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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
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13. Juli 1748. Ich habe auch soviel Nachricht erhalten, daß die Lütatiougegen des Hrn. Prinzen von Oranien Hoheit erkannt worden sei und nächstens zuDillenburg werde insinuirt werden.

13. Januar 1749. .... Zumal als nach dem Anschluß die vorhin vermeldeteausgewirkte «itatio all assistsuckum liti zc. gegen des Prinzen von Oranien Hoheitwirklich reproduziret worden.

28. März 1749. Was die Intervention Jhro Hoheit des Prinzen von Oranienanlangt, so sucht der Gegentheil den Prozeß auf denselben zu schieben. Noch ist esunmöglich zu wissen, wie die Sach zc. ausgehen durfte zc. Das Büringische Original-Testament ist auf hiesiger Kannnergerichts zc. Leserei noch in guten: Verwahr. D. 8.Meine Adresse ist: -1. Nr. Nr. Di«t/ ^Vgmnt a In Ollambr« Imperial« n IVstxiar.

8. Aug. 1749. Ob ich nun wohl stark darauf gedrungen, daß das produzirteBüringische Testament der Urthel vom 31. Nazi a. p. zufolg nunmehro ex otlloio prorkoo^uito gehalten und sodann mir zurückgegeben werde, so ist doch denen Gegentheilennoch ein tkrwiuus bis nach denen Hundstagsferien darzu angesetzet worden zc. D. 8.Unterdessen ist gestern bei Hrn. von Duttlar Ew. Hochw. Gesundheit getrunken worden.

4. Okt. 1749. Und da der vorige erwählte diesseitige ^.ckvoeatus vor einigerZeit verstorben, so werde nunmehro auf einen andern bedacht sein.

30. Januar 1739. .... welchergestalten zc. den Drot'ossorem ckuris Hrn. Kochzu Gießen praevia, kueta iustruetiou« zu dein neuen Advokaten angenommen zc. Sollteder fürstl. manische Anwalt Hr. I)r. Zwirlein etwas weiteres hierauf verhandeln zc.,so werde zc. meine mossuros darnach nehmen.

23. Mai 1739. Ew. Hochw. letzteres vom 28. «iapsi ist mir wohl worden.Ich ohnverhalte darauf gehorsamst, daß nicht des Herrn Prinzen von OranienHoheit den sub Iii« seienden Zehenten, sondern die Gülch. Erben, bekannt!. FrauWittib Wahlin, besitzen. Mithin haben es Ew. Hochw. mit zc. Hrn. Prinzen Hoheitanderster nicht zu thun, als daß er die Sach eoram onria touckali auszumachen begehret,welches aber in diesseitigen prockuotis hinlängl. rskutiret worden.

21. Juni 1732. Ew. Hochw. kann hierdurch zc. nicht verhalten, welchergestaltenvermög von Hrn. Di«. Zwirlein all protoeoilum juckieial« beschehenen Anzeige dieFrau Wittib Wahlin dahier den Zehenten zu Löhnberg «um appkrtiusntiis andie Oranien-Nassauische Vormundschaft!. Regierung zu Dillenburg bei zu Endgelofenen Reluitions - Jahren vor 16/iu fl. und 100 Dukaten-Schüsselgelder, sodannohngefähr 300 fl. Meliorationskosten hinwiederum verlassen, und letztere solcheneingelöst! hat. Ob nun wohl dadurch die Vormundschaft!. Regierung zu Dillen-burg ratious des vorher so äußerst betriebenen pet. kork einigen Vortheil zu erhaltengetrachtet haben mag, so kann doch nicht absehen, wie solcher dadurch erhalten worden zc.So folglich der jenseitige Endzweck hierunter fehlschlagen dürfte, dahero dann auch dieSache zu einem endlichen Schluß betreiben und mir alle Mühe zu Erhaltung der End-urthel geben werde, welche bishero dadurch einzig und allein behindert worden, weilender Herr Assessor von Schwarzenfels, welcher in dieser Sache D«k«r«u8 ge-wesen, vor einiger Zeit verstorben und also die neue Distribution einigen Aufenthaltgegeben.

Am 14. Sept. 1732 meldet der Oam. Imp. Draet. I. H. Lange, daß derHofrath Di«t? den 11. Aug. 1752 nach kurz ausgestandener Krankheit dieses Zeitlichegesegnet habe.

Fortsetzung des Kötzuverger Prozesses.

Nach dem am 11. Aug. 1752 zu Wetzlar erfolgten Ableben des Hofrath Di«txwar es nöthig, in der Sache eontra weil. Dris. von Gülchen nachgelassene Erbeneinen neuen Droourator Eainoras ack causam zu konstituiren. Johann Karl Friedrichv. Eberstein ertheilte deshalb dem Dratieien a in ebambrs imperial« llauxeä ^VotNar Vollmacht zur ferneren Betreibung der Sache. Dieser erstattete nun anEberstein folgende Berichte: