Druckschrift 
Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
Seite
418
Einzelbild herunterladen
 

die Gerechtigkeit der Sachen selbst mich völliglich justifiziren und zu aureichenderEntschuldigung zu statten kommen. Einfolglich, wann alles Sr. hfl. Dchl., deinHerrn Landgrasen zu Aussei, nach der wahren Beschaffenheit ohnpassionirt vorge-stellet wäre, Deroselben es keineswegs mißfällig fürkommen könnte.

Übrigens bezeugen meine vielen schrist- und mündlichen votu, zusamt derenaus meinen treulichen Anrath an den hfl. Vormund öfters wiederholten Schreiben,darinnen um gütliche Ausmachung aller Ansprüche auss beweglichste angesuchet undsich zu aller billigen iueilitä offerieret, sie aber keiner runden Antwort bewürdigetworden, ja die That selbst, daß ich vor Zerschlagung dieser, durchaus nicht zu An-stellung einiges Prozesses rathen und stimmen mögen, sonnen klärlich, daß keines-weges

s) höchsterwähnter altern Prinzessin Dchl. von mir allerhand ungleiche und wider die DeZesund pneta des hfl. Hauses Nassau-Katzenelnbogen geraden rvcgs anlaufende Lonsitin andie Hand gegeben worden.

Gleichwie Aaiserl. Rlaj. und denen hohen Reichsgerichten bekannt und beiselben zu erfahren ist, daß neuerlich uoch nichts zu einem wirklichen Prozeß bereitsausgebrochen, wohl aber, daß die Prinzessinnen wider die Diezische Regierung übeulllme peuäsnts landkundig unternommene burbutiones sich zu verantworten undSchützung bei deren vorlängstigen Inhibition zu suchen genothdringt worden.

Ich kann mich vielmehr mit gutem Gewissen gctröstcn, daß wann Ew. Aönigl.Rias., deren großes und Gerechtigkeit liebendes Gemüth bei männiglich in Venerationist, ja des Hrn. Landgrafen Dchl. selbst meine rechtschaffenen und friedfertigen Lonsiliu(dann ich mich Gott sei Dank mit aller Zuversicht flattiren darf, der Welt ganzanders, als ein dvouiUon bekannt zu sein), so ich denen gnädigsten Prinzessinnenallezeit und allenthalben gegeben (denn ein ehrlicher Wann muß auch ohne Pflichtehrlich sein und ehrlich richten) also grund vollkommentlich bekannt wären, als sievon diesen nicht werden abgeleugnet werden, selbige solches :c. approbiren undder Herr Landgraf, dessen Durchl. vielleicht von der Sache nichts oder doch nurdurch gleichmäßige partiale Vorstellungen, als dieses Diczischc Schreiben ist, wissen,solche genehmigen, ja der Gebühr nach höchstens loben und der Regierung, wannsie dazu eoi'v68p0näii'en wollte, sich nicht zu beklagen haben würden.

An ihm selbst werden die fürstl. Schwestern nicht nachgeben, daß sie (nochunglückseliger, als römische Sklaven) nichts Eigenthümliches acquirircn noch Privat-güter und Gefälle (dann mit Land und Leuten hat es seine gcweisete Wege) durchspeciale Isaaks, et llispositionks ererben und besitzen können, sondern

verzichte Töchter und von aller Erbschaft, wo dieselbe auch immer herrühret, so lange derMannstamm blühet, wirklich ausgeschlossen sind,

welchem wohl höchst schmerzlich fallen wird, daß ostbenannte Regierung durch der-gleichen erkünstelte insimuckions ihnen vollends das einzige Ruttel, welches dieNatur auch denen Thieren durch den Vertheidigungs-Instinkt mitgetheilet, abschneidenund durch Hemmung ehrl. Leute gewissenhafter Assistenz sie aus dem »tabu äötftu-siouis in den Stand der Ghumacht stürzen will, sich wider deren Verfahren weitersschützen zu können. Rur ist an der ganzen Sache selbst über die einem jeden ob-liegende natürliche und christliche Schuldigkeit weitcrs und persönlich nichts gelegen,dahero ich durch den heut von Oranienstcin an mich geschickten Expressen michdurch Vorweudung unverschieblichcr Aönigl. Geschäfte inmittelst entschuldigen werde,daß ich zu denen mir kommunizirten Sachen dermalen noch nichts sagen könne.

Ginige zum sürstl. Archiv gehörige Dokumenta habe nie gesehen, noch anmich gezogen, noch weniger Dvet-iosa bei mir.

Allermaßen nun Ew. Aön. Rkaj. ans dieser allenthalben begründeten aller-gehorsamsten Relation allermildest meine durchgängige Rnschuld wahrnehmen, hin-gegen erkennen werden, daß man mich all Ehr und Leumund anzugreifen und zuverunglimpfen sich bemühet: Als will allergnädigste Erlaubnis (warum hiedurchallerdehmüthigst bitte) gewärtigen, ob besagte Diezische Regierung zu Rettung meiner