gegeben werden: So haben Wir keinen Umgang nehmen können, Unsere zc. Herrn zc.zu ersuchen, Sie wollen sich gefallen lassen, zc. daß zc. Herrn Grafen von Eber-stein Zc., in solche fremde ?c. Händel sich fernerweit zu meliren zc., untersagt werde zc.
Diez, den 13. Febr. 1727.
Nr. 270. An Kerrn Grafen von Wanteufek von des Kern» GeheimenHkatlis von Seeöach Lxeellen?.
Ew. Exc. werden aus der Beilage sub A zu ersehen belieben, was von Seitender Nassauischcn Regierung zu Diez wider den Hrn. Grafen von Eberstein ange-bracht worden. Nachdem nun sothanes Unternehmen um so weniger gebilligt werdenkann, als einestheils dadurch bei des Hrn. Landgrasen zu Hessen-Kassel F. Dchl.,welche man der hanauischen und anderer Angelegenheiten halber ehender zu menagirenhat, als etwas, so ihm mißfällig sein könne, ohne Noth zu verhängen, gar leichteiniger Unwille erwecket werden kann; hiernächst auch der Herr Graf von Ebersteinnach Diez zu reisen und sich in dergleichen Verrichtungen zu immisciren von hier auskeine Permission erhalten, ob ihm gleich uo. 1725, um seines zu Dillenburg ver-storbenen Bruders Verlassenschafts - Angelegenheiten zu regulircn, auf einige ZeitUrlaub verstattet, sonst aber sich in andere Dinge an denen nassauischen Höfennicht zu mengen, ihm zu verstehen gegeben worden, indem man ihm, dem uc>. 1724verstorbenen nassau - dillenburg. Fürsten zu parentiren, ob er gleich darumangesuchet, nicht zugelassen: So ist das sub U angefügte Usxk. an mehrbesagtenGrafen von Eberstein ergangen, welches Em. Exc. ich zu dem Ende kummunicire,damit Sie, wann etwa derselbe sich an I. K. M. zc. wenden sollte, hiervon informirtsein möchten zc» Im Übrigen werden Ew. Exc. Selbst ermessen, was für eine bedenk-liches Evnckuikö ofterwähnter Hr. Graf v. Eberstein führe und daher zu I. Kön. Maj.Allergndgsten. Resolution gestellt wird, was Sie dessen aus dem Geh. Eonsikioehemals allerunterthänigst angerathenen Rapell halber etwa anzuwenden aller-gnädigst geruhen wollen. Ich verbleibe jederzeit zc. Dresden um 21. Febr. 1727.
N. A. v. Krewel».
Nr. 271. An Kammerljerrn Grafen von Oberstem, Dasjenige, was er zu Diezvorgenommen, betreffend.
Friedrich August zc. König, Kurfürst zc. Was von Seiten der nassauischenvormundschaftlichen Regierung über euch zc. für Beschwerde geführet worden, solcheserscheint aus der Beifuge zc. Nachdem Wir nun dergl. von euch beschehenes Unter-nehmen anders nicht als mißfällig vermerken können: so begehre»» Wir zc., ihr wollet,»vas es mn die Sache überall für Bewandnis habe und wie ihr das wider euch Vor-gebrachte zu verantworten getrauet, binnen 8 Tagen von der Zeit an, da gegen-wärtiger Unser Befehl euch zugekommen, zu rechnen, zc. berichten, inzwischen aberferneren Raths und That in dieser Sache euch gänzlich enthalten zc. Dresden, den21. Febr. 1727.
Nr. 272. HZericht des Grafen von Oberstem <k. <1. Mainz, den 3. März 1727.
Allerdurchlauchtigstcr :e. Uönig :c.! Lw. Aänigl. Utas. ic. Usseristk, vonäuko Dresden den 2l. büzbr. s ?27 habe mit heutiger P>ost :c. erhalten, kann aberallerunterthänigst nicht bergen, daß die von der Diezischen Regierung gegen »»»ichmit so unerrötheter ^eder angebrachten und wider alle kundbare Wahrheit streitende
ch In? Koncept zuerst „schlechte" geschrieben, ausgestrichen und „bedenkliche" dafür gesetzt.Man sieht daraus, ivie wenig zugethan der Minister v. Secbach dein Grafen v. Eberstcin war.Seebach's Wunsch, den Grafen von seinem Posten zu entfernen, wurde vom König auch dieses Malnicht erfüllt. — Kaiser Karl VI. hatte unfern Ernst Friedrich v. Ebcrstein so lieb gewonnen,daß er ihm „die ohnvermuthete Gnade eriviesen, und den 4. Januar 1718 ihn in den Gräfe»»-stand erhoben " — ,»Aeid ist ein schlimmes Ding; dies Kall bleibt ihn» indessen: erpflegt den» Arider Her; nnd Augen abntfrrstcn."