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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
519
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Am 23. Febr. 1715 übergab der Fürst Wilhelm das HauS Eichen nebst Zu-behör seiner Gemahlin Dorothea Johannetta, welche ihm dagegen die Obligation von10 000 fl., die derselbe ihr schuldig war, aushändigte.

Nr. 369.

Non Gottes Gnaden Wilhelm Fürst zu Nassau rc. Nachdem Unserer herz-geliebten Fr. Gemahlin Ldn. Nns die Obligation von zehntausend sage s0 000 fl.,welche Wir Ihnen rechtmäßig schuldig geworden, extradiret, so übergeben undccdircn Ihro dagegen Unser von der Frau und Fräulein von Eeelbach in denEichen erkauftes Gut mit Hütt und Hammer und alle Recht und Gerechtigkeiten,wie Wir solches überkommen haben und in dem Etand, als es jelzo stehet, mitLust und Last. Befehlen derohalbcn, daß Unsere Rentkammer die dazu gehörigenund Nns ^gelieferten Dokument« und Briefschaften hochgemeldt Unserer Herzgel.Gemahlin Ldn. also bald gegen einen Echem herausgebe, damit nach ihrem Wohl-gefallen zu schalten und zu walten gleich andern Dero eigenthümlichcn Gütern :c.

Eo geschehen Dillcnburg, den 23. Uebnwrij 1715.

(D. 8.) Milbelm Fürst Zu Unssim.

Ls soll Kammerrath Reichmann alle Briefschaften, so er von dem Lichner Gut inHänden, an Unsere Frau Gemahlin Ldn. ausliefern. Villeuburg, den 2S. ?sdr. l?l5-

Milhclin Fürst zu Uastau.

Hierauf sind vom Herrn Kammcrrath Reichmann heut äato den 1. Uarlch 1705 mir folgende(2!)) IMuct geliefert worden, die ich auch sogleich in Ihro hochfürstln. Durch!., unserer gnädigstenFürstin und Frauen, Gemach gebracht und an Selbige sclbsten untcrthänigst überreichet: das Lagcrbuchund allerhand zu den Eichcr-Gefäll gehörige Nachrichten; Seelbach eontra die Grafen von Solms,Konrad Wilhelm und Johann Wolf von Seelbach contra die von der Hees; Scclbach contraHartmannische Erben in Siegen; Johannes Stambach contra Wilhelm und Johannes von Sccl-bach: Klngschriften von Wahlbnch, Würgcndorf rc.; Konrnd Wilhelm von Seckbach und die Wittibin den Eichen; Appcllations-Urtheil contra die Gemeinde Gilßbach, etliche Zettel nnser Gefall, so meinenBruder und mich angehen :c. sc. sc. ?. 0. Ilivteiivk, (tnlievllivt.

Der Fürstin Dorothea Johannetta scheint indessen au dem Besitze des Eichen-gutes nicht viel gelegen gewesen zu sein; denn schon am 9. März 1715 ccdirte sie das-selbe an den Ober-Stallmeister von Büring in Dillenburg, nachdem dieser ihr die10 000 Floren auf die Obligation, welche ihr der Fürst gegeben, theils von andernverschafft, theils selbst gezahlt, ihr auch die Obligation unbeschwert wieder eigehändigtund sich verpflichtet hatte, dein Fräulein v. Seelbach die ihr kontraktmäßig jährlich zu-kommenden 100 Thaler lind den Seclbach'schen Erben den noch rückständigen Knuf-schilling zu zahle».

Nr. 370.

Bon Gottes Gnaden Dorothea Johannetta Fürstin zu Nassau rc. fügenhiermit zu wissen w., daß nachdeme der Edle und Neste hiesige Obcr-Et all MeisterHerr von Büring uns die 10000 Floren auf die von Nnsers Herzgel. Hrn. Ge-mahls Ldn. Nns gegebene Obligation theils von andern verschafft, theils selbstenzahlet und Nns diese Obligation nunmehro frei und nubeschwerct wieder zurück ge-geben, Wir dargegeil das von höchstgemeldten Nnsers Hrn Gemahls Ldn. über-kommene Eicher Gut samt Hammer, Hütt und allem Recht und Gerechtigkeitenihm cediret und erb- und eigenthümlich überlasseil haben, dergestalteu, daß er wederan Uns noch jemand anders etwas davon zahlen oder herausgeben, als nur ver-mag dem Original-Aaufbries, den Wir ihme auch hiemit samt allen Dokumentenund Briefschaften wissentlich und wohlbedächtig überreichen lassen, der Fräuleinvoll Eeelbach die jährl. versprochenen j00 Thlr. nebst gebührender Interesse undzu seiner Zeit deroselben oder ihren Erben den noch rückständigen Aanfschillingzahlen soll. Im übrigen aber mit obgcmeldtem Gut, Hütt und Hammer gleichandern seinen eigenthümlichen Gütern nach seinem Wohlgefallen schalten und waltenmöge, worüber Wir ihme die gebührende Eviktion und Währschaft leisten sollen :c.Eo geschehen Dillenburg, den 9. Nnrtis 1715.

(N. 8.) Mottle» Jolullmettil.