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2) Ist oben beantwortet und kann ich die Interessen, welche das Gut noch langenicht auswirft, und die große Beschwerde und auswärtigen Interessen und danebenstnoch jährl. 100 sl. die Prozeß zu führen, nicht in meinem Sack suchen, auch kann ichvor 3 Jahr keinen Termin abzuführen versprechen.
3) Die gegenwärtig nöthigen Bankosten und und 400 sl. Advokaten- und Pro-kurntors - Gebühr sind nicht mit begriffen, die muß von denen laufenden Renten undNechn. bezahlt werden.
4) Die Rechnung wird fertig gemacht werden. Der Überschuß dieser und vorigerRechn. wird noch lange nicht hinlänglich sein, obige Posten Rc>. 3 zu bezahlen. Sollteder Accord zu Kräften kommen und man Interessen bezahlen soll, so wäre ja unbillig,daß die Renten, die in 1741 fallen, verrechnet werden sollten.
Dieses wäre die schließliche Resolution, worüber ohne mich zu ruiniren, uichtgehen kann, sondern abwarten muß, was daraus erfolgen wird. Indessen will ichinskünftige doch keine Rechnung mehr führen, und kann jemand bestellet werden, derdes Hrn. Bruders und derer Schwestern Sachen beobachtet. An Fremde zu ver-kaufen, gehet gegenwärtig noch gar nicht an, und wird sich auch kein Mensch, hoch oderniedrig, in solche verworrene Güter meliren, da ohnedem kein Profit bei zu machenist, wann ihnen die Umstände werden erkläret werden. Ist es so anständig, so kannder Kaufbrief gemacht werden. Es müßte aber dabei versprochen werden, Cessions-schein derer Schwestern zu schaffen. Anmlm von AuMw.
Nr. 380. 1741, Jevr. 11. Uevers des Aühndrichs Karl von Kverstein überden zwischen ihm und seiner Schwester Amatia von Auhem nelist deren He-mahl geschlossenen Kaufvertrag bezüglich des vom mütterlichen Großvaterv. Düring ererbten Hutes Kichen.
Rund und zu wissen sei hiermit männiglich, sonderlich denen es vonnöthen,daß heut zu «Lud gesetzten Dato zwischen mir dem Fähndrich Corl voll Eber-stein als Verkäufern an einein und zwischen meinem vielgeliebten Hrn. Brudervon Allste»» und Frau Schwester Amnlin von Anstel» gebornen von Ester-steil» am andern Thcil ein aufrichtiger, beständiger und unwiderruflicher Erbkaufabgeredet, behandelt und nachfolgender Gestalt beschlossen worden: Nämlich IchTarl von Eberstein verkaufe für mich, meine Erben und Nachkommen undals Tessionarius meiner beiden vielgeliebten Schwestern in Sachsen Chorlotteund Christine von Gsterstein mein und meiner soeben erwähnteil FräuleinSchwestern Erbantheil und Anforderung an dem adeligen Haus zur Eichenmit allen zugehörigen Recht und Gerechtigkeiten, Wohnhaus, samt allen übrigenGebäuden, Wühle, Hütten und Hammer, Gärten, Wiesen, Ackerfeldern, Haubergenund Waldungen, Höfen, Zinsen und Gefällen oder wie die sonsten Namen habenmögen, gesucht und ungesucht allerdings also und dergestalt, wie solches HerrnGberstallm elfter voll Kiirillg sel. verkauft und übertragen worden, benebenstdem Inventario an Vieh und noch 5Hz Ruxen unsers Antheils am Baudenberg,wovon die übrigen 3 Ruxen denen beiden Rindern des Hrn. Räufer und Fr.Räufcrin geschenket sind, abgedachtem meinem Hrn. Bruder und Fr. Schwester,ihren Erben und Nachkommen um und für 6500 fl. rhein. Währung, jeden nck50 alb. gerechnet, dergestalt zu bezahlen, näml. f000 fl. alsobald zur Ausgab, in-maßcn geschehen rc., die übrigen 5500 fl. aber sollen von Dato an jährl. mit200 u. 30 fl. nck 30 alb. gerechnet, verpensionirt und sothane Interesse jährl. biszu gänzlicher Zahlung der totalen Summe (wovon die Aufkündigung nicht ehenderbis zu Ende des am Raiserl. Rammergericht zu Wetzlar mit denen Reich-männischen Erben zur Wilden rechtshängiger Processus, auch falls derselbebinnen Jahr und Tag zu Ende gehen sollte, dennoch nicht auf einmal geschehen,sondern alsdann von Dato an in 3 Iahren auf 3 gleiche Termine abgetragenwerden soll w.) an mich Verkäufern ohnfehlbar entrichtet werden ec. Nnd da 2tensdieser Raufkontrakt sich aus eine Eession von unfern Fräulein Schwestern Chor-
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