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daß mein Name bei der Sache bei allen und jedem, er sei auch wie er walle,gänzlich menagirt werde :c., als auch das Konzept der Klagschrift niemandem von hier sehenzu lassen, weilen die Hand bekannt ist, folglich bei näherem Forschen ich entdeckt werden könnte,und wann es Ew. Hochw. Hrn. Doktor D. geben, so muß es erst in Dillcnburg abgeschriebenwerden."
Zettelchcn. Dontra. weil, des Dris. loiurnn Dtriclr von Dülclrcn nachgelassene Erben, dievcrwit. Dr. IVairlin und Düiicdin, wie auch die Gülchenischc Enkelin Dvn Kosina zu Nordhausen,sodann den Dr. ^rvirioin als Dessionarium der Gülichischen Wittib.
Den Tag daraus, den 4. Dez., schrieb Praf. Wiederholdt dem Lieut. v. E.:
Das am 2. Irujus an mich zu erlassen Beliebte habe gestern richtig erhalten sc. Belieben Ew.Hochw. das Konzept von der Klageschrift, wie auch das Kcsponsum nebst denen zu jener gehörigenBeilagen, nur an Hrn. Dr. Diot? zu schicken ic. Herr Dr. Dsdus wird schon im stand sein, die Sachewohl zu führen, zumalen das Kcsponsum mit überflüssig Deutlichkeiten dem Advokaten an die Handgiebt, was er zu beobachten hat. Ew, Hochw. können dieses Kcsponsum zeigen, wem Sie wollen, inmaßcnich nicht zweifele, es wird allenthalben Satisfaktion thun."
Am 6. Dez. 1743 stellte das kaiserl. Reichspostamt zu Dillenburg folgendenSchein aus:
„Ein Brief ü Nons. Die-: ä. IVs-üur mit Bicken beschw. ist mir von Jhro Gnaden HerrnLuron vou Kdcrstcin allhier auf hiesiges Postamt richtig geliefert worden."
Am 22. Dez. 1743 ersucht Herr Dietz den Lieutenant v. E., „ankommende ge-druckte Vollmacht belieben Sie auch mit dem ganzen Vornamen (Johann Karl Friedrich)und darbei genannt LiUnsinA zu unterschreiben, und Dero Petschaft beizudrücken."
M. Da mein Ur-Großvatcr I. Karl F. v. E. vorgeschrieben wurde, „LülrrinA" zu schreiben, soist das auch geschehen, obwohl „LürinZ:" das Richtige ist.
Am 13. Januar 1744 berichtet <7. Dieb? zu Wetzlar dem v. E.
„Aus dem Anschluß gelieben Ew. Hochw. zu ersehen, wasmaßen anheute Dero in Dnmcra.nachgesuchte Dilation contra die Gülchische Hrn. Erben erkannt worden. Da nun die Dilationexpedirt und denen Beklagten insinuiret werden muß: Als gelieben Dieselbe zu dieser und andererKosteN'Bestreitung 20 Thlr. auf Rechnung zu übersenden."
Zettel. Nntcrthänigste Supplication und Bitte pro clementissims äccernancka Ditatione allviäeuäum revocari vci vinclicari äccimns cum appertinentiis ückcicommisso olmoxias, iücoguellulüter ulicnatas, sicguc conclcmnari, una cum rcstitutionc Iructuum pcrccptorum ac pcrcipieu-ckorum, ut st retusions äamni et Kxpcnsarum. In Sachen lollann Dort Krieckricirs von Ldsr-stein genannt LüirrinA contra weil. Hrn. Dris. loirann Dlricds von Düicllcn nachgelassene Erben.
Ick. Vietze.
Dum ckcljunctis sud Dit. ck. usgue O. inci.
Kxtrid. d. g. Inn. 1744.
Decretum. Erkannt in Dons. IStia .lan. 1744.
Am 8. Dez. 1747 ubergab I. Karl Fr. v. E. das verlangte BüringischeOriginal-Testament zur Beförderung an den Hofrath Ick Ointsi in Wetzlar dem k.Postamte zu Tilsit, nachdem ihm Lt. Dietz am 18. Nov. 1747 mitgetheilt hatte, daßdie Beklagten nicht eher weiter handlen wollten, bis sie diese Original-Dispositiongesehen.
Daß äato ein versiegelter Brief, worin der Angabe nach ein Original-Testament sein soll, anNr. Dictü nach Wetzlar p. Duckcrst. in das hiesige Königl. Postamt abgeliefert worden, solches wirdhiemit auf Verlangen attestiret. Kiisit, den 8 Docdr. cknno 1747. ^enj. ^rvvinx.
Der fernere Verlauf des Prozesses ist aus nachstehenden Schreiben des Licentiatenviat?: in Wetzlar an Joh. Karl Friedr. v. Eberstein in Tilsit zu ersehen.
27. Dez. 1747'. Ew. Hochw. von: 8. llnsns mit beigehendem Original-Testamenthabe heute zurecht erhalten, ermangle auch nicht, das Testament nach den Ferien uckrseoKnoseonckuin vorzuweisen :c. In puncto Euulionis hat es, nachdem Dero FrauSchwester ?c. den Kautionsschein, worauf gleichwohl viele Zeit gegangen, unterschrieben,und ich solchen produzirt, seine Richtigkeit zc. Womit schließlichen ?c. eine Obrist- undhernach (lenorol-Stelle von Herzen wünsche.