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kommen wäre; dann die Nnerfahrenhcit in denen Rechten, wciters sein Aopf, nachdem er alles einrichten und niemand etwas fragen und folgen wollen; letzlichenund hauptsächlichen aber sein gutes Herz und Begierde, jedermann zu obligiren,uud in 8unnnn er seinen Tod so balde nicht vermuthct, wie er sich dann beilängcrm Leben aus allen würde gerissen haben, dieses veranlasset, welches unsermNamen und Familie solchen Nachtheil bringet, daß, wann mich Gott in den Standgesetzt hätte, ich aus den, Meinigen seine Ehre retten müßte.
Wegen seiner sächsischen Verlassenschaft, nämlichem den Lehnstamm, soer noch auf Horla steh,,, ingleichen sein 7. Theil an dein Leinunger Kupfer-bergwerk, die Horlaische Mühle und was noch sonsten ist, möchte ich gernesalviret wissen, damit die Frau und Amder nur noch etwas hätten und nicht sichdie Heirath reuen lassen müßten. Da wir Gebrüder uns nun bei dieser Bewandnisnicht entbrcchen können, in subsickinn, zuvörderst die Trauer- und Begräbniskostenvon demjenigen, was ihn, etwa,, noch von den rückständigen Interessen des Lehn-stamines und sonst zukommt, zu bezahlen, ingleichen der letzter,, Witwe wegen ihrerWOO Thlr. Gegenvermächtnis aus dem Allodio Satisfaktion zu thun, wie auchsernershin die jährlichen 300 fl. des Horlaischcn Lehnstammes denen Zen Söhnenzu ihren, Unterhalt seeunäum eaMu, folgen zu lassen: als habe ich mit meinenliebsten Herrn Brüdern hiedurch darüber allenthalben kommuniziren und mir dieEröffnung Dero Meinung und alle brüderl. Assistenz ausbitten wollen, insonderheitzu überlegen stellende, ob, wann es etwa,, auf ein paartausend Thlr. zu Rettungunsers sel. Brüdern Ehre in, Grab und Vermeidung alles Anglimpfs unseres Ge-schlechts und Namens ankäme, wir nicht den Entschluß fassen möchten, solche zuübernehmen und dagegen sein Hüttenthcil und Wühl so lange zu behalten, bissolche nebst den fvOO Thlr. Gcgenvermächtnis daraus wiederum erhoben. Schließ-lichen muß „och gedenken, daß, wann mich nicht mein Gewissen noch zurücke hielte,da unser Geschlechts,,ainc und die unschuldigen Ainder außerdem gänzlich ab»,,-äonniret und exponiret wären, ich die Vormundschaft also gleich niederlegen würde,wie mich dann, wann es „och v«8 inwAvu wäre, I(, Pferde zu deren Äbernehmungnicht bringen sollten. In Erwartung baldiger ausführlicher Antwort verbleibe inbrüderlicher Ergebenheit Meiner allerliebsten Herren Brüder getreuer Bruder undergebener Diener E. ch. Gr. ro» Gl,erste,».
Mainz, 1. Äleuckij 1726.
?. 8. Noch muß meinen liebsten Brüdern melden, daß die alte Großmutter dahin trachtet,die Kinder reformirt zu machen, wie ich dann dessenthalben eigenhändige Schreiben von ihr inNauden habe. Wessenthalbcn ich mir Dero guten Rath und Assistenz auch hierunter auskitte. In-sonderheit was den Sohn anbetrifft, ob dann etwan nicht möglich wäre, selbigen in , oder 2Jahren nachcr Zerbst zu bringen, da wüßte ich gewiß, daß er lutherisch und wohlerzogen würde,bis dahin aber müßte man sehen, wo man ibn etwan drinne zu jemanden brächte.
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Aund und zu wissen sei hiermit, als „ach sel. Absterben des weil, hochwohl-gebornen Herrn, Herrn Aarl Freiherrn von Eberstein, hochfürstl. nassau-dillenburg. Ober-Jägermeisters, man aus höchst bewegenden zu Wohl undVortheil dessen nachgelassener Frau Wittib und sä mtl. Ainder gereichendenUrsachen ü propos gefunden, zu Abtilgung der sich gefundenen verschiedentlichcn Schul-den die vorhandenen väterlichen Mobilien bestmöglichst zu verkaufen, und dannsowohl wegen der erweislichen Illatoruin erster Ehe, als auch der itzigen FrauWitwen von Eberstein gebor,,en von Quernheim wegen ihrer üot,k vonEintausend Thlrn. und vermöge Duotormu Äotuliuin, welche jedoch „och weiternicht, als insofern sie nach hiesigen Landesrechten bestehen können und saivo jurederer DuMon kt, euj„80,„M,e agnosziret werden, verlangenden f000 Thlr. Wieder-lage, als der ersteren privilegirten Areditoren, verlanget worden, daß diese An-forderungen aus sothanen Blobilien und andern bereitesten Mitteln sofort zuerstbezahlet werden sollen, sich aber solches ohne geflissentliche Nmstürzung und Ver-