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in vsMZ! „und andere Burgleut", da die Burglehen nichts anderes als Mann-lehen gewesen sind.
Auf welche Weise dieses Mannlehen dem Lehnherrn eröffnet worden oder heimgefallensein mag, davon finde ich keine Nachricht. Daß aber Graf Tiachmals Fürst LudwigHenrich zu Nassau dasselbe den vorgenannten Vasallen zu einem Erblehen gegen Empfangeiner gewissen Geldsumme gegeben hat, ist aus angeführtein Dokumente ersichtlich.
Daß „der Zeheitt an Früchten, Wein, Heu, Flachs und anderen, wie Her-kommen im Köljl»l»erger Gebiet, ganz allein, und sofern dieselbe Zehent-Gerechtig-keit sich erstreckt, beneben zweien Weingärten und einem halben Grabgarten" denbesagten Schützen von Holzhausen ekge»tthiim!ich zugehörig gewesen und desGrafen nachmals Fürsten Ludwig Henrich Vater Graf Georg zu Nassau dies allesvon Johann Kuno Schützen von Holzhausen erblich an sich ertauscht und dazugekauft hat, solches sagt obangezogener Lehnbrief ebenmäßig.
Nun ist die rechtliche Vermuthung, daß Graf Georg zu Nassau nichts anderesals zum Fideikommiß gehörig gewesene Stnmmgüter für obigen Zehnten werdegegeben haben, bei welcher Bewandtnis dann der eingetauschte Zehnt von gleicherNatur und Eigenschaft zu halten wäre.
Auch dieser für Fideikommiß zu haltende Zehnt wurde von des Grafen GeorgSohne Ludwig Henrich für Geld und zur Tilgung von Schulden zu einem Erb-lehen hingegeben.
Durch Erbschaft fiel der Löhnberger Zehnt nebst Zubehör dem SchwiegersohnePhilipp's von Wochenheim, dem Herzog!, württemb. Ober-Stallmeister Levin von Knie-städt zu. Von diesem kaufte Fürst Wilhelm zu Nassau am 29. September 1707den Zehnt für 8400 Gulden. Diese Kaufsumme lieh dem Fürsten Wilhelm der kur-pfälz. Oberstlieutenant Levin Moritz von Donop unter der Bedingung, daß ihmder Zehnt als Unterpfand und Versicherung seines dargeliehenen Geldes auf 20 Jahreund nach deren Verfluß noch so lange überlassen würde, bis das Geld ihm oder jedemrechtmäßigen Inhaber der Schuld- und Pfandverschreibung darüber ct. cl. Dillenburg,den 31. Oktober 1707 zurückgezahlt sein würde.
Nr. 345.
Von Gottes Gnaden Wilhelm, Fürst zu Nassau :c. Kund :c. sei hiermit.Dem nach Wir vermög eines unterm 29- ?br. dieses lausenden Jahrs von :c. Levinvon Kniestädt, Herzog!. Württemberg. GberEtallmeistern, den von :c. LudwigHenrichen, Fürsten zu Nassau :c., Unserem :c. Urgroß- Herr Vätern :c., dessenSchwiegervätern fl>hilipßen von Wachenheim, gewesenen gräfl. nassauischenAmtmann zu Usingen, zu Lehn gegebenen und von obgemeldtem von Uniestädt er-erbten Zehnten zu Löhnberg wieder an Uns erhandelt, zu dessen Zahlung aber:c. Levin Wo ritz von Donop, jetziger Zeit Gbristlieut. von dem unter Kom-mando Unsers :c. Brüdern Fürst Ludwig Henrich zu Nassau :c. stehendenkurpfälz. sogenannten Jülich - Westerwäldschen Regiment zu Fuß, Uns die Luunnvon achttausend vierhundert Floren in grob lüäiet, vorgeliehen, auch unterobigem Dato im Beisein Unsers Kammerrath Reichmann's in Frankfurt also anden Kniestädtischen Verwalter auszahlen lassen, und zwar mit den: Vorbehalt, daßWir ihm Gbristlieut. von Donop den ruhigen Besitz und Genuß obgemeldtenZehentens auf zwanzig Jahr, oder nach deren Verfluß so lang lassen wollten, bisWir :c. selbigen gegen Zahlung obiger 8^00 fl. wieder einlösen würden- Als be-scheinen nicht nur :c., daß Wir die :c. 8^00 fl. :c. empfangen, zu Erkaufung diesesZehenten verwendet :c., sondern auch, daß Wir selbigen obmehrged: Gbristlieut.von Donop als ein Unterpfand und Versicherung seines Uns :c. dargeliehenen Geldsauf gemeldte 20 Jahr und so lang, bis Wir oder Unsere Erben ihn: oder seinenErben und jeden: rechtmäßigen Inhaber dieses Briefs werden wiederbezahlt haben(hier fehlen in der Abschrift wohl die Worte), überlassen haben, doch mit den: aus-drücklichen Vorbehalt, daß er oder seine Erben selbigen keinen: Fremden Dotsnlimüoder der Lands-Vbrigkeit zu Löhnberg sollen zukommen lassen :c.