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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
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Da nun noch in demselben Jahre (17. Nov. 1720) auch Karls Gemahlin starb,so war er selbst nun wieder in Gemeinschaft mit seinem Sohne Joh. Karl Friedr.,seinen drei Töchtern (Charlotte, Amalie und Christan) und seiner Schwiegermutterder Erbe der Verstorbenen. Es verzichtete seine Schwiegermutter abermals auf dieMiterbschaft.

Am 30. Sept. 1721 erschien der Ober-Jägermeister v. Eberstein in Begleitungdes Stadtschreibers aus Dillenburg auf dein Gute Eichen bei seiner Schwiegermutter,der Frau v. Büring, und theilte derselben mit, daß er gesonnen sei, sich wieder zuverheirathen, weshalb er zum Besten seiner Kinder nicht nur über die Verlassenschaftseiner verstorbenen Eheliebsten, als auch über seine eigenen Habseligkeiten ein förmlichesJnventarium errichten lassen wollte, in welchem vor allem anzuführen wäre, wem dasadelige freie Rittergut Eichen zugehöre. Nun ist ja aus dem Briefe Karl's v. E.,den derselbe im Mai 1720 an den Or. von Qülelmn schrieb, deutlich zu ersehen, daß,nachdem aus dem Verkaufe der Büring'schen Güter zu Eichen und Löhnberg an denHerrn von Ziegesar nichts geworden war, der Ober-Stallmeister v. Büring kurz vorseinem Tode seinen, Schwager Karl v. E. veranlaßte, diese Güter (für sich und seineGemahlin) gegen Übernahme seiner sämtlichen Schulden und Zahlung von je 200 sl.an ihn selbst und an seine Mutter, so lange sie leben würden, käuflich zu übernehmen.Dieser Kaufvertrag wurde auf Anordnung des Ober-Stallmeisters durch den RathTilemann verabredet. Deshalb stellte die Frau v. Büring folgenden von ihr verlangtenSchein aus, der auf Eberstein's Ansuchen auch an: 11. Okt. 1721 von der fürstl.Kanzlei zu Dillenburg konfirmirt wurde.

Nr. 340.

Ich, Unterschriebene, Urkunde und bekenne hiermit eigenhändig, Demnachmein vielgeliebter Tochtermann, der :c. Herr Aar! von Eberstein, hochfürstl.Nassau-Dillenburg. Gber-Iägermeister, aus sonderlicher väterlicher Zuneigungvor seine Ainder nach Absterben meiner geliebten Tochter, Frauen Maxi-milianen gcbornen von Büring, dessen Eheliebsten, nunmehro seligen, sowohlüber deren Verlassenschaft, als seine selbsteigene Habseligkeit ein förmlichesJnventarium errichten zu lassen gewillet, und demselben vor allen Dingen dasadelige freie Rittergut Eichen, unterm Burbach gelegen, nothwendig, wie esmit selbigem stehe und wem zugehöre, inseriret werden muß, daß zwaren erwähntesfreie adelige Gut Eichen anfänglich meinem :c. Sohn, Herrn Johann AarlFriederich von Büring, :c. gewesenen Nassau-Dillcnb. Gber-Stallmeister, nun-mehro auch seligen, sonst eigenthümlich zugestanden, nachher aber von demselbenan abgedachten Hrn. Aarl von Eberstein und dessen sel. Eheliebste, FrauenMaximilianen, rssp. Herrn Schwiegersohn und Frau Tochter :c., gegen die nochauf dem Gut stehenden und sonsten habenden Schulden, welche er, HerrAarl von Eberstein, aus seinein elterlich ererbten Vermögen zu zahlen übernommenund gezahlet, nebst der mir als Mutter zu meiner Alimentation bis in meinenTod mit fünf von (00 zu verpensioniren zugemachte H000 fl., welche meinenEnkeln, als mütterlich ererbet zum voraus gehören und gebühren, kurz vor seinemAbsterben erblichen verkaufet, cediret und demselben die völlige fDossessionoder Herrschaft des Gutes Eichen übergeben worden. So geschehen Eichen, den20. 7^ (72(. (I,. 8.) Kttlit von Miving.

Auf geziemendes Ersuchen des Herrn Ober-Jägermeisters von Ebersteinwird Vorstehendes bestens konfirmiret, doch Uns und denen Ünsrigen ohne Schade.Urkundl. Ünserer gewöhnt. Unterschrift und vorgedruckten Siegels. Dillen bürg, den11. 0e1olw. 1721. ' (U. 8.) chüMl. KmZlki daselbst.

Um sich und seinem Sohne nun dies freie reichsritterschaftliche Gut Eichensicher zu erhalten und auf jede Weise zu melioriren, schritt er im Nov. 1721 zu einerzweiten Ehe mit Wilhelmina Charlotta Philippina, der Tochter des sehr vermögen-den Heinrich Ernst Freiherrn v. Quernheim zu Langendernbach und der Agathe