Druckschrift 
Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
525
Einzelbild herunterladen
 

— 525 —

ment an und vor sich selbsten nicht bestehen, indem js) dessen noch lebendeFrau Mutter in sothanem Testament, wenigstens guonä In^it.imum tiwlo inskiw-ticmiiz honoriret und zu einer Erbin cingesetzet werden sollen, so aber nicht ge-schehen, sondern allein der gleichfalls sel. verstorbene Herr G ber - Wäger-meister von Eberstein mit seiner Frau Gemahlin zu Universal - Erbeneingesetzet und dagegen der Frau Mutter nur ein Gewisses zu Dero Unterhaltverordnet worden. Nebst den: auch j2) diese clispositio mit dem leMäno unmeroteMum nicht versehen, auch so) mäo oontvxtu uo uetu nicht vollnzogen, sonderntheils den 9., theils aber den s>. äummrii s71y, und zwar (H) von denen Erbenselbsten mit unterschrieben worden, so haben auch s5) die instituirte Erben sothanesTestament ohnverbrüchlich zu halten versprochen, und ist in so weit diese dis-position mehr pro eonlracäu als pro tostainonto zu halten. Nachdem aber dieseDisposition (n.) per ipiorolmn iuot'tieiosr tsKtnmsiäi niemals von der Frau Mutterimpugniret worden, diese action auch (b> post lnpsum gningus unnoruru pracseri-biret und also nunmchro vorlängst erloschen, die Frau Mutter auch ferner (0)vvlunknlsm äatuncäi tili: agnosziret und sä) als der Herr Gber - Jägermeistervon Eberstein snäieiulitor die Anzeige gethan, daß derselbe diese Büringischeverlasscnschast eum bonotieio lsssis ao invenlnrii antreten wolle, nicht allein Nichtsdawider obmoviret, sondern auch (0) den so. Febr. s?20 einen sichern Vergleichdieser Verlassenschast halben getroffen, so muß es rospsow Nntmis allerdingshierbei gelassen werden. Es entstehet aber hierbei eine andere Frage, ob nämlichvi^oro dieser Büringischen Disposion nicht der älteste vo»r GsterstennststeHerr Hohn oder bei dessen Abgang derjenige, welcher solchem nachfolget, dieseBüringische Verlassenschaft exolusis trnt: ibus ne sororibus roliquis zu praeten-diren habe, zumalen wann sich derselbe erkläret, den GeschlechtSlMMel» Düvingfortzuführen? Hierbei nun bin ich der Meinung, daß diese Frage ex menteDisponent!« vtüoinativs zu erörtern seie proptsr verlia. expressa äispositionis: inspeeie aber seinen ältesten Sohn, wann ihn Gott damit begnadiget :e. Eskönnen auch die übrige Ebersteinische Rinder diese Büringische Dispositionweder propter äeteetmn solsmututinn noch in andere Ivege impugniren, weilenihre verstorbene Eltern solche agnosziret und mecliunle lme äispositione zu derBüringischen Verlassenschast gelanget, derowegcn auch die hinterlassene Ebcr-steinische Rinder als deren Erben die facta. Darsntnm praestiren und es beidenjenigen, was der mehrerwähnte Gbrist-Stal lineist er von Büring sel. ver-ordnet, bewenden lassen müssen. Johann Ludwig UUederholdt.

Herborn den 2s. Febr. s7^0.

IV. s) Wird das Gut Gistfett auf sS000 ff. nämlich den ff. ä SO Albusgerechnet; 2) von dieser Summa wären die annoch daraus haftende Schulden näm-lich das Hospital Attendorn abzuziehen, sodann 8500 ff. Kapital, s500 ff. Interesse.Herr Doetor Schräm hat Güter davon wegschaffen lassen s500 ff. Diese Sunnnaabgezogen von den s6 000 ff. bleibt 9500 ff. Hierbei ist aber zu konsideriren,daß wer Geld hat, diejenigen Güter, welche vormals davon versetzet worden,vor die Hälfte des Werths wieder einzulösen, einen ansehnl. Theil daran profi-tiren kann, wenigstens hat er die Hälfte prosit, wer es aber nicht selbsten be-wohnen kann, hat schlechten vortheil daran, indem es sich niemalen verinter-essiren thut.

Der Fähnrich Karl v. E. wollte jedoch „mit niemand fernere Kommunionhaben". Er brachte deshalb die Anthcile seiner Schwestern Johannetta Charlotteund Christiane Friederike v. E. an dem Eichengute durch Kauf an sich. Die dritteSchwester Amalie von Austen: aber erklärte, sie könnte „ihren vierten Antheil nichtnässen und wäre ihr gar nicht feil". Nach verschiedenen vorausgegangenen Unter-handlungen kam es endlich dahin, dast Karl v. E. seine Anthcile an: 11. Febr. 1741an Herrn und Frau von Austen: verkaufte.