin, weder von mir selbsten oder auf Befehl und Geheiß anderer nichtdas aller Geringste, wie das immer Namen haben möchte (von Büring auch keine Brief-schaften, Register oder Urkunden) zu mir genommen und noch hinter mir habe und verwahre,oder durch andere verwahren und beiscit bringen lassen Alles getreulich, ohne Arglist undGefährde, so wahr mir Gott helfe sc.
Die Dornest! gnen, welche daS lluraineutum mauitestatiouis abgeschworen sind:
Johannes Keller, Kutscher, Christjan Kürsten, Gärtner, das Kammermädchen Anna ElisabethMetzgern, die Säugammc Anna Elisabeth Reperin, die Kindermagd Gertrauda Henrich in.
Die Frau Ober-Jägermeisterin von Eberstein aber nebst Dero Herrn Beistand, Ober-Stallmeistern von Nordeck, haben all protoooiiuin refcrirct, wie daß selbige der Frau von Büringdas llurameutuin manilsstationis nicht verlangten, noch zur Zeit, sondern wollten crstl. noch einen undanderen zuvor in Diesten gestandenen Bedienten über gewisse Punkte eidlich abhören lassen und demnächstvorbemcldter Frau von Büring den erforderlichen Eid abnehmen lassen. Frau Wittib von Büringbcnebens Herrn Beistand Doetor Steubern regerirten dagegen, daß sie voritzo all praestanciurn Iura-mentuni inanitestatiouis parat wäre; wollte man aber sie nicht dazu admittiren, so erachte sie sichinskünftige dazu nicht schuldig zu sein, und protcstirte übrigens super injuriis ounr ressrvatiouereservsnäoruiu.
^otiim de» 23. Febr. 1726. Der Kutscher Johannes Keller brachte an und vor, wiedas jüngsthin die Frau Wittib von Büring von des Hrn. Grafen von Ebersteins Dxeeil. Kutschen,so im Hof gestanden, ein Kutschenkissen von weißem Tuch mit gelben Schnüren durch die Anna Elisabethvon ihm fordern lassen mit dem Vorgeben, daß dieses ein Kissen wäre, welches zu der BüringischcnKutschen gehörete; worauf er derselben hatte sagen lassen, daß dieses Kissen dem Hrn. Grafen