o) Ist denen Dchl. Prinzessinnen, nachdem dieselben zu verschiedenen Malenauf das allerbeweglichste bei des Herrn Landgrafen von Hessen - Rassel Dchl. umRontinuation der Wittums - Gelder, die man mit dem Sterbenstag extinguiretgehabt, zu Bezahlung derer Domestiquen Rostgelder und Besoldungen und diesereines theiligen Abschaffung ohne Effekt angehalten, und darauf, daß man darankeinen Theil nähme, zurückgeschrieben worden bei absoluter Entstehung aller sonstigenbaaren Buttel nichts übrig gelassen verblieben, als daß selbige das Silber, so sienicht eben nöthig gehabt, mit allgemeinsamen Rath ihrer sämtlichen sG.) verkaufenund davon einigen privilegirten und sonst treibenden Rreditoren abschläglicheZahlung thun müssen, welches ich bei diesen Umständen gar nicht widerrathenkönnen. Jedoch ist alles anfänglich von allerseits und nachdeme von der Dchl.zweiten Prinzeß Marie in aller Rainen, ohne daß ich einmal gegenwärtig ge-wesen, weggegeben worden. Desgleichen haben
mehr höchsterwähnte Dchl. Prinzessinnen mit des Herrn Landgrafen hochfstl.Dchl. wegen Verkaufung einiger zu Frankfurt am Main in Versatz gestandeneGülden und Silbern Gefäße und andern Pretiosen korrespondiret, da dann vonSr. Dchl. Selbst genehm gehalten und von denen fürstl. Geschwistern vor gut be-funden und Vollmacht ertheilet worden, daß die ältere Prinzessin sich deshalbennach Frankfurt begeben möchten, welche gleich allen übrigen mich nur meinenBeistand ersuchet. Und als ich mich exkusiret, mir ein anderwärtiges Schreibenvon des Herrn Grafen von Flcmming Excell. an Ihro Dchl. die PrinzessinHenriette von Dessau orig'inulitsr vorgewiesen:
d'ui re?u tu lettre gue V L.. m'a tait i'liouneur de uveerire da 5 du eur. et uvaut gusde I'uvoir re^u, z'uvuis dszü xrsveuu ies ordre« de V. eu donuunt ü oounuitrs deuouveuu u Nr. te Lvmte d'Lderstein de eoutiuuer d ussister Nesdumes les vrineessssde Lassan uussi m'a-t-il dszd rspcmdn, gu'il Is terrait
de suis bleu aise d'uvoir oceusiou de moutrer uussi eu de ei xetites elroses d V. 8.I'attaolrsmeut et le resxeot avee iesguels z'ui lüouneur d'stre :c.
Worauf mich nicht cntbrechen können, als zumalen besage des äuli ineinerallerunterthänigsten Relation sud Rrv. 712 ich ohnedein in Frankfurt gewesen, ihrdabei mit Rath und That anzudienen.
Gleichwohlen weisen höchsterwähnter Prinzessin Schreiben und Relationesan des Herrn Landgrafen hfl. Dchl., item die dabei mitgeschickte Berechnung, wasdiese vor Pfand verkauft und wie das Geld zu allgemeinem Vortheil der Erb-participantcn und Entlastung der Verlasscnschaft angewendet worden, daß sie allesselbst und ich darunter nichts vor mich gethan, noch zu verantworten habe.
Äußert sich dannenhero aber einst die löbl. Intention der Diezischen Regierung,welche sie veranlasset, mich wider besser Wissen zu beschuldigen,
daß ich es dabei nicht bewenden lassen, sondern höchstbesagte (ältere) Prinzessin (welchegottlob kein Kind ist und sich bei dem Seile führen lasset) dahin vermocht, daß vieles ansdem Schloß Branienstein fürhandcn gewesenes und zum luveuturio gehöriges Silbergeschirr,sodann einige zu Frankfurt am tliain im Versatz gestandene guldne und silberne Gefäßeund andere'pretiosa durch ihn an (Zuden und Christen theils wirklich verkauft,
und weiters zu verleumden
daß deren noch ferner durch mich zu feilem Kaufe ansgeboten werden wollen,woraus Ew. Rön. Blas, von Selbst allergnädigst ermäßigen werden,daß dies alles
Kein amnafzttches Verfahren,
sondern mein denen opponirten und verlassenen Prinzessinnen ohne Präjudiz Ew.Rön. Maj. :c. Geschäften und allcrtreuestem Dienst geleisteter honetter Beistand zu-vorderst mit der Ehristlich- und natürlichen Pflicht, die einem jeden seiner Reichstenin bedürfenden Fällen rechtszugelassentlich beizubringen verbindet, ganz konform ist,mit stillein Mund zu übergehen, daß deren und Ihrer Dchl. Frauen Tanten be-weglichste LonjnrutRinss, sie in ihrem ängstlichen Zustand nicht zu verlassen, zusamtder Vorschrift des Herrn Grafen von Flemming Rxe., am allermeisten aber