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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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können, sobald sie inventirt worden. Endlich versprachen Herr und Frau v. Ebersteinder Frau von Büring all cliss vikne jährlich 200 fl., und zwar jedes halbe Jahr100 sl. bar zu zahlen.

Nr. 339.

Aund rc. sei hiermit, daß nach Ableben des w. Herrn Johann Aarlriedrich von Büring, Sr. hfstl. Dchl. zu Nassau-Dillenburg hochbestallten Ober-tallmeisters, der auch Hochwohlgeb. Herr Aar! von Gberstein, höchstgedachterZhro hochfstl. Dchl. hochverordneter Ober-Zägermeister und Dero Frau Ge-mahlin, die :c. Frau Akaximiliana geborne von Büring, als Universal-Grben vorgedachten Herrn Gberstallineisters von Büring sämtlicher Verlassenschaftund Vermögens, sich mit Dero Frau Akutter und Schwiegermutter, der w.Frau Judith Libottin, wegen der in vorerwähnter Dero Herrn Sohns, HerrnObrist-Stallmeistcrs von Büring den 9. ckunuar nächst zurückgelegten sTJst. Vahrserrichteten Disposition ihr zugedachten und verordneten Natural-Verpflegung aufheut zu Gnd gesetzten Dato in der Güte folgendcrgestalt verglichen. Daß gleichwievorgedachter Herr von Gberste in und Dero Frau Gemahlin des Herrn Gber-Stallnwnsters von Büring sel. sämtliche Verlassenschaft mit allein Nutzen antreten,also übernehmen sie auch alle und jede darauf haftende Schuldenlast und Beschwerung,Legata und anderes ohne einigen Beitrag oder Zuschuß Dero Frau Amtier undSchwiegermutter zu bezahlen und abzutragen.

Sodann wird Dero Frau Akutter und Schwiegermutter von Büring einfrei er Sitz und Wohnung auf lebenslang in den Gichen oder zu Löhnberg zu-gestanden und verstattet. Däfern sie aber, um sich und ihren Aindern einen besserenNutzen zu schaffen, die Gichen, sonderlich wann Lohnderg weggehen sollte, ver-kaufen würden: so versprechen sie, der Hr. Gber-Zägermeister von Gberstein undDero Frau Gemahlin, ihrer Fr. Amtier von Büring eine freie Wohnung lebens-lang zu schaffen, wie dann auch dem Hrn. Ober-Jägermeister, wann er etwa selbstdort wohnen wollte, oder Dero Frau Gemahlin, der Frau Ober-Zügermeisterin,wann wider Verhoffen, Dero Herr Geniahl vor ihr mit Tode abgehen sollte, da-selbst mit zu wohnen freistehen soll. Ferner sollen diejenigen Sachen, so dem Hrn.Ober-Stallmeister von Büring sel. zugehören und in dem Gichen oder zu Löhn-berg befindlich seind, zu Dero Frau Amtier und Schwiegermutter von BüringGebrauch freistehen, doch müssen selbige zuvor inventirt werden. Gndlich versprechender Herr Ober-Zägermeister, Dero Frau Amtier und Schwiegermutter von Büring,so lange dieselbe lebet, jährlich und jedes Zahr insbesondere 200 fl., sage 200 lloron,den llorsn zu 30 nid., den nid. zu 3 H>f. gezählet, Frankfurter Währung, undzwar jedes Jahr die Hälfte nä ein Hundert tioron bar zu erlegen und zu bezahlen,bei namhafter und ausdrücklicher Verpfändung aller ihrer jetziger und zukünftigerin- und außerhalb Lands befindlicher beweg- und unbeweglicher Hab und Güter :c.

So geschehen Dillenburg, den sZ. Febr. j?20.

Nachdem der Ober-Jägermeister Karl v. E. am 30. Januar 1720 nci prokoeoiinmEnneoilnrino erklärt hatte, daß er seines Schwagers v. Büring Verlast enschaft »mindonolieio InFis sk Invsnt,nrü antreten wollte, wurde am 12. März es. ni. in Gegen-wart des Ober-Jägermeisters v. E., des Raths Tilemann, des Bereiters^Hecker unddes gewesenen Büringischen Dieners Johann Adam Haynzer des Ober-Stallmeistersv. B. Wohnstube entsiegelt und die in derselben, im Kabinet und in der Nebenkammerbefindliche Verlassenschaft aufgezeichnet.

Zur theilweisen Abzahlung der Büringischen Schulden verschaffte sich Ebersteindadurch die Geldmittel, daß er das ihm bei der brüderl. Theilung zugefallene Vorwerkund Dorf Horla auf dem Harze am 24. Juni 1720 wiederkäuflich von 9 zu 9Jahren an seinen Bruder Christian auf Morungen für 11000 Mfl. verkaufte, jedoch0000 Mfl. Lehnstnmm darauf stehen ließ.

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