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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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siebenzig Thlr. aus GeHofen, dem sogenannten Harras'schen Hofe, welcher rutimiejetzterwähnter 70 Thlr. sowohl, als obberührter-L00 Thlr. eum elnnsulg, eonstitulixossessoris et puvto etkeetivo zu mehrerer Sicherheit ihr zur ausdrücklichen b^pollleocum M-s renleutionis st inkesleuliue hiermit eingesetzet wird, alljährlich auf obigeMaße zu zahlen und an den Ort ihrer Wohnung oder wo sie es hinverlanget, ohneeinige Kosten zu liefern. Woferne sie aber ihren Witbenstuhl verrücken und sich wiederverheirathen würde, bekommt sie nur die inierirten 1000 Thlr. Ehcgelder benebenstdenen xarupbernnl-Geldern nach vorhergegangener einvierteljähriger Loskündigung,welche beiden Theilen freistehet. Die 70 Thlr. aber vor andere zu ihrer Haushaltungbehörige Eingeschneide, wie auch die 1000 Thlr. Gegenvcrmächtnis fallen des HerrnOber-Berghauptmanns Herrn Erben und Lehnsfvlgern auf den Verheirathungsfall, alsVeränderung des Witwenstuhls, lediglich wieder zurücke. Die purupiwriigl - Gelderaber werden nach landüblicher Gewohnheit vom Todesfall an mit 5 proEenl verzinset,gestalt ihr denn auch in ihrem Witwenstande über die puruplleriml - Gelder und ihrander Vermögen samt Gerade und Mußtheil durch Teslumeul ckmmtionis iuter vivosöl mortis euusu oder sonsten frei zu äisponiren vorbehaltlich verbleibt, desgleichenauch die Loskündigung wegen der purupliernul-Gelder.

Wann aber mehrerwähnte Hochwohlgeb. Frau Ober-Berghauptmannin vorihrem Eheherrn (welches doch Gott der Herr lange Zeit verhüten wolle) mit Todeabgehen und die Zeitlichkeit verlassen sollte, so soll ihr überlebender Eheherr das Ehe-geld herauszugeben nicht schuldig und gehalten sein, sondern es soll solches mit demLehn eousoiickiret und dem Herrn Ober-Berghauptmann verbleiben.

Wie nun Obenangeführtes alles und jedes zwischen beiden hochadeligen Eontru-beuten, der Hochwohlgeb. Frauen gerichtl. bestätigten Hrn. Eurutm-e und des HerrnOber-Berghauptmanns Herrn Brüdern als Lehnsfolgern wohlbedächtig abgehandelt,beliebet und versprochen worden: So reuuueiren sie nicht nur allen und jeden hier-widerlaufenden Ausflüchten und Rechtswohlthaten, sondern es guittiren oft berührterHerr Ober-Berghauptmann und Dero hoch- und wohlgeb. Herren Brüder derHochwohlgeb. Frau ck. Eli. von Ldersteiu gebornen Herrin von ^ertber über denEmpfang der 1000 Thlr. Ehegelder hierdurch eum rsuuueiatioue exeextiuuis rmnuumerutue vei uou in ksuclmu oouveusue peenuiue zu rechtbeständigst. Urkundlichist diese Ehestiftung sowohl von dem Herrn Ober-Berghauptmann, Dero werth-geschätzten Frau Gemahlin, als auch dieser gerichtl. bestätigten Eurutore und des HerrnOber-Berghauptmanns hochgedachten Herrn Brüdern als Lehnsfolgern eigenhändigunterschrieben und mit ihren angebornen Petschaften besiegelt, auch jedem Theil einLxeiuplur zugestellet worden, und soll hiernächst behöriger Oberaufseher-Amts Emmensund Eouliriuatiou ausgewirkt werden. Geschehen Harzgerode, den 1731.

Nr. 318. Schreiben des Gber-HZergstauptinann Anton Gottlob von Aber-stein an seinen HZruder Krnst Friedrich Graten von Oberstem zn Groß-Leinungen Ä. ä. Karzgerode, 27. Juni 1737.

Hochgeborner Graf, allerliebster Herr Bruder! Die mir zugestoßene große Un-päßlichkeit hat mich abgehalten, das Schreiben zu denen Rechnungen sowohl zuüberschicken, als meines allerliebsten Herrn Bruders jüngst an mich abgelassenesSchreiben zu beantworten; denn ich nicht im Stande gewesen, eine Heder zn führenauch dieses jetzo mit größter Noth und Zittern der Hand schreibe. Zuvörderstfreuet mich und meine l. Hrau herzlich, den allerliebsten Herrn Bruder, Hrau GemahlinGnaden (welcher gehorsamst die Hände küsse) und sämtl. junge Herrschaft wohl zuwissen. Wie wir an allerseits uns nun resp. gehorsamst und dienstl. empfehlen,so wünschen wir von Herzen beständige Eoutinustiou alles ersprießl. Wohlergehens.Hiernächst gehet hierbei das Schreiben an die Hrn. Brüder zur Rechnung, undfreuet mich sowohl des Hrn. C)l. (?) Ehrlichkeit, als daß mein allerliebster HerrBruder resolviret, ihme die Thlr. zu geben, damit die bewußten Sachen inunsere Hände kommen. Zch bin vielmalen dafür verbunden. Gott gebe, daß es