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Margarethe geb. v. Seelbach Tochter. Der Ehevertrag wurde am 25. Nov. 1721zu Langendernbach abgeschlossen.
Am Namen der hochheiligsten Dreifaltigkeit. Au wissen seie hiermit rc., dem-nach :c. zwischen :c. Herrn Karl von Eberstein, Erbherrn auf GeHofen rc., hsürstl.nassau-dillenb. Gber-Aägermeister, und :c. Fräulein Wilhelmina EharlottaPhilippina von Quernheim, des :c. Heinrich Ernst von Quernheim zuLaugen-Dernbach und der :c. Frauen Agatha Margaretha von Quernheimgeb. von Seckbach zu Aeppenseld jüngste w. Tochter, ein christl. Ehcbündnis ge-schlossen worden: Als ist vor vorhergehender priesterl. Kopulation und Hochadel.Beilager folgende Ehestiftung w. beschlossen worden. Nämlich H rc. Herr HeinrichErnst von Quernheim als Vater der Fräulein Braut verspricht dem :c.Bräutigam nach vollzogenem w. Beilager (000 Thlr. ciotis loao rc. nach '/t jährigerLoskündigung und Bewilligung Dero künftigen Frau Gemahlin ihine bar zu er-legen ; im Fall aber Hr. Bräutigam solche Erhebung nicht von Nöthen und stehenlassen wollte w., mit 5 pro Eonbo bis zur Ablag zu verzinsen. 2) Däferns aberbeide Verlobte während ihrer Ehe mit Leibeserben :c. gesegnet werden sollten unddie rc. Braut vor Hrn. Bräutigam mit Tod abgehen würde, so sollen obberührte(000 Thlr. auf Dero Kinder rc. zurückfallen und denenselben allein verbleiben;im Fall aber 2) Fräulein Braut ohne Leibeserben w. vor Hrn. Bräutigam ver-sterben sollte, die clotl8 loeo versprochenen (000 Thlr. Hrn. Bräutigam eigenthümlichverfallen sein rc.
Hingegen 4) verspricht Hr. Bräutigam, wann er ohne Leibcserben aus dieserEhe vor der Fräul. Braut mit Tod abgehen und sie im Witwenstande bleibenwürde, als Witwensitz eine Wohnung :c. des Hauses Eichen und daran gelegeneneingemauerten Garten nebst einer jährl. Pension von 200 st. Ffurter. Währung,welches seine eigenen Kinder voriger Ehe oder sonstige Erben der Fräul. Braut,so lange sie im Witwenstande verbleibet, entrichten sollen. Da aber 5) mehrge-dachte Fräulein Braut sich nach Absterben Hrn. Bräutigams ohne Hinterlassungeiniger Leibeserben rc. in 2. Ehe zu treten gedächte, so sollen die rc. 200 st.Pensionsgelder nebst dem Witwensitz in dem adel. Haus Eichen cessiren rc. Hin-gegen 6) solle rc. Fräul. Braut, so dieselbe nach Absterben Hrn. Bräutigams in2. Ehe sich begeben würde, von des Hrn. Bräutigams väterlicher ihm anererbtenVerlassenschaft und paratesten Geldern nebst ihren eingebrachten (000 Thlrn., zuempfangen haben (000 Thlr., welche abgedachten Hrn. Bräutigams Kinder oderErben richtig auszuzahlen verbunden sein sollen rc. Was aber 7) vermög des auf-gerichteten und vom Hrn. Bräutigam übergebenen Invanlurii an Alobilien undGeräthen bei Antretung dieser Ehe sich von voriger Ehe befinden, darmit hat esnach Anlaß hiesiger Landsrechten seine Bewandtnis, und soll es ebenfalls mit den-jenigen Acobilien, was rc. Fräulein Braut einbringen und zeitwährender Ehe er-obern wird, vermag abgedachter Aechte sein Verbleiben haben; jedoch 8) behalten sich rc.Bräutigam und w. Braut bevor, keineswegs durch diese Ehestistung sich benommenzu haben, eines dem andern krast anderwärtiger Disposition ein mehreres von ihren,Vermögen zu vermachen rc. So geschehen Langen-Dernbach, den 22. 9br. (72(.(K. 8.) M»rl von Ebersteiu. (K. 8.) MMwlmme Clmrlotte Milippmr
(K. 8.) U. G. von Eumikeim. von SZnernlmm.
(V. 8.) Ernst Unrl von Krelbnck. (K. 8.) A. M. v. Eurrnkeim
geb. v. Irelbnrll.
(K. 8.) Unrl von Uonteck.
Nunmehr glaubte Karl auch seine ganze Lebenshaltung auf höheren Fuß ein-richten zu können. Zunächst (am 1. Mai 1722) kaufte er und seine zweite Gemahlinvon dem Fürsten Wilhelm zu Nassau das an dem untersten Stadtthore von Dillcn-burg nach Herborn zu gelegene Haus, den dabei befindlichen Garten und dasan dem Wickthore neben der Stadtmauer und Dille gelegene sogenannte Ochsen-
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