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seiner Herren Gebrüderen Einwilligung förderst beigebracht und in deren Namen in-mittelst von dein ältesten unterschrieben werden solle, dergestalt, daß auf künftigen desHerrn Bräutigams Todesfall, welches Gott noch lang verhüten wolle, die jetzige Fräu-lein tlaroline von vienbeim von wegen den vorgeschriebenen Haupt-Lumman als zu-sammen 6500 sl, wann sie anders ihre versprochene 3000 fl. wirklich eingebracht, wo-von, weilen die Herren Gebrüdere sich mit einander dahin verglichen, daß keiner demandern mehr als 1000 Thlr. als Ehegeld der nach Sachsen-Recht davon skudlirtengedoppelten ?simion ü 10 pro Esnko halber einnehmen und ihrer Weiber übrigesZubringen nur als paruplmrnai auf die Güter versichert werdeu sollen, 1500 fl. alsein wahres Ehegcld und ckos, die übrigen 1500 aber obberührtermaßen als ein zuge-brachtes Gut und Aussteuer eonsicloriret werden, jedoch sxprosso paeisoiret worden,daß diese 1500 fl. ebner Gestalt, als die 1500 fl. dos oder Ehegeld, das Privilegiummit beschweret und beschuldet werden zu können, und der priorilast halber vor allenandern Ereäiloreu, und sonst, es heiße wie es wolle, genießen und haben solle, außerdaß es nur mit 5 pro osuko, und nicht mit 10 pro esuto verpensioniret wird, zuihrem Unterhalt alle und eines jeden Jahrs 500 rheinische fl. jährlichen haben, undzwar wann ihr Herr Bräutigam nach der Frau Mutter Gnad. Tod zum Besitz desihm kraft Vergleichs und Theilung zugekommenen Gutes UenhiNtS, hinkünftig kommensolle, diese 500 sl. rheinisch aus diesem ihr deshalb ietzo verschriebenen Guts entwederselbst nutzen, genießen und gebrauchen können, oder ihr von dessen Herren Brüdernvon denen bei selbigen stehen habenden Eupituliou aus denen selbigen, wohin sie will,ohne ihre, sondern auf seiner Kinder oder Gebrüdern und der Lehns-Folger Kosten undGefahr, so lang sie lebt und den Witben-Stnhl nicht verrücket, ausbezahlet werdenmüssen; sollte
8. sie, die sothane Fr. Witwe, aber zur andern Ehe schreiten und die 3000 fl.wären wirklich eingebracht und bezahlt, hat dieselbe entweder samt denen 3000 fl. Wieder-lage und 500 fl. Morgengab ihres künftigen Eheherrn Kinder oder Brüdern binnenJahr und Tag aufzukündigen, auf welchen Fall diese ihr dann 6500 fl. zusammenvon äuko der Aufkündigung an binnen Jahr und Tag bnar zu bezahlen schuldig sein,und hören sodann die jährlichen 500 sl. rheinisch ?on8ion gänzlich auf und osssirenvöllig, dafern aber ihr gefallen sollte, diese 6000 fl. ferners in ihres Gemahls Kinderoder Brüder Güter stehen zu lassen, werden ihr dagegen von Zeit der vollzognen andernEhe an mehr nicht als 325 fl. rheinisch jährlich aus selbigen auf beschriebene Weisebezahlt, wobei auch zu gedenken, daß so sie im Fall zur zweiten Ehe schreiten sollteund es mären noch Kinder der ersten Ehe vorhanden, nach ihrem Tod diesen billigzum voraus die von ihrem seligen Vater herkommenden 3500 fl. samt demjenigen,was sie nach jetzigem Herrn Bräutigams Todesfall, entweder an Gerade und Mußtheil,oder an der Errungenschaft zur Hälfte, nachdem? sie eins von beiden binnen denen ge-setzten 4 Wochen nach jetzigem Herrn Bräutigams Hintritt auserwählen wird, bekommenhat, verbleibet; zu dein Übrigen aber gehen sie mit denen Kindern anderer Ehe zugleichen Theilen, auch verspricht
9. Hochgedachter Herr Bräutigam, wann er nach seinem Tod ein mehreres Ver-mögen als ietzo wirklich varhanden, entweder durch Selbsterwerb oder Ererbung hinter-ließe, daß seine Lehns-Erben und Folgere wohlgedachter Fräulein Euroling, mit eineinmehreren Wittumb versehen sollten, auf Maß er sich mit selbigem deshalben setzen willund wird; wäre es aber
10. Sache, daß vor solchem künftigen Fall die versprochenen 3000 fl. Mitgiftwider Verhoffen entweder ganz nicht eingebracht worden, oder nur die Hälfte bezahltwären, soll es bei ihr Fräulein Earoliim stehen, dasselbe entweder sodann nach binnen3 Monat darnach einzubringen und vorgedachten völligen jährlichen Gehalt zu genießen,oder sich, dasselbe an denen vorermeldten jährlichen Gehalt verschriebenen 500 fl., wanngar nichts eingebracht, mit 225 fl.; wären aber nur 1500 fl. ins Lehn wirklichen be-zahlt, mit 100 fl. abkürzen und abziehen zu lassen, wie ihr das gefallen und erwählenwürde, da sichs auch