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luve:::' werde gegen allerseits mit tiefstem gehorsamsten Dank erkennein <Lurllixoellenx aber ist bekannt, daß ohnedem in besonderer Veneration bis ins Grabbin Gur Nxekllen? ganz gehorsamster ergebenster Diener Eberstem.
Mainz, 2 s. Nov. s?24.
Im Geheimen Eonsilio zu Dresden war man aber der Meinung, „daß esbesser sein würde, wenn Graf Eberstein, da er in publiguem Elluruetöi-a stehe, dieSache Äsalmirls."
Nicht nur die fürstlichen Herrschaften zu Dillenburg waren dem Grafen Ernstv. Eberstein sehr zugethan, sondern auch die in Oranienstein. Dort lebte mit ihrenPrinzessinnen die verwitwete Fürstin Amalia, welche nach des Fürsten Tode Vor-mündern: und Regentin geworden war. Mit Rath und That hatte Graf Ebersteinderselben in ihren Angelegenheiten oft beigestanden. Gewöhnlich verlebte er dasOsterfest in Oranienstein und befand sich gerade daselbst, als im April 1726 dieFürstin starb. Was er aus christlicher Liebe und auf Bitten der Prinzessinnen fürdiese that und wie er deshalb in abscheulicher Weise angefeindet und verleumdet wurde,zeigen nachstehende Schriften:
Nr. 269. Schreiben der fürstk. oranien-nasfauischen zur VormundschaftkichenLandesregierung verordneten Hveramtmann, Direktor und Uiitche da-setvst an die kürsächsischcn Geheimen Aätlje zu Dresden, ä. ü. Diez,den 13. I-evr. 1727.
Hoch- und Wohlgeb. zc. Herren! Unseren hochgeehrten Herrn mögen Wir zc.ohn verhalten, wasmaßen, als der verwitibten altern Fürstin zu Nassau-Diez FrauAmalien Hoheit b. m. im Monat April des zc. 1726. Jahrs auf dem SchlosseOranienstein das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, und der Herr Graf vonGbersteitt als König!, poln. sonsten zu Mainz subsistirender Minister sich,wie mehrmalen, eben allda befunden, derselbe an dem Tage vorerwähnten hohenTodesfalls allsofort ein zc. Memorial an Jhro Kaiserl. Majestät namens dersäintl. nachgelassenen Dchlst. Prinzessinnen zu Nassau-Diez abgeschickt und ohne daßwenig von des Herrn Landgrafen zu Hessen-Kassel zc. in hohen: Vormundschaft!.Namen des Prinzen zu Oranien und Nassau Hoheit, als sonsten von jemand derallermindeste Anlaß darzu gegeben worden, um eine Manutenenz-Kommission aufKurmainz und Anhalt-Dessau, obwohlen vergeblich, nicht nur nachgesucht, sondern auchunter Begünstigung der älteren Prinzessin zu Nassau, Frauen Henrietten zc., derin: Sterbhause befindlichen ckoeumknbornm und Briefschaften, welche vorhöchsterwähnteabgelebte Fürstin bei der Gelegenheit, da dieselbe Vormündern: und Regcntingewesen, zu Händen bekommen, und unter welchen einige rare zum fürstl. Haus undArchiv gehörige Stücke gewesen, sich angemaßet, an deren Abschriften Tag und Nachtarbeiten und dieselben in großer Menge nachcr Mainz transportiren, ja es dabeinoch nicht bewenden lassen, sondern höchstbesagte Prinzessin dahin vermocht, daßvieles auf den: Schloß Oranienstein fürhanden gewesene und zun: Invsnlariogehörige Silbergeschirr, sodann einige zu Frankfurt an: Main in Versatz gestandenegüldne und silberne Gefäße und andere Drsbiosu durch ihn an Juden und Christen,thcils wirklich verkauft, theils aber noch ferner zu feilen: Kaufe ausgeboten werden wollen.Alldieweilen aber Unsere hochgeehrten Herren zc. von selbsten zc. ermessen werden, daßderlei anmaßliches zc. Verfahren des Herrn Grafen van Gsterstein, als einesfremden und den: hochfürstl. Hause mit gar keinen Pflichten verwandten iliuisti'i zc.,des zc. Landgrasen zu Hessen-Kassel zc. Dchl. anders nicht, als sehr mißfällig für-kvmmen muß, zumalen da wider höchstdieselbe mehrerwähntcr ältere Prinzessin Dchl.und wider löASS und xualu des hochfürstl. Hauses Nassau-Katzenelnbogen, kraftderen die Prinzessinnen Verzicht - Töchtere und von aller Erbschaft, wo dieselbe auchherrühret, so lange der Mannesstamm blühet, wirklich ausgeschlossen sind, geradewegsanlaufende und zu einem wirklichen Prozeß bereits ausgebrochene Eonsiliu an die Hand